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Mit dem benutzerfreundlichen Online-Tool von FINEST REAL ESTATE können Sie Ihren Energieausweis in wenigen Schritten für Ihr Haus selbst erstellen – unkompliziert, sicher und bequem. Die Erstellung eines Energieausweises ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird.

 

Wann brauche ich einen Verbrauchsausweis und wann einen bedarfsausweis?

 

 

 

 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: 

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und berücksichtigt die Heizgewohnheiten der Bewohner. Er ist einfach zu erstellen und kostengünstiger, da er auf vorhandenen Daten basiert.

Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes, unabhängig von den individuellen Gewohnheiten der Bewohner. Er berücksichtigt den baulichen Zustand, die Dämmung und die Heizungsanlage. Dieser Ausweis bietet eine objektive Bewertung der Energieeffizienz und enthält nützliche Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, was ihn besonders für Käufer und Mieter interessant macht. Eine gute Energieeffizienzklasse steigert zudem den Wert Ihrer Immobilie. Nutzen Sie unsere kostenlose Immobilienbewertung für eine umfassende Einschätzung.

Wann wird welcher Energieausweis benötigt?

Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) benötigen Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor 1977 gebaut und nicht saniert wurden, einen Bedarfsausweis. Für neuere oder sanierte Gebäude sowie größere Immobilien kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude ist stets ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Ein aktueller Energieausweis schützt vor rechtlichen Strafen und steigert den Marktwert Ihrer Immobilie. Erstellen Sie jetzt Ihren Energieausweis online bei FINEST REAL ESTATE und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen auf einfache Weise.

Muster für den Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes in den letzten drei Jahren. Er berücksichtigt die Heizgewohnheiten der Bewohner und zeigt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser aufgewendet wurde. Der Verbrauchsausweis ist besonders für modernisierte oder gut gedämmte Gebäude geeignet und wird oft bei Immobilien mit mehreren Wohneinheiten genutzt. Er ist einfacher und günstiger zu erstellen als der Bedarfsausweis, da er auf bestehenden Daten basiert. Der Verbrauchsausweis ist rechtskonform und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

 

Muster für den Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes. Dabei wird der Zustand des Gebäudes, die Bauart, die Dämmung sowie die Heizungsanlage berücksichtigt. Dieser Ausweis bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes unabhängig von den Bewohnern und deren Verbrauchsgewohnheiten. Der Bedarfsausweis ist besonders hilfreich, da er eine objektive Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes liefert und oft auch Vorschläge zur energetischen Sanierung enthält. Er ist in der Regel für ältere oder unsanierte Gebäude verpflichtend.

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Primärenergiebedarf und Energieträger

Der Primärenergiebedarf bezieht sich auf die gesamte Energiekette, von der Erzeugung bis zur Nutzung der Immobilie, und gibt an, wie viel Energie zur Deckung des Bedarfs benötigt wird. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben. Je niedriger der Wert, desto energieeffizienter ist das Gebäude.

Der Energieausweis informiert auch über die genutzten Energieträger wie Gas, Öl, Fernwärme oder erneuerbare Energien. Diese Information spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Umweltfreundlichkeit der Immobilie und ihrer CO2-Bilanz.

Baujahr und Modernisierungsmaßnahmen

Zusätzlich enthält der Energieausweis Angaben zum Baujahr der Immobilie und möglichen Modernisierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz beeinflussen können. Diese Maßnahmen umfassen oft den Austausch der Heizungsanlage, die Dämmung von Fassade oder Dach und den Einbau neuer Fenster. Diese Empfehlungen sind unverbindlich, bieten jedoch nützliche Hinweise für Eigentümer oder Käufer, die den Energieverbrauch der Immobilie weiter senken möchten.

