Es gibt viele Wege, um Steuern zu optimieren oder sogar ganz zu vermeiden. Investitionen in förderungswürdige Projekte und die Nutzung von Sonderabschreibungen können erhebliche Steuervorteile bringen. Auch die Strukturierung von Unternehmen spielt eine wichtige Rolle. Die Gründung von Holdinggesellschaften oder vermögensverwaltenden GmbHs kann helfen, Gewinne effizienter zu verwalten und Steuern zu sparen.
Gezielte Abschreibungen auf Immobilien und Anlagegüter sind eine weitere Methode, um die Steuerlast zu reduzieren. Einkünfte können geschickt verlagert werden, beispielsweise in Phasen geringerer Steuerbelastung oder auf Familienmitglieder mit niedrigeren Steuersätzen. Wer international tätig ist, kann durch die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen und die Verlagerung von Funktionen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen ebenfalls profitieren.
Diese Strategien erfordern sorgfältige Planung und ein gutes Verständnis der gesetzlichen Möglichkeiten. Mit der richtigen Herangehensweise und Unterstützung können Sie jedoch erheblich sparen und mehr finanzielle Freiheit gewinnen.
Immobilienbesitzer haben diverse Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Diese hängen maßgeblich davon ab, ob die Immobilie vermietet oder selbst genutzt wird.
Abschreibungen (AfA): Die Absetzung für Abnutzung ist eine wesentliche Methode, um den Wertverlust einer Immobilie über die Jahre steuerlich abzusetzen. Bei Gebäuden, die nach 1925 erbaut wurden, beträgt die lineare Abschreibung 2% pro Jahr über einen Zeitraum von 50 Jahren. Für ältere Gebäude sind es 2,5% pro Jahr über 40 Jahre. Neubauten, die zu Wohnzwecken errichtet wurden und nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden, können degressiv abgeschrieben werden, wobei im ersten Jahr 6% des Buchwerts abgeschrieben werden können.
Werbungskosten: Dies umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie stehen. Dazu zählen:
Sonderabschreibungen: Für bestimmte Immobilienarten, wie denkmalgeschützte Gebäude, gibt es zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten. Sanierungskosten können hierbei über einen Zeitraum von zwölf Jahren vollständig abgeschrieben werden, wobei in den ersten acht Jahren 9% und in den folgenden vier Jahren 7% der Kosten abgesetzt werden können.
Vermieter können eine Vielzahl von Kosten und Ausgaben steuerlich geltend machen, was ihre Steuerlast erheblich reduzieren kann:
Kaufnebenkosten: Diese Kosten fallen beim Erwerb einer Immobilie an und umfassen Notar– und Grundbuchkosten, Maklerprovisionen und die Grunderwerbsteuer. Sie können entweder sofort oder über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden.
Zinsen für Immobilienkredite: Die Zinsen für Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie sind voll absetzbar. Dies gilt auch für Kredite, die für die Renovierung oder Modernisierung der Immobilie aufgenommen wurden.
Instandhaltungs- und Modernisierungskosten: Kosten für die Instandhaltung der Immobilie können sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Modernisierungskosten hingegen müssen in der Regel über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden, außer sie fallen unter die Regelung für Erhaltungsaufwendungen.
Verwaltungskosten: Ausgaben für die Verwaltung der Immobilie, einschließlich der Kosten für einen Hausverwalter, Bürobedarf und sonstige Verwaltungskosten, sind ebenfalls absetzbar.
Absetzung für Abnutzung (AfA): Die lineare Abschreibung ermöglicht es Vermietern, den Gebäudewert ihrer Immobilie über mehrere Jahrzehnte abzuschreiben. Bei Neubauten können spezielle Abschreibungsmöglichkeiten wie die degressive Abschreibung genutzt werden, die höhere Abschreibungsraten in den ersten Jahren ermöglicht.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerliches Instrument, das es Immobilienbesitzern ermöglicht, den Wertverlust ihrer Immobilie über die Jahre steuerlich abzusetzen. Es gibt verschiedene Arten von AfA:
Lineare Abschreibung: Diese Methode erlaubt es, jährlich einen festen Prozentsatz des Gebäudewertes abzuschreiben. Bei nach 1925 erbauten Gebäuden sind es 2% pro Jahr, bei älteren Gebäuden 2,5% pro Jahr.
