IMMER GUT BERATEN:
Ein Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien, gesetzlich verankert in § 488 BGB. Der Darlehensgeber verpflichtet sich dabei, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte Geldsumme zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist seinerseits verpflichtet, das Darlehen inklusive vereinbarter Zinsen zurückzuzahlen. Alle Details des Darlehensvertrags sollten mit dem Vertragspartner genau besprochen und schriftlich festgehalten werden. Erstellen Sie zwei Exemplare des Vertrags, von denen jede Partei eines unterschreibt. Für private Darlehensverträge kann eine Mustervorlage genutzt werden.
GUT ZU WISSEN: Private Darlehen sind keine Verbraucherdarlehen im Sinne des § 495 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es ist auch vollkommen legal, privat Geld zu verleihen. Verlangen Sie aber von Ihrem Freund Zinsen, müssen Sie diese in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Ein schriftlicher Vertrag ist rechtlich nicht erforderlich um Geld zu verleihen, aber empfehlenswert. Ein Vertrag bietet Sicherheit und Klarheit über die vereinbarten Bedingungen.
Ein privater Darlehensvertrag enthält typischerweise Angaben über die Verpflichtungen von Darlehensgeber und -nehmer, die Laufzeit, die Darlehenssumme und die Rückzahlungsmodalitäten. Beide Vertragsparteien müssen den Vertrag unterschreiben. Die Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben, hilft jedoch, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein wesentlicher Unterschied ist, dass ein Darlehensvertrag erst bei der Auszahlung des Geldes gültig wird. Beim Kredit besteht mit Unterzeichnung des Vertrages sofort ein Schuldverhältnis zwischen Kreditgeber und -nehmer, auch wenn noch kein Geld ausgezahlt wurde.
Ausschließlich Darlehensverträge, bei denen der Darlehensnehmer Verbraucher und der Darlehensgeber Unternehmer ist, gelten als Verbraucherdarlehensverträge* und unterliegen nach § 492 Abs. 1 BGB der Schriftform. Auch der mündliche Darlehensvertrag begründet die beidseitige vertraglichen Verpflichtungen.
Wird ein Privatdarlehen zwischen Freunden zinslos vereinbart, handelt es sich in Höhe von 5,5 Prozent der Darlehenssumme jährlich um eine Schenkung. Der Nutzungsvorteil wird auf die Laufzeit des Darlehens kapitalisiert. Der Beschenkte muss die Schenkung innerhalb von drei Monaten anzeigen (BFH, 27).
Kreditforderungen bleiben auch nach dem Tod des Darlehensnehmers bestehen und müssen vollständig beglichen werden. Frühzeitige Kreditablösungen können zusätzliche Kosten, wie Vorfälligkeitsentschädigungen, nach sich ziehen.
Ein privater Darlehensvertrag schützt beide Parteien und beugt möglichen Streitigkeiten vor. Die Erstellung des Vertrags können Sie selbst übernehmen, dazu benötigen Sie keinen Notar oder Anwalt. Ihr privater Darlehensvertrag sollte folgende Punkte enthalten: Name und Anschrift der Vertragspartner.
Für private Kreditgeber, die lediglich eine geringe Summe verleihen, kann es sein, dass keine Steuern anfallen, wenn der Freibetrag von 801 Euro nicht überschritten wird. Als privater Kreditgeber sollte man sich also merken, dass alle Kredite, welche mit Zinsen belegt sind, steuerlich relevant sind.
Eltern können ihren Kindern ein zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen geben. Hierbei sollten steuerrechtliche Bedingungen im Auge behalten werden und die beiden Parteien sollten einen Vertrag aufsetzen, um die Konditionen festzuhalten und gegebenenfalls nachweisen zu können.
Ehepartner: 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro. Enkel: 200.000 Euro. Eltern, Geschwister, Nichten & Neffen: 20.000 Euro.
Der Darlehensnehmer muss darlegen und beweisen, dass er das Darlehen nebst Zinsen ganz oder teilweise zurückgezahlt hat. Auch hier gilt, dass der Darlehensnehmer jede Rückzahlung dokumentieren sollte.
Für die Verjährung eines privaten Darlehens gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 195 BGB). Der Anspruch auf die Rückzahlung eines zinslosen Kredits verjährt somit 3 Jahre nach der vorab festgelegten Rückzahlungsfrist. Die Frist beginnt dabei mit Ende des Jahres.
Ist ein Rückzahlungstermin festgelegt, entfällt die Kündigung. Andernfalls ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten erforderlich. Der Darlehensgeber kann auch vorzeitig kündigen, wenn Zahlungen ausbleiben oder die Rückzahlung gefährdet scheint.
Im Gegensatz zu Verbraucherdarlehen mit Unternehmen gibt es bei privaten Darlehensverträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Beide Parteien können jedoch unter bestimmten Umständen den Vertrag außerordentlich kündigen.
Private Darlehensverträge bieten mehr Gestaltungsfreiheit und werden oft ohne Schufa-Abfrage geschlossen. Geschäftliche Darlehen unterliegen strengeren gesetzlichen Regelungen, fordern oft Sicherheiten und werden in der Schufa vermerkt.
In Ausnahmefällen wie unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Arbeitslosigkeit) kann ein Darlehen eventuell nicht zurückgezahlt werden. Dies kann Mahngebühren und zusätzliche Zinsen nach sich ziehen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann die Bank den Kredit kündigen.