Klimafaktor und CO2-Ausstoß

Der Klimafaktor im Energieausweis zeigt, wie viel CO2 eine Immobilie jährlich pro Quadratmeter ausstößt. Diese Kennzahl bewertet die Umweltfreundlichkeit der Immobilie, indem sie den CO2-Ausstoß in Bezug auf den Energieverbrauch und die genutzten Energieträger angibt. So hilft der Klimafaktor, die Auswirkungen der Immobilie auf den Klimawandel zu bewerten und unterstützt umweltbewusste Entscheidungen von Käufern und Mietern.

Bedeutung des Energieausweises beim Verkauf und der Vermietung

Der Energieausweis spielt eine zentrale Rolle beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien. Er muss bei der Besichtigung vorgelegt werden und enthält Informationen zur Energieeffizienzklasse und den Energiekosten. Interessenten können anhand des Energieausweises die zu erwartenden Energiekosten berechnen, was bei der Kauf- oder Mietentscheidung von großer Bedeutung ist. Eine einfache Berechnungsformel lautet: Wohnfläche (m²) x Verbrauchswert (in kWh/m²a) = geschätzter jährlicher Energieverbrauch.

Energieausweis und Sanierungsmaßnahmen

Der Energieausweis ist auch ein wertvolles Werkzeug zur Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes. Er hilft dabei, Modernisierungspotenziale zu identifizieren und die Energieeffizienz durch Sanierungsmaßnahmen zu verbessern. Dazu zählen etwa die Wärmedämmung, der Austausch der Heizungsanlage oder die Nutzung von erneuerbaren Energien.

Kosten und Beantragung eines Energieausweises

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises ab. Der Verbrauchsausweis ist günstiger als der Bedarfsausweis, da er auf vorhandenen Verbrauchsdaten basiert. Für die Beantragung eines Energieausweises müssen Sie lediglich die erforderlichen Daten zur Immobilie bereitstellen, und der Energieausweis kann bequem online erstellt werden.

Förderprogramme und Energieausweis

Ein Energieausweis ist oft Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen, wie sie zum Beispiel von der KfW angeboten werden. Der Ausweis dient dabei als Nachweis des aktuellen Energieverbrauchs und ermöglicht die Bewertung des Effizienzpotenzials.

Vergleichbarkeit von Immobilien

Dank des Energieausweises lassen sich Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und der damit verbundenen Energiekosten vergleichen. Käufer und Mieter können anhand der Energieeffizienzklasse verschiedene Gebäude miteinander vergleichen und eine fundierte Entscheidung treffen.

Warum ein Energieausweis wichtig ist:

Der Energieausweis ist nicht nur ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument, sondern auch ein wertvolles Werkzeug zur Bewertung der Energieeffizienz und der damit verbundenen Kosten einer Immobilie. Bei FINEST REAL ESTATE können Sie Ihren Energieausweis online und unkompliziert erstellen lassen, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.

 

Was sagt der Energieausweis aus?

Insgesamt hilft der Energieausweis, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und dient als Entscheidungsgrundlage für Käufer und Mieter, die Wert auf eine energieeffiziente Immobilie legen.

Wann benötige ich einen Energieausweis und welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie gibt. Er bietet potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten und hilft, die Energieeffizienz verschiedener Immobilien zu vergleichen. Doch wann genau braucht man einen Energieausweis und welche Strafen drohen bei Missachtung? Dieser Artikel klärt auf.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

In Deutschland ist ein Energieausweis grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn eine Immobilie verkauft, neu vermietet, verpachtet oder im Rahmen des Leasings einem neuen Nutzer überlassen wird. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags übergeben werden.

Zusätzlich ist bei Verkauf oder Vermietung in kommerziellen Medien die Angabe einiger energetischer Kennwerte aus dem Energieausweis Pflicht. Dazu gehören etwa der Endenergiebedarf oder der Energieverbrauch, die Energieeffizienzklasse und das Baujahr des Gebäudes.

Welche Strafen drohen bei fehlendem Energieausweis?