Degressive Abschreibung: Diese Form der Abschreibung, die sich derzeit in der Gesetzgebungsphase befindet, erlaubt es, in den ersten Jahren nach dem Erwerb oder Bau der Immobilie höhere Abschreibungsraten anzusetzen. Der Prozentsatz verringert sich mit der Zeit, wodurch am Anfang größere Beträge abgeschrieben werden können.
Sonderabschreibungen: Diese gelten für spezielle Immobilienarten wie denkmalgeschützte Gebäude oder Neubauten. Bei Denkmalschutzobjekten können die Sanierungskosten zu 100% über zwölf Jahre abgeschrieben werden, was in den ersten acht Jahren 9% und in den folgenden vier Jahren 7% entspricht.
Sanierungs- und Modernisierungskosten können unterschiedlich behandelt werden, abhängig davon, ob sie als Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten klassifiziert werden:
Erhaltungsaufwendungen: Diese Kosten entstehen durch Maßnahmen, die den Zustand der Immobilie erhalten oder verbessern, ohne ihren Wert wesentlich zu erhöhen. Beispiele sind die Erneuerung von Fenstern, Dachausbesserungen oder Fassadenanstriche. Diese Kosten können sofort und in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.
Herstellungskosten: Hierbei handelt es sich um Aufwendungen, die den Wert der Immobilie deutlich erhöhen oder deren Nutzungsdauer verlängern. Beispiele sind der Anbau eines Balkons, die Errichtung einer neuen Garage oder größere Umbaumaßnahmen. Diese Kosten müssen, ähnlich wie der Gebäudewert, über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Aufwendungen, die in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Immobilie anfallen und 15% des Gebäudewerts übersteigen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten. Diese müssen ebenfalls über die AfA-Modell abgeschrieben werden, anstatt sofort abgesetzt zu werden.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten besondere steuerliche Vorteile:
Abschreibung der Sanierungskosten: Die Kosten für die Sanierung können zu 100% über zwölf Jahre abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren können jeweils 9% der Kosten abgesetzt werden, in den folgenden vier Jahren jeweils 7%.
Voraussetzungen: Die Maßnahmen müssen der Erhaltung des Denkmals dienen. Maßnahmen, die nicht direkt der Erhaltung dienen, wie der Bau eines neuen Carports oder die Anlage eines neuen Gartens, sind nicht förderfähig. Zulässige Maßnahmen umfassen jedoch die Erneuerung von Heizungen, Fenstern, Türen und Dacharbeiten.
Selbstnutzer können nicht in gleichem Umfang wie Vermieter von steuerlichen Vorteilen profitieren, aber es gibt dennoch einige Möglichkeiten:
Wohn-Riester: Diese staatliche Förderung unterstützt den Erwerb von Wohneigentum als Altersvorsorge. Die Grundzulage beträgt maximal 175€ pro Jahr für Erwachsene, zusätzlich gibt es Zulagen für Kinder. Einzahlungen in den Wohn-Riester-Vertrag können bis zu 2.100€ jährlich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Handwerkerleistungen: Kosten für Handwerker können bis zu 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200€ pro Jahr, von der Steuer abgesetzt werden. Materialkosten sind hierbei nicht absetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch hier können 20% der Arbeitskosten, jedoch maximal 4.000€ pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Ausgaben für Putzdienste, Gartenarbeit und Betreuungsdienste.
Spekulationsfrist: Beim Verkauf der selbstgenutzten Immobilie entfällt die Spekulationssteuer, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde.
Beim Verkauf einer Immobilie gibt es Möglichkeiten, Steuern zu sparen:
Spekulationsfrist: Gewinne aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie sind steuerfrei, wenn die Immobilie mindestens zehn Jahre im Besitz war. Bei selbstgenutzten Immobilien beträgt diese Frist lediglich drei Jahre.
