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Ein Darlehensvertrag ist eine schuldrechtliche Vereinbarung, die die Grundlage für eine Vielzahl von Finanzgeschäften bildet. Ob es sich um ein Immobiliendarlehen, Finanzierungskauf, Dispokredit oder ein privates Familiendarlehen handelt, diese Vereinbarung regelt die Überlassung eines Geldbetrags für einen bestimmten Zeitraum (§ 488 BGB). Aber wie genau funktioniert ein Darlehensvertrag und was muss darin enthalten sein? Hier sind die Details.
Für Verbraucherdarlehensverträge gelten spezielle gesetzliche Regelungen. Der Darlehensgeber muss den Darlehensnehmer vor und während des Vertragsverhältnisses umfassend informieren. Der Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht und die Bonität muss vor Vertragsabschluss geprüft werden (§§ 491 ff BGB). Auch müssen Berater eine Beratung schriftlich protokollieren, ansonsten drohen empfindliche Geldbußen.
Bevor ein Darlehensvertrag für einen Finanzierung abgeschlossen werden kann, muss in der Regel ein unterzeichneter Kaufvertrag vorliegen. Dazu benötigt der Käufer eine Finanzierungszusage von der Bank. Dies ist eine schriftliche Bestätigung, dass die Bank bereit ist, das Geld zu leihen. Es ist jedoch wichtig, diese Finanzierungszusage vor dem Notartermin vorliegen zu haben. Wurden auch wirklich alle anfallenden Kosten berücksichtigt und haben Sie bei einer etwaigen Grundstücksbebauung bereits eine Baugenehmigung, oder zumindest eine Bauvoranfrage gestellt?
Für Bankdarlehen gibt es formale Schritte, die befolgt werden müssen:
Ein privates Darlehen zwischen Freunden oder Familienmitgliedern ist eine informelle und flexible Art der Kreditvergabe. Die Vertragsparteien müssen sich über die Darlehenssumme, Rückzahlungsmodalitäten und sonstige Bedingungen einigen. Obwohl die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird eine schriftliche Vereinbarung dringend empfohlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein Familiendarlehen kann entweder als privater Kredit innerhalb der Familie oder als spezialisiertes Darlehen von Banken an Familien vergeben werden. Bei der privaten Variante handelt es sich oft um zinslose oder zinsgünstige Kredite, während Banken besondere Bedingungen für Familien mit mittlerem Einkommen bieten können.
Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz des Darlehens festgelegt ist, während die Kreditlaufzeit die Dauer ist, bis das Darlehen vollständig getilgt ist.
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt gemäß den im Darlehensvertrag festgelegten Bedingungen. Bei Immobiliendarlehen hängt dies häufig mit der Fälligkeit des Kaufpreises der Immobilie zusammen. Darlehenssicherheiten müssen in der Regel vorliegen, bevor das Geld ausgezahlt wird. In den meisten Fällen dient der Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch als Sicherheit. Für Bauvorhaben wird das Darlehen in der Regel in Raten ausgezahlt.
Im Allgemeinen ist die Kündigung eines Darlehensvertrags nicht erforderlich, wenn ein Rückzahlungstermin festgelegt wurde. Nach der Rückzahlung des Darlehens gilt der Vertrag als beendet. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel dem Auslaufen der Zinsbindung, ist eine Kündigung möglich. Es gibt jedoch Situationen, in denen bei vorzeitiger Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann.
Im Gegensatz zu Verträgen mit Unternehmen gibt es bei einem privaten Darlehensvertrag normalerweise kein Widerrufsrecht, obwohl außerordentliche fristlose Kündigung in bestimmten Fällen möglich ist.
Das Darlehen wird für längerfristige Finanzierungen verwendet und der Kredit dagegen eher für kurzfristige Verbindlichkeiten.
Bei einem Darlehen können sowohl Bürgschaften als auch Sicherheiten eingesetzt werden, um das Kreditrisiko des Kreditgebers zu reduzieren. Beide dienen dem Zweck, den Kreditgeber gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers abzusichern, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktionsweise.
Ein Bürge ist eine dritte Partei, die sich verpflichtet, die Schulden des Kreditnehmers zu begleichen, falls dieser seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Dies wird in einem Bürgschaftsvertrag geregelt, der im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers in Kraft tritt. Die Bürgschaft kann entweder eine Selbstschuldnerische Bürgschaft sein, bei der der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet ist, sobald der Schuldner seine Zahlungen nicht mehr leistet, oder eine Ausfallbürgschaft, bei der der Bürge erst nach erfolgloser Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner herangezogen wird.
Sicherheiten hingegen sind Vermögenswerte, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber zur Verfügung stellt, um das Kreditrisiko zu mindern. Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Kreditgeber diese Sicherheiten verwerten, also verkaufen oder anderweitig nutzen, um den geschuldeten Betrag zu erlangen. Zu den gängigen Sicherheiten zählen Immobilien, Autos oder andere Wertgegenstände.
Wertvolle Gegenstände wie Autos, Gemälde, Schmuck und Uhren können als Sicherheit dienen. Ein separater Sicherheitsübereignungsvertrag kann für bestimmte Gegenstände wie Autos verwendet werden.
Bei höheren Beträgen wird ein notarielles Schuldanerkenntnis angewendet, um den Kreditgeber im Falle eines Zahlungsausfalls zu schützen.
Im Falle eines Todesfalls wird die Restschuld des Darlehens in der Regel vererbt. Das bedeutet, dass die Erben die Verpflichtung übernehmen, die verbleibende Darlehenssumme zurückzuzahlen. Sie treten sozusagen in die Fußstapfen des Verstorbenen und übernehmen seine finanziellen Verpflichtungen.
Fragt man sich, wie man mit einer solchen Situation umgehen soll, könnte die erste Reaktion sein, das Erbe auszuschlagen, um die Schulden nicht übernehmen zu müssen. Doch es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Ausschlagung des Erbes nicht nur die Schulden, sondern auch das Vermögen des Verstorbenen abgelehnt wird. Falls das Vermögen des Verstorbenen ausreicht, um die Restschuld des Darlehens zu decken, könnte eine Ausschlagung des Erbes eine verpasste Chance sein.
Wie kann man also sicherstellen, dass die Erben im Falle eines Todes nicht mit einer enormen finanziellen Belastung konfrontiert sind? Hier kommt die Restschuldversicherung ins Spiel. Diese spezielle Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls. Sie deckt die Restschuld ab, falls der Kreditnehmer während der Laufzeit des Darlehens stirbt. Die Versicherung zahlt dann die noch ausstehende Darlehenssumme, sodass die Erben nicht belastet werden.
Beide Vertragspartner sind auch nach einer Scheidung verpflichtet, die Schulden zu begleichen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Darlehen auf einen Partner umzuschreiben.