Die Missachtung dieser Pflichten kann in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Verstöße gegen die Vorlage- oder Aushändigungspflicht sowie gegen die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen sind bußgeldbewehrt. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Bundesland variieren.

Grundsätzlich kann in schweren Fällen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn der Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Es handelt sich dabei nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Ordnungswidrigkeiten, die ernsthafte finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.

Was kostet die Erstellung eines Energieausweises?

Die Erstellung eines Energieausweises mit FINEST REAL ESTATE, wird berechnet mit: a) Verbrauchsausweis bis zu vier Wohneinheiten für 59,95 € und b) als Bedarfsausweis ab 5 Wohneinheiten für 109,95 €.

Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf: was ist der Unterschied?

Zwei zentrale Kennzahlen auf dem Energieausweis sind der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf. Der PrimärEnergiebedarf gibt an, wie viel Energie aus Primärenergieträgern wie Kohle, Gas, Öl oder regenerativen Quellen benötigt wird, um den Energiebedarf der Immobilie zu decken. Hierbei wird der gesamte Energieaufwand berücksichtigt, der zur Gewinnung, Umwandlung und Lieferung der Energie anfällt.

Im Gegensatz dazu misst der Endenergiebedarf nur die Menge an Energie, die tatsächlich in der Immobilie zum Heizen, zur Warmwasseraufbereitung oder für die Lüftung verwendet wird. Er gibt an, wie viel Energie auf Jahresbasis verbraucht wird, und wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) angegeben.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: welchen Ausweis benötige ich?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes und seiner technischen Anlagen, während der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre beruht.

Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Baujahr, Größe und energetischer Standard des Gebäudes.

Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Diese Art von Energieausweis ist in der Regel für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor dem 1. November 1977 ausreichend, sofern sie nicht energetisch saniert wurden.

Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes auf der Grundlage einer detaillierten Untersuchung der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Dieser Ausweis ist erforderlich für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor dem 1. November 1977, sofern sie nicht energetisch saniert wurden. Für alle neueren Gebäude (Baujahr ab dem 1. November 1977) können sowohl ein Verbrauchs- als auch ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. In einigen Fällen kann jedoch ein Bedarfsausweis empfehlenswert sein, wenn er potenziellen Käufern eine detailliertere Einschätzung der energetischen Qualität des Gebäudes bietet.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welche Unterlagen benötige ich jeweils?

Die für die Erstellung eines Energieausweises benötigten Unterlagen hängen von der Art des Ausweises ab – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Hier sind einige der üblichen Unterlagen und Informationen, die für beide Ausweistypen benötigt werden:Für den Verbrauchsausweis:

Für den Verbrauchsausweis:
 
  • Angaben zum Baujahr des Gebäudes
  • Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude
  • Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (Heizkostenabrechnungen, Stromrechnungen)
  • Angaben zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
  • Angaben zur Art der verwendeten Energieträger (z.B. Erdgas, Öl, Fernwärme)
 
 

Für den Bedarfsausweis:

  • Bauzeichnungen des Gebäudes (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Angaben zur Dämmung und Wärmedämmung (z.B. Art und Dicke der Dämmung, Fenstertyp)
  • Details zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung (z.B. Hersteller, Typ, Baujahr, Leistung)
  • Angaben zu Lüftungsanlagen oder Klimaanlagen, falls vorhanden
  • Angaben zur Art der verwendeten Energieträger (z.B. Erdgas, Öl, Fernwärme)
 

Welche Effizienzklassen gibt es?

Die Klassen reichen von A+ für sehr energieeffiziente Gebäude bis hin zu H für Gebäude, die als energieineffizient eingestuft werden. Dabei gilt: Je niedriger der Endenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr, desto energieeffizienter ist das Gebäude und desto höher ist seine Effizienzklasse.

Gebäude der Klasse A+ sind dabei die Spitzenreiter in Sachen Energieeffizienz. Sie weisen einen Endenergiebedarf von weniger als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) auf. Demgegenüber stehen Gebäude der Klasse H, die als sehr energieineffizient gelten. Ihr Endenergiebedarf liegt bei mehr als 250 kWh/m²a.

