Bei einem Darlehen können sowohl Bürgschaften als auch Sicherheiten eingesetzt werden, um das Kreditrisiko des Kreditgebers zu reduzieren. Beide dienen dem Zweck, den Kreditgeber gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers abzusichern, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktionsweise.
Ein Bürge ist eine dritte Partei, die sich verpflichtet, die Schulden des Kreditnehmers zu begleichen, falls dieser seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Dies wird in einem Bürgschaftsvertrag geregelt, der im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers in Kraft tritt. Die Bürgschaft kann entweder eine Selbstschuldnerische Bürgschaft sein, bei der der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet ist, sobald der Schuldner seine Zahlungen nicht mehr leistet, oder eine Ausfallbürgschaft, bei der der Bürge erst nach erfolgloser Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner herangezogen wird.
Sicherheiten hingegen sind Vermögenswerte, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber zur Verfügung stellt, um das Kreditrisiko zu mindern. Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Kreditgeber diese Sicherheiten verwerten, also verkaufen oder anderweitig nutzen, um den geschuldeten Betrag zu erlangen. Zu den gängigen Sicherheiten zählen Immobilien, Autos oder andere Wertgegenstände.