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Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht unter verschiedenen Umständen. Für Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte ist sie generell obligatorisch. Arbeitnehmer hingegen sind oft durch den Lohnsteuerabzug abgedeckt, jedoch kann es auch hier zu Abgabepflichten kommen, beispielsweise wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden, Lohnersatzleistungen über 410 Euro empfangen wurden, ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen ist, oder bestimmte Steuerklassenkonstellationen bestehen. Auch der Bezug von Abfindungen oder Einkünfte über dem Grundfreibetrag können eine Steuererklärung erforderlich machen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kriterien von Jahr zu Jahr variieren können und stets aktuell geprüft werden sollten.
Wer als Immobilienbesitzer eine Steuererklärung abgeben muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Bei Vermietung müssen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angegeben werden. Dies umfasst Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten. Für selbstgenutzte Immobilien besteht keine Abgabepflicht, es sei denn, es liegen andere Einkünfte vor, die eine Steuererklärung erforderlich machen.
Vermieter können eine Vielzahl von Kosten als Werbungskosten absetzen, um die Steuerlast zu senken. Dazu gehören:
Bei selbstgenutzten Immobilien sind die Absetzungsmöglichkeiten eingeschränkter. Folgende Kosten können hier relevant sein:
Die Lohnsteuer ist in der Regel spätestens am 10. des Folgemonats nach ihrer Fälligkeit zu entrichten. Für die Abgabe der Steuererklärung gelten spezifische Fristen. Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 endet am 2. September 2024. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich diese Frist bis zum 2. Juni 2025. Es ist ratsam, bei Verzögerungen eine Fristverlängerung zu beantragen, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.
Um das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen, sollten Sie alle möglichen Werbungskosten, wie Kosten für Arbeitsmittel oder Fahrtkosten zur Arbeit, geltend machen. Berücksichtigen Sie außerdem die doppelte Haushaltsführung, falls zutreffend, und setzen Sie Fahrten zur Arbeit sowie berufliche Versicherungen ab. Auch Investitionen in Fort- und Weiterbildungen können steuermindernd wirken. Wichtig ist, alle relevanten Belege aufzubewahren und Ihre Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren.
Viele Immobilieneigentümer unterlassen es, vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie steuerliche Beratung einzuholen. Dies kann zu verpassten Steuervorteilen führen. Außerdem wird oft die Möglichkeit übersehen, steuerliche Freibeträge der Kinder zu nutzen, insbesondere wenn diese noch keine eigenen Einkünfte haben und beispielsweise eine Wohnung der Eltern mieten.
Angestellten benötigen verschiedene Unterlagen: Lohnsteuerbescheinigungen, Belege für Werbungskosten und Sonderausgaben, relevante Kontoauszüge, Mietbelege bei einem Arbeitszimmer sowie Unterlagen zu außergewöhnlichen Belastungen. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Dokumente sorgfältig zu sammeln, um alle absetzbaren Posten korrekt anzugeben.
Die Abgabepflicht für eine Steuererklärung entsteht in spezifischen Fällen: Wenn Ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte über 410 Euro liegen, ein Freibetrag eingetragen wurde, oder Sie bestimmte Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro bezogen haben. Dies betrifft auch Empfänger von Lohnersatzleistungen, die mit ihrem Einkommen den Grundfreibetrag überschreiten. Der Grundfreibetrag lag im Jahr 2023 bei 10.908 Euro und steigt 2024 auf 11.604 Euro. Diese Regelungen dienen dazu, das Einkommen korrekt zu besteuern und sicherzustellen, dass jeder Steuerpflichtige seinen fairen Anteil leistet.