Diese Angaben können jedoch je nach den spezifischen Regulierungen des jeweiligen Landes und technologischen Fortschritten variieren.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Effizienzklasse einer Immobilie nur einen Teilaspekt der gesamten Energiebilanz darstellt. Auch andere Faktoren wie die Qualität der Gebäudehülle, die Art der Heizungsanlage oder das Nutzerverhalten können den tatsächlichen Energieverbrauch beeinflussen.

Wie lange ist ein Energiepass gültig?

Ein Energieausweis ist in der Regel für 10 Jahre gültig.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

In Deutschland dürfen Energieausweise nur von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten erstellt werden. Diese Fachleute müssen über die notwendige Ausbildung und Erfahrung verfügen, um die energetische Bewertung von Gebäuden korrekt durchzuführen.Die Fachleute müssen gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) eine „Ausbildung und Fortbildung, die zu einer Ausstellungsberechtigung führt“ nachweisen können.

Gibt es Ausnahmen für die Energieausweispflicht?

Ja, es gibt einige Ausnahmen: denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern, nicht beheizte Gebäude und Wohngebäude, die nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Ferienhäuser für weniger als vier Monate im Jahr). Beachten Sie, dass diese Ausnahmen regional variieren können.

Seit wann ist die Erstellung des Energieausweises verpflichtend?

In Deutschland ist der Energieausweis für Verkäufer, Vermieter und Verpächter von Immobilien seit dem 1. Juli 2008 für Neubauten und seit dem 1. Oktober 2008 für Bestandsgebäude verpflichtend. Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Pflicht des Energieausweises geschaffen. Die EnEV wurde in den folgenden Jahren weiter angepasst, zuletzt durch die EnEV 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat.

Immobilien und Ihre Energieeffizienzklassen: Was steckt dahinter?

Energieeffizienzklassen sind unabhängig von der Art der Nutzung einer Immobilie und hängen von Faktoren wie dem Baujahr, der Bauweise und dem baulichen Zustand ab. Mit anderen Worten: Ein neues, gut isoliertes Haus mit moderner Heizungsanlage, Dämmung, Fenstern und Türen weist eine höhere Energieeffizienz auf als ein älteres Gebäude, das eine Renovierung benötigt. Die Energieeffizienzklassen, die sich in einem Spektrum von A+ (grün) bis H (rot) bewegen, zeigen den Energiebedarf oder den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) an.

Die Geschichte der Energieeffizienzklassen reicht bis ins Jahr 1977 zurück, als die erste Wärmeschutzverordnung verabschiedet wurde. Die gegenwärtig gültigen Klassen wurden jedoch erst mit der Einführung der EnEV im Jahr 2014 festgelegt. Die energetischen Anforderungen an Gebäude wurden 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiter präzisiert.

Haben Energieeffizienzklassen Einfluss auf den Verkaufspreis einer Immobilie?

Der Einfluss der Energieeffizienzklasse auf den Verkaufspreis einer Immobilie ist vielschichtig. Während Immobilien mit niedriger Energieeffizienzklasse konstant in der Nachfrage bleiben, können bei den mittleren Energieeffizienzklassen die Art des Primärenergieträgers ausschlaggebend sein. Objekte mit Wärmepumpen und Kamin sind beispielsweise weiterhin beliebt, während solche mit Gasheizungen weniger gefragt sein könnten.

Bei den höheren Effizienzklassen, die meist umfassende Sanierungen erfordern, kann die aktuelle Situation auf dem Bau- und Handwerksmarkt zu Herausforderungen führen. Handwerkermangel, Verzögerungen bei Behörden und Materialknappheit könnten dazu führen, dass der Verkaufspreis gesenkt werden muss, um potenzielle Käufer anzulocken. Eine individuelle Betrachtung jeder Immobilie, unter Berücksichtigung ihrer Stärken, Schwächen und Vermarktungsmöglichkeiten, ist daher unerlässlich.

