LESEN SIE AUCH:
Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn jemand eine Schenkung erhält, die den gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und zielt darauf ab, eine Umgehung der Erbschaftssteuer zu verhindern. Jede steuerpflichtige Schenkung muss nach § 30 ErbStG beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Für enge Verwandte, wie Ehepartner und Kinder, sind diese Freibeträge besonders hoch. In Deutschland werden drei Steuerklassen unterschieden, die basierend auf dem Verwandtschaftsgrad des Beschenkten zugeteilt werden. Diese Klassifizierung beeinflusst direkt die Höhe der Schenkungssteuer.
In Deutschland hängen die steuerfreien Beträge bei Schenkungen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab. Eheleute können sich gegenseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. Eltern dürfen ihren Kindern bis zu 400.000 Euro, und Großeltern ihren Enkelkindern bis zu 200.000 Euro ohne Steuerfolgen übertragen. Bei Schenkungen an Eltern und Großeltern liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung und der Steuerklasse des Beschenkten. Für Beträge bis zu 6 Millionen Euro beträgt der Steuersatz in Steuerklasse I 19% und in Steuerklasse III 30%. Bei höheren Beträgen steigen die Steuersätze an.
Steuersätze für Schenkungen über dem Freibetrag:
Wert der Schenkung | Steuerklasse I | Steuerklasse III |
---|---|---|
bis 6 Millionen € | 19% | 30% |
bis 13 Millionen € | 23% | 50% |
bis 26 Millionen € | 27% | 50% |
Darüber | 30% | 50% |
Ja, Eltern können ihren Kindern bis zu 400.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei schenken. Eine Überweisung von 50.000 Euro fällt daher unter diesen Freibetrag und ist steuerfrei.
Unabhängig vom Betrag der Schenkung sind sowohl der Schenker als auch der Beschenkte verpflichtet, die Schenkung beim Finanzamt anzuzeigen. Diese Meldepflicht besteht selbst dann, wenn der Betrag unter dem persönlichen Freibetrag liegt. Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung erfolgen.
Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn eine Schenkung den gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt. In Deutschland gibt es drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Steuerklasse I umfasst nahe Verwandte wie Ehepartner und Kinder, Steuerklasse II umfasst entferntere Verwandte wie Geschwister und Nichten, und Steuerklasse III gilt für alle anderen Personen.
Freibeträge und Steuerklassen:
Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag |
---|---|
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 € |
Enkelkinder (Eltern verstorben) | 400.000 € |
Enkelkinder (Eltern leben) | 200.000 € |
Urenkel | 100.000 € |
Eltern und Großeltern | 20.000 € |
Geschwister, Nichten und Neffen | 20.000 € |
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern | 20.000 € |
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner | 20.000 € |
Alle anderen Personen | 20.000 € |
Gut zu wissen: Die steuerrechtliche Definition einer Schenkung unterscheidet sich von der zivilrechtlichen. So stellen beispielsweise Zuwendungen unter Ehepartnern aus zivilrechtlicher Sicht keine Schenkung dar, müssen aber nach dem Schenkungssteuergesetz besteuert werden.
Jede Schenkung, die steuerpflichtig ist, muss innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Hierfür reicht ein formloses Schreiben, das alle relevanten Informationen zur Schenkung enthält.
Eltern können jedem ihrer Kinder alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Diese Regelung ermöglicht es, größere Vermögenswerte steuerlich günstig an die nächste Generation zu übertragen.
Die Bewertung von Immobilien ist ein entscheidender Faktor bei der Ermittlung der Schenkungssteuer. Es wird auf die Ermittlung des Verkehrswertes eingegangen.
Obwohl Schenkungs- und Erbschaftssteuer ähnlich sind, gibt es wesentliche Unterschiede. Schenkungssteuer betrifft Zuwendungen zu Lebzeiten, während die Erbschaftssteuer nach dem Tod des Erblassers anfällt. Die Steuerklassen für Schenkungen können sich von denen der Erbschaftssteuer unterscheiden, insbesondere bei Eltern und Großeltern.
Die Zuständigkeit für die Schenkungssteuer liegt beim Finanzamt, in dessen Bereich der Schenkende zum Zeitpunkt der Schenkung seinen Wohnsitz hat. Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen und bestimmte Informationen enthalten.
Für selbstgenutzte Immobilien zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern gibt es besondere Befreiungen.
Der Verkauf von Immobilien und die anschließende Nutzung der Erlöse für Schenkungen kann eine effektive Methode zur Steueroptimierung sein.
Grundsätzlich muss jede Geldschenkung, auch wenn sie unter dem persönlichen Freibetrag liegt, durch Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Nach dem Erbschaftsteuergesetz ist die Anzeige innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung beim zuständigen Finanzamt zu erstatten.
Bei der Überweisung vom Konto eines Ehegatten auf das Konto oder Depot eines anderen Ehegatten ist daher in der Regel von einer Schenkung auszugehen, wenn es keine abweichenden Vereinbarungen, wie beispielsweise einen Darlehensvertrag, gibt.
Mehr als jeder Dritte, der schon mindestens einmal ein Geschenk im Wert von mehr als 1000 Euro bekommen hat, kennt die Schenkungssteuerpflicht nicht.
Kettenschenkungen sind eine Methode zur Optimierung der Schenkungssteuer. Dabei wird das Vermögen über mehrere Personen verteilt, um Freibeträge optimal zu nutzen.
Grundsätzlich sind Schenkungen unbedingt, es sei denn, es wurden vertragliche Bedingungen vereinbart.