Es gibt viele Wege, um Steuern zu optimieren oder sogar ganz zu vermeiden. Investitionen in förderungswürdige Projekte und die Nutzung von Sonderabschreibungen können erhebliche Steuervorteile bringen. Auch die Strukturierung von Unternehmen spielt eine wichtige Rolle. Die Gründung von Holdinggesellschaften oder vermögensverwaltenden GmbHs kann helfen, Gewinne effizienter zu verwalten und Steuern zu sparen.
Gezielte Abschreibungen auf Immobilien und Anlagegüter sind eine weitere Methode, um die Steuerlast zu reduzieren. Einkünfte können geschickt verlagert werden, beispielsweise in Phasen geringerer Steuerbelastung oder auf Familienmitglieder mit niedrigeren Steuersätzen. Wer international tätig ist, kann durch die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen und die Verlagerung von Funktionen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen ebenfalls profitieren.
Diese Strategien erfordern sorgfältige Planung und ein gutes Verständnis der gesetzlichen Möglichkeiten. Mit der richtigen Herangehensweise und Unterstützung können Sie jedoch erheblich sparen und mehr finanzielle Freiheit gewinnen.
Immobilienbesitzer haben diverse Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Diese hängen maßgeblich davon ab, ob die Immobilie vermietet oder selbst genutzt wird.
Abschreibungen (AfA): Die Absetzung für Abnutzung ist eine wesentliche Methode, um den Wertverlust einer Immobilie über die Jahre steuerlich abzusetzen. Bei Gebäuden, die nach 1925 erbaut wurden, beträgt die lineare Abschreibung 2% pro Jahr über einen Zeitraum von 50 Jahren. Für ältere Gebäude sind es 2,5% pro Jahr über 40 Jahre. Neubauten, die zu Wohnzwecken errichtet wurden und nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden, können degressiv abgeschrieben werden, wobei im ersten Jahr 6% des Buchwerts abgeschrieben werden können.
Werbungskosten: Dies umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie stehen. Dazu zählen:
Sonderabschreibungen: Für bestimmte Immobilienarten, wie denkmalgeschützte Gebäude, gibt es zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten. Sanierungskosten können hierbei über einen Zeitraum von zwölf Jahren vollständig abgeschrieben werden, wobei in den ersten acht Jahren 9% und in den folgenden vier Jahren 7% der Kosten abgesetzt werden können.
Vermieter können eine Vielzahl von Kosten und Ausgaben steuerlich geltend machen, was ihre Steuerlast erheblich reduzieren kann:
Kaufnebenkosten: Diese Kosten fallen beim Erwerb einer Immobilie an und umfassen Notar– und Grundbuchkosten, Maklerprovisionen und die Grunderwerbsteuer. Sie können entweder sofort oder über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden.
Zinsen für Immobilienkredite: Die Zinsen für Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie sind voll absetzbar. Dies gilt auch für Kredite, die für die Renovierung oder Modernisierung der Immobilie aufgenommen wurden.
Instandhaltungs- und Modernisierungskosten: Kosten für die Instandhaltung der Immobilie können sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Modernisierungskosten hingegen müssen in der Regel über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden, außer sie fallen unter die Regelung für Erhaltungsaufwendungen.
Verwaltungskosten: Ausgaben für die Verwaltung der Immobilie, einschließlich der Kosten für einen Hausverwalter, Bürobedarf und sonstige Verwaltungskosten, sind ebenfalls absetzbar.
Absetzung für Abnutzung (AfA): Die lineare Abschreibung ermöglicht es Vermietern, den Gebäudewert ihrer Immobilie über mehrere Jahrzehnte abzuschreiben. Bei Neubauten können spezielle Abschreibungsmöglichkeiten wie die degressive Abschreibung genutzt werden, die höhere Abschreibungsraten in den ersten Jahren ermöglicht.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerliches Instrument, das es Immobilienbesitzern ermöglicht, den Wertverlust ihrer Immobilie über die Jahre steuerlich abzusetzen. Es gibt verschiedene Arten von AfA:
Lineare Abschreibung: Diese Methode erlaubt es, jährlich einen festen Prozentsatz des Gebäudewertes abzuschreiben. Bei nach 1925 erbauten Gebäuden sind es 2% pro Jahr, bei älteren Gebäuden 2,5% pro Jahr.
Degressive Abschreibung: Diese Form der Abschreibung, die sich derzeit in der Gesetzgebungsphase befindet, erlaubt es, in den ersten Jahren nach dem Erwerb oder Bau der Immobilie höhere Abschreibungsraten anzusetzen. Der Prozentsatz verringert sich mit der Zeit, wodurch am Anfang größere Beträge abgeschrieben werden können.
Sonderabschreibungen: Diese gelten für spezielle Immobilienarten wie denkmalgeschützte Gebäude oder Neubauten. Bei Denkmalschutzobjekten können die Sanierungskosten zu 100% über zwölf Jahre abgeschrieben werden, was in den ersten acht Jahren 9% und in den folgenden vier Jahren 7% entspricht.
