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Immobilien-Teilverkauf

Lebenslang abgesichertes Wohnrecht:

Beim Immobilien-Teilverkauf wandeln Sie Ihr Immobilienvermögen in frei verwendbares Geld um. Der Vorteil: Sie bleiben in Ihrer Immobilie wohnen und haben weiterhin die volle Entscheidungsfreiheit. Ein neutraler Gutachter ermittelt den Wert Ihrer Immobilie und Sie erhalten ein lebenslanges Nießbrauchrecht für Ihr Zuhause.

Ein Teilverkauf kann eine gute Option für Menschen sein, die finanzielle Engpässe haben, aber nicht ihre gesamte Immobilie verkaufen möchten. Dies kann besonders für Rentner attraktiv sein, die ihre finanzielle Situation verbessern möchten, ohne ihr Zuhause verlassen zu müssen.

 

  • Einmalige Sofortzahlung des Kaufpreises: Durch den Teilverkauf erhalten Sie eine sofortige Zahlung, die Ihnen mehr finanziellen Spielraum bietet.

 

  • Eintragung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch: Dies sichert Ihr Recht, weiterhin in der Immobilie zu wohnen, auch nach dem Verkauf eines Teils davon.

 

  • Bewahrung Ihrer Entscheidungshoheit über die Immobilie: Als Miteigentümer behalten Sie weiterhin ein Mitspracherecht bei Entscheidungen, die die Immobilie betreffen.

 

  • Geringeres Eintrittsalter: Im Vergleich zu anderen Immobilienverrentungsmodellen ist das erforderliche Eintrittsalter für einen Teilverkauf niedriger.

 

  • Potenziell vorteilhafter als ein Darlehen: Im Vergleich kann ein Teilverkauf finanziell vorteilhafter sein, da Sie keine Zinsen zahlen müssen.

Der Teilverkauf einer Immobilie ist – wie jeder Immobilienverkauf – an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese Kriterien sollten erfüllt sein:

  • Damit es zu einem Teilverkauf kommt, muss sich der Immobilienwert auf mindestens 200.000 Euro belaufen, sodass der Auszahlungsbetrag mindestens 100.000 Euro beträgt.
  • Immobilienbesitzer müssen oftmals ein bestimmtes Alter erreicht haben (in vielen Fällen 60 Jahre). Das Angebot eines Teilverkaufs richtet sich vorwiegend an Menschen im Rentenalter, die in ihrer Immobilie weiterhin wohnen und gleichzeitig ihr Vermögen liquidieren möchten.

Nach Erhalt einer ersten unverbindlichen Werteinschätzung Ihrer Immobilie erfolgt die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen zertifizierten Gutachter, der Sie in Ihrem Zuhause besucht, um die Immobilie bewerten zu können.

Im Rahmen des Teilverkaufs tragen Sie keine Kosten. Sämtliche Kosten des Erwerbs, wie z. B. Kosten für das Gutachten, Grundbuchamt und den Notar werden vom Käufer beglichen. Nach dem Teilverkauf zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt, dessen Höhe von der tatsächlichen Auszahlungssumme abhängt. Beim späteren Gesamtverkauf erhält FINEST REAL ESTATE ein Durchführungsentgelt für die Vermarktung und Verkaufsabwicklung Ihrer Immobilie.