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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist ein zentraler Bestandteil beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken in Deutschland und ist daher ein Thema, das sowohl Käufer als auch Verkäufer berücksichtigen müssen. Es handelt sich dabei um eine staatliche Abgabe, die von den jeweiligen Bundesländern erhoben wird und eine der Nebenkosten darstellt, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien anfallen.

In der Vergangenheit galten die Einheitswerte, die oft noch aus den 1960er Jahren stammen. Diese Werte sind in vielen Fällen nicht mehr aktuell und führen daher zu großen Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer. Deshalb wurde eine Grundsteuerreform beschlossen.

Bei der Reform der Grundsteuer hat der Bundestag im Jahr 2019 entschieden, dass die Grundsteuer künftig auf Basis des Grundtstück- oder  Immobilienwertes und der darauf befindlichen Gebäude berechnet werden soll. Diese Werte werden alle sieben Jahre neu ermittelt. Damit soll eine gerechtere Besteuerung erreicht werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit haben, von diesem Modell abzuweichen und eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln. So haben beispielsweise Bayern und Hamburg angekündigt, eigene Modelle zu entwickeln.

Wie hoch die Grundsteuer nach der Reform sein wird, ist daher vom individuellen Fall und vom Bundesland abhängig.

Ausgenommen von der Grunderwerbsteuer sind Übertragungen an Verwandte in erster Linie, wie z.B. Ehepartner und Kinder, Übertragungen nach Ehescheidungen oder bei Schenkungen. Eine weitere Ausnahme für die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer sind so genannte “Share-Deals” bei denen statt dem üblichen Kauf einer Immobilie die Anteile des Immobilienbesitzers verkauft werden. Allerdings gibt das Gesetz vor, dass maximal 94,9 % der Geschäftsanteile verkauft werden dürfen. Fünf Jahre nach dem Kauf der Anteile, ist es erlaubt die verbleibenden Anteile zu kaufen, um danach 100 prozentiger Anteilseigner zu werden.

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie in Berlin für 500.000 Euro erwerben und das Land Berlin einen Steuersatz von 6% hat, beträgt die Grunderwerbsteuer in diesem Fall 30.000 Euro (500.000 Euro x 6%).

Die Grunderwerbsteuer stellt bei einem Immobilienkauf einen erheblichen Kostenfaktor dar. Darüber hinaus ist sie Voraussetzung für die Eintragung des Käufers in das Grundbuch. Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, stellt das zuständige Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und der Eigentumsübergang kann im Grundbuch eingetragen werden.

Fazit zur Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist ein bedeutender Faktor im Prozess des Immobilienkaufs, der sowohl finanziell als auch in Bezug auf den Eigentumsübergang eine wichtige Rolle spielt. Es ist daher entscheidend, sich im Vorfeld eines geplanten Immobilienkaufs umfassend über die Grunderwerbsteuer zu informieren und ihre Höhe in die finanzielle Planung miteinzubeziehen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Kosten des Immobilienkaufs realistisch eingeschätzt werden und keine unliebsamen Überraschungen entstehen.

 

 
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