Sanierungs- und Modernisierungskosten können unterschiedlich behandelt werden, abhängig davon, ob sie als Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten klassifiziert werden:
Erhaltungsaufwendungen: Diese Kosten entstehen durch Maßnahmen, die den Zustand der Immobilie erhalten oder verbessern, ohne ihren Wert wesentlich zu erhöhen. Beispiele sind die Erneuerung von Fenstern, Dachausbesserungen oder Fassadenanstriche. Diese Kosten können sofort und in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.
Herstellungskosten: Hierbei handelt es sich um Aufwendungen, die den Wert der Immobilie deutlich erhöhen oder deren Nutzungsdauer verlängern. Beispiele sind der Anbau eines Balkons, die Errichtung einer neuen Garage oder größere Umbaumaßnahmen. Diese Kosten müssen, ähnlich wie der Gebäudewert, über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Aufwendungen, die in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Immobilie anfallen und 15% des Gebäudewerts übersteigen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten. Diese müssen ebenfalls über die AfA-Modell abgeschrieben werden, anstatt sofort abgesetzt zu werden.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten besondere steuerliche Vorteile:
Abschreibung der Sanierungskosten: Die Kosten für die Sanierung können zu 100% über zwölf Jahre abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren können jeweils 9% der Kosten abgesetzt werden, in den folgenden vier Jahren jeweils 7%.
Voraussetzungen: Die Maßnahmen müssen der Erhaltung des Denkmals dienen. Maßnahmen, die nicht direkt der Erhaltung dienen, wie der Bau eines neuen Carports oder die Anlage eines neuen Gartens, sind nicht förderfähig. Zulässige Maßnahmen umfassen jedoch die Erneuerung von Heizungen, Fenstern, Türen und Dacharbeiten.
Selbstnutzer können nicht in gleichem Umfang wie Vermieter von steuerlichen Vorteilen profitieren, aber es gibt dennoch einige Möglichkeiten:
Wohn-Riester: Diese staatliche Förderung unterstützt den Erwerb von Wohneigentum als Altersvorsorge. Die Grundzulage beträgt maximal 175€ pro Jahr für Erwachsene, zusätzlich gibt es Zulagen für Kinder. Einzahlungen in den Wohn-Riester-Vertrag können bis zu 2.100€ jährlich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Handwerkerleistungen: Kosten für Handwerker können bis zu 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200€ pro Jahr, von der Steuer abgesetzt werden. Materialkosten sind hierbei nicht absetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch hier können 20% der Arbeitskosten, jedoch maximal 4.000€ pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Ausgaben für Putzdienste, Gartenarbeit und Betreuungsdienste.
Spekulationsfrist: Beim Verkauf der selbstgenutzten Immobilie entfällt die Spekulationssteuer, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde.
Beim Verkauf einer Immobilie gibt es Möglichkeiten, Steuern zu sparen:
Spekulationsfrist: Gewinne aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie sind steuerfrei, wenn die Immobilie mindestens zehn Jahre im Besitz war. Bei selbstgenutzten Immobilien beträgt diese Frist lediglich drei Jahre.
Vermeidung der Spekulationssteuer: Durch strategische Planung des Verkaufszeitpunkts lässt sich die Spekulationssteuer vermeiden. Beispielsweise sollte die Immobilie mindestens zehn Jahre vermietet oder in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf selbst genutzt worden sein.
Eine vermögensverwaltende GmbH bietet zusätzliche Steuervorteile für Immobilieninvestoren:
Geringere Steuerlast: Die GmbH zahlt lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, keine Gewerbesteuer. Dies reduziert die Steuerlast auf die Mieteinkünfte erheblich im Vergleich zur Einkommensteuer bei Privatpersonen.
Reinvestition von Gewinnen: Gewinne sollten im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, um die Steuerersparnisse optimal zu nutzen. Bei Entnahme der Gewinne fällt Kapitalertragsteuer an.
Steuerfreie Veräußerung: Wird die vermögensverwaltende GmbH von einer Holding-GmbH gehalten, können bei einer Veräußerung der GmbH-Anteile erhebliche Steuervorteile genutzt werden, insbesondere durch die Reduzierung der Steuerlast auf Veräußerungsgewinne auf 1,5%.
Effektive Steuersparmodelle umfassen:
Steuergestaltung muss innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen:
Ein Fachanwalt oder Steuerberater sollte über umfassende Kenntnisse der Steuergesetze, Verwaltungspraxis der Finanzämter und der Rechtsprechung der Finanzgerichte verfügen:
Vermieter können zahlreiche Kosten steuerlich geltend machen:
Stiftungen bieten verschiedene steuerliche Vorteile, insbesondere wenn sie gemeinnützig sind: