IMMER GUT BERATEN:
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Die Spekulationssteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern ein Teil der Einkommensteuer in Deutschland. Sie wird fällig, wenn private Grundstücke oder Immobilien innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft werden, und ein Gewinn erzielt wird. Dies betrifft übrigens auch Ratenzahlungen über mehrere Jahre.
So wird der zu versteuernde Gewinn ermittelt:
Um den zu versteuernden Gewinn zu ermitteln, bedarf es einer Gegenüberstellung des erzielten Verkaufspreises und der Anschaffungskosten. Bei einem Verkaufserlös von 350.000 Euro wird der Spekulationsgewinn wie folgt berechnet:
Bevor Sie sich Sorgen um hohe Steuerzahlungen machen, sollten Sie den Freibetrag für private Veräußerungsgeschäfte kennen. Dieser liegt bei 600 Euro pro Jahr. Gewinne, die diese Grenze nicht überschreiten, bleiben steuerfrei.
Die Spekulationssteuer tritt unter folgenden Bedingungen in Kraft:
Die Spekulationssteuer bei Immobilien ist eine Steuer auf den Gewinn, den Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie erzielen. Gesetzlich wird sie als Einkommenssteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften behandelt (§23 EStG). Ziel des Gesetzgebers ist es, die Spekulation mit knappen Gütern, insbesondere Immobilien, zu besteuern, um die zu erwartende Preissteigerung nicht auszunutzen und damit Immobilien nicht zur „Spekulationsware“ zu machen.
Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Wenn Sie eine Rückerwerbsoption nutzen, wird eine neue Spekulationsfrist in Gang gesetzt, und es handelt sich nicht um eine Rückabwicklung des ursprünglichen Kaufs.
GUT ZU WISSEN:
Für unbebaute Grundstücke gibt es keine Unterscheidung zwischen Fremd- und Eigennutzung. Die Spekulationssteuer muss entrichtet werden, wenn zwischen Kauf und Weiterverkauf weniger als zehn Jahre liegen.
Auch beim Verkauf einer Immobilie an Familienangehörige kann die Spekulationssteuer anfallen, wenn die Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht eingehalten wird.
Für den Verkauf von Immobilien im Ausland gelten die Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und dem betreffenden Land.
Bei geschenkten oder geerbten Grundstücken ist das Erwerbsdatum des Vorbesitzers entscheidend für die Frist. Wenn ein Miterbe den Erbteil eines anderen Miterben kauft, entstehen ihm Anschaffungskosten, und ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist kann steuerpflichtig sein.
GUT ZU WISSEN: Die Entnahme eines Firmengrundstücks, auch im Rahmen einer Betriebsaufgabe, wird als Erwerb angesehen und löst somit eine neue 10-Jahres-Frist aus.
Der Veräußerungsgewinn wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugefügt und mit dem persönlichen Steuersatz des Verkäufers besteuert. Dieser Steuersatz ist variabel und kann bis zu 45 Prozent betragen.
Um diese Frage zu beantworten, ist es ratsam, eine professionelle Immobilienbewertung durchzuführen. Diese gibt Ihnen eine erste Einschätzung des zu erzielenden Verkaufspreises und ermöglicht es Ihnen, den Netto-Gewinn und die anfallende Spekulationssteuer zu berechnen.
In diesem Fall sollte man sich über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien informieren. Es regelt, in welchem Land die Steuern zu entrichten sind.
Die Spekulationsfrist ist eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne von 10 Jahren. Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb dieser 10 Jahre, muss der Gewinn versteuert werden. Nach Ablauf der Frist entfällt die Spekulationssteuer.