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GEG 2024: Neue Regeln für Energieausweis und Heizung – Was Sie jetzt beachten müssen!
Das GEG 2024 bringt neue Anforderungen für Immobilienbesitzer.

GEG 2024: 

Neue Regeln für Energieausweis und Heizung – Was Sie jetzt beachten müssen!

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 haben sich für Immobilienbesitzer und Verwalter wichtige Änderungen ergeben. Neben dem Fokus auf den Einbau erneuerbarer Heizsysteme rücken auch die Energieausweise stärker in den Vordergrund. Das GEG zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß zu senken und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. 

Energieausweis: Neue Berechnungsgrundlagen und zusätzliche Anforderungen

Der Energieausweis bleibt ein zentrales Dokument für die energetische Bewertung von Immobilien. Mit dem GEG 2024 gibt es jedoch einige Neuerungen, die Eigentümer und Verwalter berücksichtigen müssen:

  1. Neue Berechnungsmethode: Ab 2024 muss der Energiebedarf von Gebäuden verpflichtend nach der Norm DIN V 18599 berechnet werden. Diese umfassende Methode erfasst nicht nur den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser, sondern auch für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung. Dies sorgt für eine detailliertere und präzisere Einschätzung der Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

  2. CO₂-Ausstoß im Energieausweis: Eine wesentliche Neuerung ist die verpflichtende Angabe des CO₂-Ausstoßes im Energieausweis. Dies erhöht die Transparenz und macht den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einen Blick sichtbar. Für Eigentümer bedeutet dies jedoch auch, dass sie bei einer schlechten Energiebilanz mit höheren Nebenkosten rechnen müssen, falls keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

  3. Gültigkeit und Erneuerung: Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Vor dem Ablauf dieser Frist müssen sie erneuert werden, insbesondere wenn bauliche Veränderungen oder Sanierungen vorgenommen wurden. Ohne einen gültigen Energieausweis ist der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie nicht gestattet.

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Die 65-%-EE-Pflicht: Erneuerbare Energien im Heizungssystem

Eine der größten Neuerungen im GEG 2024 betrifft die sogenannte 65-%-EE-Pflicht. Diese besagt, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelung gilt in erster Linie für Neubauten in Neubaugebieten, deren Bauantrag ab 2024 gestellt wird. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten hingegen Übergangsfristen.

  1. Neubauten in Neubaugebieten: Für alle Neubauten, die ab 2024 in Neubaugebieten errichtet werden, ist der Einbau von Heizungen vorgeschrieben, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dies betrifft vor allem Heiztechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseanlagen.

  2. Übergangsfristen für Bestandsgebäude: Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken profitieren von längeren Übergangsfristen. Bis 2028 müssen Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen haben, die festlegen, ob Gebäude an Fernwärmenetze angeschlossen oder dezentrale Heizlösungen genutzt werden sollen.

  3. Reparatur und Austausch: Auch bei irreparablen Heizungen greift das GEG 2024. Gas- und Ölheizungen dürfen zwar weiterhin eingebaut werden, müssen aber ab 2029 einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien verwenden. Dieser Anteil wird bis 2045 kontinuierlich auf 100 Prozent erhöht.

 

Mietrechtliche Änderungen: Mieterhöhungen bei Heizungsmodernisierungen

Neben den technischen und energetischen Änderungen hat das GEG 2024 auch Auswirkungen auf das Mietrecht. Die Modernisierungsumlage, die es Vermietern ermöglicht, die Kosten für energetische Sanierungen auf die Mieter umzulegen, wurde angepasst:

  1. Mieterhöhung bei Heizungswechsel: Vermieter können ab sofort eine Mieterhöhung verlangen, wenn sie eine alte Heizungsanlage durch eine neue, den GEG-Vorgaben entsprechende Heizung ersetzen. Sofern eine staatliche Förderung genutzt wird, kann ein Aufschlag von bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten erfolgen.

  2. Begrenzung der Mieterhöhung: Die Mieterhöhung darf maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter betragen. Darüber hinaus müssen Vermieter staatliche Fördermittel in die Berechnung einbeziehen und entsprechend abziehen.

 

Förderung für den Heizungstausch

Mit dem GEG 2024 fördert der Staat verstärkt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Wer seine alte Heizung durch eine Anlage ersetzt, die erneuerbare Energien nutzt, kann von staatlichen Zuschüssen profitieren. Die Grundförderung umfasst bis zu 35 % der Investitionskosten, wobei zusätzliche Boni für besonders effiziente Systeme wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen möglich sind. Das Ziel ist es, die finanzielle Belastung der Eigentümer deutlich zu reduzieren, während gleichzeitig die Energieeffizienz erhöht wird.

Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte

Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte. Für diese sind zusätzliche Zuschüsse vorgesehen, die es ermöglichen, die Umstellung auf erneuerbare Energien finanziell zu bewältigen. Dies fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern stellt sicher, dass energetische Sanierungen auch für finanziell weniger belastbare Eigentümer umsetzbar sind.

Härtefallregelungen

Für bestimmte Personengruppen gibt es Härtefallregelungen, die eine Befreiung von den Anforderungen des GEG ermöglichen. Immobilienbesitzer, die ununterbrochen mindestens sechs Monate Sozialleistungen beziehen, können auf Antrag von der 65-%-EE-Pflicht und anderen Vorschriften befreit werden. Dies stellt sicher, dass niemand übermäßig belastet wird, wenn eine Sanierung unter den gegebenen Umständen nicht machbar ist.

Fazit: 

Das GEG 2024 stellt Hausbesitzer vor neue Herausforderungen, insbesondere durch die strengeren Anforderungen beim Heizungsaustausch und der Ausstellung von Energieausweisen. Gleichzeitig bietet es aber auch Chancen: Durch staatliche Förderprogramme und Unterstützung für einkommensschwache Haushalte wird der Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz erleichtert. Langfristig lassen sich durch diese Maßnahmen sowohl die Betriebskosten senken als auch der Wert der Immobilie steigern. Hausbesitzer sollten die Gelegenheit nutzen, sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten und die Umstellung auf moderne Heizsysteme zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

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