Sind wesentliche Veränderungen an einer Immobilie im Energieausweis zu vermerken?

Die Erstellung eines neuen Energieausweises nach einer wesentlichen Veränderung am Gebäude ist nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist es in der Praxis oft ratsam, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, um den aktuellen energetischen Zustand der Immobilie korrekt widerzuspiegeln.Wenn solche Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, ist es empfehlenswert, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen. Dieser zeigt dann den aktuellen energetischen Zustand der Immobilie und kann für Käufer oder Mieter attraktiver sein, wenn die durchgeführten Maßnahmen zu einer Verbesserung der Energieeffizienz geführt haben.

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Um den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie zu erstellen, gibt es zwei Arten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide Ausweisarten erfordern unterschiedliche Angaben, um die energetische Qualität Ihrer Immobilie genau bewerten zu können.

In den folgenden PDF-Vorlagen haben wir übersichtlich zusammengefasst, welche Informationen wir für die Erstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises von Ihnen benötigen. Dies hilft Ihnen, die relevanten Daten schnell und einfach zu erfassen, damit der Energieausweis effizient und korrekt ausgestellt werden kann.

Achtung: 
Bitte füllen Sie die Felder in den beiden nachfolgenden Musterbeispielen (unten) nicht aus. Wenn Sie einen Energieausweis benötigen, dann klicken Sie bitte auf: „Energieausweis erstellen“.


 

Angaben für den Verbrauchsausweis:

 
 
 

 

Angaben für den Bedarfsausweis:

  

Für wen ist die Erstellung des Energieausweises Pflicht?

Möchten Sie ein Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten, dann sind Sie verpflichtet einen Energieausweis bereitzustellen. Diese Verpflichtung betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien.

Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden, spätestens jedoch bei der Besichtigung der Immobilie. In Immobilienanzeigen müssen zudem bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein, um potenzielle Interessenten über den energetischen Zustand der Immobilie zu informieren. Daher beeinflusst der Energiepass auch den Wert Ihrer Immobilie.

Ausnahmen von der Pflicht

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen ein Energieausweis nicht vorgeschrieben ist. Hier sind einige Beispiele, bei denen ein Energieausweis nicht erforderlich ist:

  1. Denkmalgeschützte Gebäude: Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht und daher bestimmte energetische Anforderungen nicht umgesetzt werden können, ist kein Energieausweis erforderlich.
  2. Kleine Gebäude: Für Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern ist kein Energieausweis erforderlich.
  3. Nicht beheizte Gebäude: Für Gebäude, die weder beheizt noch gekühlt werden und somit keinen Energiebedarf für Heizung oder Kühlung haben, ist kein Energieausweis notwendig.
  4. Wohngebäude, die nur vorübergehend genutzt werden: Wenn ein Gebäude nicht für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen ist, zum Beispiel Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, ist kein Energieausweis erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen von Bundesland zu Bundesland variieren können und es ratsam ist, sich bei der zuständigen Behörde oder einem Energieberater über die geltenden Regelungen zu informieren.

Energieausweise in Hamburg

In Hamburg gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen für Energieausweise wie im gesamten Bundesgebiet, da die Anforderungen durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) bundesweit festgelegt sind. Es gibt jedoch einige spezielle Anforderungen und Programme in Hamburg, die die Energieeffizienz von Gebäuden betreffen.

Ein Beispiel dafür ist das Hamburger Klimaschutzgesetz, das zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Förderung der Energieeffizienz vorsieht. Dies kann sich auf die Anforderungen an Neubauten oder die Durchführung von Sanierungen bei Bestandsgebäuden auswirken.

Darüber hinaus gibt es in Hamburg auch spezielle Förderprogramme, die auf die energetische Sanierung von Gebäuden abzielen.

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