Vermeidung der Spekulationssteuer: Durch strategische Planung des Verkaufszeitpunkts lässt sich die Spekulationssteuer vermeiden. Beispielsweise sollte die Immobilie mindestens zehn Jahre vermietet oder in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf selbst genutzt worden sein.
Eine vermögensverwaltende GmbH bietet zusätzliche Steuervorteile für Immobilieninvestoren:
Geringere Steuerlast: Die GmbH zahlt lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, keine Gewerbesteuer. Dies reduziert die Steuerlast auf die Mieteinkünfte erheblich im Vergleich zur Einkommensteuer bei Privatpersonen.
Reinvestition von Gewinnen: Gewinne sollten im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, um die Steuerersparnisse optimal zu nutzen. Bei Entnahme der Gewinne fällt Kapitalertragsteuer an.
Steuerfreie Veräußerung: Wird die vermögensverwaltende GmbH von einer Holding-GmbH gehalten, können bei einer Veräußerung der GmbH-Anteile erhebliche Steuervorteile genutzt werden, insbesondere durch die Reduzierung der Steuerlast auf Veräußerungsgewinne auf 1,5%.
Effektive Steuersparmodelle umfassen:
Steuergestaltung muss innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen:
Ein Fachanwalt oder Steuerberater sollte über umfassende Kenntnisse der Steuergesetze, Verwaltungspraxis der Finanzämter und der Rechtsprechung der Finanzgerichte verfügen:
Vermieter können zahlreiche Kosten steuerlich geltend machen:
Stiftungen bieten verschiedene steuerliche Vorteile, insbesondere wenn sie gemeinnützig sind:
Ja, legale Steuervermeidung wird oft als Steueroptimierung bezeichnet. Diese Strategien nutzen gesetzliche Schlupflöcher und steuerliche Vorteile aus, ohne Gesetze zu brechen.
Ja, die Nutzung legaler Steueroptimierungsstrategien ist grundsätzlich moralisch vertretbar, solange sie im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgt. Allerdings gibt es eine ethische Debatte darüber, ob es fair ist, dass Wohlhabende und große Unternehmen Möglichkeiten haben, ihre Steuerlast zu minimieren, während normale Arbeitnehmer oft die volle Steuerlast tragen müssen.
Andererseits werden Länder mit hohen Steuersätze immer mehr dazu angehalten, Ihre Steuerzahler und Unternehmen nur mit moderaten Steuern zu belasten, da sie in einer globalisierten Welt, sich immer mehr mit Steuerabwanderung auseinandersetzen müssen. Im Gegenzug werden künftig die Haushaltsausgaben dafür optimiert werden müssen, was wiederum dem Wirtschaftswachstum im globalen Vergleich sehr helfen dürfte.
Deutschland wird im Ranking des Netzwerks Steuergerechtigkeit (Tax Justice Network) nur auf Platz sieben eingestuft.
Deutschland hat durch seine umfassenden Finanzdienstleistungen und seine Position in der globalen Wirtschaft einen erheblichen Einfluss auf Steuervermeidungsstrategien. Besondere Merkmale sind:
Um eine moderate Steuerbelastung in Deutschland zu erreichen, sind oft komplexe steueroptimierte Modelle notwendig. Steuerberater helfen hier in der Regel nur sehr bedingt, da seine Hauptaufgabe darin besteht, die Einhaltung der Steuergesetze zu gewährleisten und korrekte Buchhaltung zu führen. Steuerberater vermeiden in der Regel die Konfrontation mit dem Finanzamt und konzentrieren sich auf die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, anstatt proaktive Steuerstrategien zu entwickeln. Abhilfe schaffen hier fundierte Kenntnisse von Steueroptimierern.
Der Unternehmenssitz wird formell in ein Land mit günstigen Steuersätzen verlagert. Die Gewinne werden dann in diesem Land versteuert, obwohl sie möglicherweise in einem anderen Land erwirtschaftet wurden.
Steueroasen sind Länder oder Regionen, die sehr niedrige oder gar keine Steuern auf Einkommen und Vermögen erheben. Diese Gebiete sind attraktiv für Unternehmen und wohlhabende Privatpersonen, die ihre Steuerlast minimieren möchten.
Steueroasen bieten den Vorteil, dass Unternehmen und wohlhabende Individuen erheblich weniger Steuern zahlen müssen. Durch die Verlagerung des Firmensitzes oder des Wohnsitzes in eine Steueroase können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.
Multinationale Konzerne und reiche Privatpersonen sind die Hauptprofiteure von Steueroasen. Durch die Verschiebung von Gewinnen und deren Versteuerung in Ländern mit Niedrigsteuersätzen vergrößern sie ihr Vermögen.
Beispielsweise können multinationale Konzerne wie die Deutsche Bank einen Großteil ihrer Gewinne in Steueroasen verlagern. Studien haben gezeigt, dass bis zu 58% der Gewinne solcher Banken in Steueroasen erwirtschaftet werden.
Freiberufler und Selbstständige können ebenfalls von den steuerlichen Vorteilen der Steueroasen profitieren, indem sie z.B. Maschinen oder Firmenautos durch eine Gesellschaft im Ausland leasen.
Die sogenannte „schwarze Liste“ der Europäischen Union umfasst Länder, die sich durch mangelnde Transparenz und Kooperationsfähigkeit auszeichnen. Erst im Februar 2023 wurden dieser Liste die Britischen Jungferninseln, Costa Rica, die Marshallinseln und Russland hinzugefügt.
Im Dezember 2017 wurde die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete vom Europäischen Rat angenommen. Sie listet die Länder, die sich nicht zur Umsetzung der europäischen Mindeststandards zur Bekämpfung der Gewinnverschiebung und Gewinnverkürzung bereit erklären.
Steueroasen profitieren durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Einnahmen aus Dienstleistungen, die sie für die Gründung und Verwaltung von Briefkastenfirmen und anderen steueroptimierten Strukturen anbieten.
Am 24. Dezember 2021 trat die Steueroasen-Abwehrverordnung in Kraft. Sie soll die Staaten und Gebiete, die den Standards nicht entsprechen, anhalten, ihre Gesetze zu ändern.
Deutschland belegt im Ranking des Netzwerks Steuergerechtigkeit der größten Steuerparadiese nur Platz sieben. Eine moderate Steuerbelastung ist nur unter Zuhilfenahme eines steueroptimierten
Ab 2024 soll die globale Mindeststeuer Anwendung finden. Unternehmensgewinne werden mit einem Steuersatz von mindestens 15% besteuert.
Einige Länder bieten spezifische Steueranreize und -vergünstigungen, die Unternehmen nutzen können, um ihre effektive Steuerbelastung zu reduzieren. Dies können Forschungs- und Entwicklungsgutschriften, Investitionsanreize oder andere spezielle Abschreibungen sein.
Obwohl die globale Mindeststeuer darauf abzielt, Gewinne in Niedrigsteuerländern zu erfassen, können Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten in Länder verlagern, die trotz der Mindeststeuer noch erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder Singapur bieten oft attraktive Bedingungen.
Unternehmen könnten komplexe internationale Strukturen nutzen, um ihre Steuerlast zu minimieren. Dies könnte die Nutzung von Holdinggesellschaften in Ländern mit günstigen Steuerabkommen oder die Verlagerung von immateriellen Vermögenswerten in Niedrigsteuerländer beinhalten.
Unternehmen mit signifikanten Verlustvorträgen können diese nutzen, um ihre steuerpflichtigen Gewinne zu reduzieren. Dies kann ihre effektive Steuerbelastung unter die 15%-Marke senken.
Durch die Anpassung der Verrechnungspreise für Waren und Dienstleistungen, die zwischen verbundenen Unternehmen gehandelt werden, können Unternehmen ihre steuerlichen Gewinne in Länder mit niedrigerer Besteuerung verschieben.
Unternehmen könnten ihre Dividendenpolitik und Aktienrückkaufprogramme so gestalten, dass Gewinne in Form von Kapitalgewinnen oder Dividenden an Muttergesellschaften in Niedrigsteuerländern zurückgeführt werden, bevor si