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Staatliche Förderungen beim Hauskauf

Der Kauf eines Eigenheims ist ein bedeutender Schritt und oft mit hohen Kosten verbunden. Staatliche Förderprogramme können hierbei eine wertvolle Unterstützung bieten. Diese Förderungen sind vielfältig und richten sich sowohl an Familien, Einzelpersonen als auch an spezifische Vorhaben wie den energieeffizienten Bau oder den altersgerechten Umbau. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht der wichtigsten staatlichen Förderungen, die Ihnen beim Hauskauf helfen können.


Welche Förderungen gibt es?

Wohn-Riester

Art: Jährliche Sparzulage, Kredit

Geeignet für: Neubau, Kauf, energetische Maßnahmen

Details: Die Wohn-Riester-Förderung ist eine spezielle Form der Riester-Rente, die darauf abzielt, Wohneigentum als Altersvorsorge zu fördern. Sie erhalten eine jährliche Grundzulage von maximal 175 Euro. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es zusätzlich 185 Euro pro Kind, und für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhalten Sie 300 Euro pro Kind. Die Mittel können sowohl für den Bau oder Kauf eines Hauses als auch für energetische Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Ein wesentlicher Vorteil von Wohn-Riester ist, dass Sie die angesparte Summe jederzeit zur Sondertilgung des Darlehens verwenden können. Zudem profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen, da die Riester-Beiträge steuerlich absetzbar sind.


Wohnraumförderung

Art: Zinsvergünstigter Kredit, Zuschüsse für einkommensschwache Familien

Geeignet für: Neubau, Kauf eines Neubaus

Details: Die Wohnraumförderung richtet sich an einkommensschwache Familien und Einzelpersonen. Diese Förderung bietet zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, die insbesondere den Neubau oder den Erwerb von Neubauten unterstützen. Die genauen Konditionen variieren je nach Bundesland, da die Wohnraumförderung sowohl vom Bund als auch von den Ländern getragen wird. Fördermittel können zum Beispiel in Form von zinsvergünstigten Darlehen, direkten Zuschüssen oder vergünstigten Grundstücken bereitgestellt werden. Die Höhe der Förderung und die spezifischen Bedingungen hängen von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragsteller ab. Die Förderung kann unter anderem für den Bau oder Kauf eines barrierefreien oder altersgerechten Hauses verwendet werden.


Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Art: Zinsvergünstigter Kredit für Familien

Geeignet für: Neubau, Kauf eines Neubaus; Mindeststandard EH40

Details: Dieses Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Familien beim Bau oder Kauf eines energieeffizienten Hauses. Der Kredit bietet sehr günstige Zinsen und ist für Neubauten gedacht, die den Effizienzhausstandard 40 erfüllen. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können von diesem Programm profitieren. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 270.000 Euro, abhängig von der Anzahl der Kinder und den spezifischen Anforderungen des Projekts. Darüber hinaus können Antragsteller von zusätzlichen Zuschüssen profitieren, wenn das Gebäude die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. Die Förderung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Familien zu reduzieren und gleichzeitig den Bau von energieeffizienten, nachhaltigen Gebäuden zu fördern.


Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298)

Art: Zinsvergünstigter Kredit

Geeignet für: Neubau, Kauf eines Neubaus; Mindeststandard EH40

Details: Dieses Förderprogramm richtet sich an Bauherren und Käufer von klimafreundlichen Neubauten. Die Anforderungen umfassen den Bau oder Kauf eines Hauses, das mindestens den Effizienzhausstandard 40 erfüllt. Das bedeutet, dass das Gebäude nur noch 40 % der Energie eines herkömmlichen Hauses verbrauchen darf. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Besondere Förderung gibt es für Gebäude, die das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ tragen. Neben den günstigen Zinsen, die weit unter den marktüblichen Zinsen liegen, profitieren die Kreditnehmer von einer langen Laufzeit und einer tilgungsfreien Anlaufzeit. Diese Bedingungen erleichtern es, die finanzielle Belastung zu Beginn der Kreditlaufzeit zu minimieren. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters, der die Einhaltung der energetischen Standards bestätigt.


KfW Wohneigentumsprogramm (KfW 124)

Art: Kredit

Geeignet für: Neubau, Kauf; kein Mindeststandard

Details: Das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt den Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. Es bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Anders als bei den spezifischen Programmen für energieeffizientes Bauen, gibt es hier keine Mindeststandards für die Energieeffizienz. Dies macht das Programm besonders flexibel und zugänglich für eine breite Zielgruppe. Die Darlehen können für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter der Kauf von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder der Bau neuer Immobilien. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert. Die Zinsen sind in der Regel niedriger als bei herkömmlichen Baufinanzierungen, was die monatliche Belastung reduziert. Zudem können die Darlehen mit anderen KfW-Förderprogrammen kombiniert werden, was zusätzliche finanzielle Vorteile bietet.


Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134)

Art: Zinsvergünstigter Kredit

Geeignet für: Kauf von Genossenschaftsanteilen

Details: Dieses Programm fördert den Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften. Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 Euro können Mitglieder einer Genossenschaft Genossenschaftsanteile erwerben, die ihnen ein lebenslanges Wohnrecht in der Genossenschaft sichern. Diese Art des Wohnens bietet neben finanziellen Vorteilen auch eine besondere Form der Gemeinschaft und Sicherheit. Die Förderung ist besonders für Personen interessant, die langfristig in einer stabilen Wohnumgebung leben möchten und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen einer Genossenschaft profitieren wollen.


Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)

Art: Kredit

Geeignet für: Erwerb, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik und Kleinwindkraftanlagen

Details: Dieses Förderprogramm unterstützt die Investition in erneuerbare Energien. Es bietet zinsgünstige Kredite für den Kauf, die Errichtung und die Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Photovoltaikanlagen und Kleinwindkraftanlagen. Die Kreditsumme kann bis zu 50.000 Euro betragen, wobei die Laufzeit flexibel gestaltet werden kann. Durch die Nutzung dieser Fördermittel können Immobilienbesitzer ihre Energiekosten langfristig senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die Förderung umfasst auch die Installation von Wärmepumpen und solarthermischen Anlagen, wodurch die Energiebilanz des Gebäudes erheblich verbessert werden kann.


Energieeffizient Sanieren (KfW 261)

Art: Zinsvergünstigter Kredit für eine Komplettsanierung

Geeignet für: Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien

Details: Dieses Programm fördert umfassende energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien. Es bietet zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich verbessern. Dazu zählen Dämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, Fenstererneuerung und die Erneuerung der Heizungsanlage. Die Höhe der Förderung hängt vom angestrebten Effizienzhausstandard ab, wobei höhere Standards (z.B. Effizienzhaus 55 oder 40) höhere Förderungen erhalten. Zusätzlich können Tilgungszuschüsse in Anspruch genommen werden, die den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren. Voraussetzung für die Förderung ist eine Energieberatung durch einen anerkannten Sachverständigen, der die Einhaltung der KfW-Vorgaben bestätigt.


Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)

Art: Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen

Geeignet für: Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien wie zum Beispiel Heizungstausch und Dämmung

Details: Die BEG bündelt mehrere frühere Förderprogramme und bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dazu gehören der Austausch alter Heizungen, die Dämmung von Wänden und Dächern sowie die Installation moderner Lüftungsanlagen. Der Zuschuss kann bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen, maximal jedoch 20.000 Euro pro Wohneinheit. Die BEG-Förderung kann mit KfW-Darlehen kombiniert werden, was zusätzliche finanzielle Entlastung bietet. Voraussetzung für die Förderung ist eine Energieberatung durch einen anerkannten Experten, der die geplanten Maßnahmen bewertet und die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigt.


Energieberatung für Wohngebäude

Art: Zuschuss

Geeignet für: Beratung durch einen ausgewiesenen Energieberater

Details: Dieses Programm bietet Zuschüsse für eine umfassende Energieberatung durch qualifizierte Energieberater. Die Beratung umfasst eine Bestandsaufnahme des Gebäudes, eine Bewertung der energetischen Schwachstellen und die Erstellung eines Maßnahmenplans zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der Beratungskosten, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Die Energieberatung ist oft eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme und hilft Eigentümern, gezielte und kosteneffiziente Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen.


Altersgerecht Umbauen (KfW 159)

Art: Zinsvergünstigter Kredit

Geeignet für: Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Details: Dieses Programm unterstützt Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden und zur Verbesserung des Einbruchschutzes. Es bietet zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau barrierefreier Bäder, der Abbau von Schwellen und Stufen, die Verbreiterung von Türen sowie die Installation von Alarmanlagen und einbruchhemmenden Fenstern. Die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Förderung zielt darauf ab, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen ein sicheres und komfortables Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.


Barrieren reduzieren (KfW 455-B)

Art: Zuschuss

Geeignet für: Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

Details: Dieses Programm bietet Zuschüsse für bauliche Maßnahmen, die Barrieren in Wohngebäuden reduzieren. Der Zuschuss beträgt bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden Maßnahmen wie die Installation barrierefreier Zugänge, der Umbau von Badezimmern und Küchen sowie die Anpassung der Wohnräume an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Zuschüsse tragen dazu bei, die Lebensqualität und Sicherheit der Bewohner zu erhöhen und ermöglichen es ihnen, länger selbstständig in ihrem Zuhause zu leben.


Staatliche Förderungen Hauskauf – Wie unterstützt der Staat beim Hauskauf?

Es gibt verschiedene staatliche Förderungen, die den Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Die Bundesregierung bündelt zahlreiche Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eigenheimbesitzer können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren, die Mittel in Form von zinsgünstigen Förderkrediten mit Tilgungszuschüssen oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen bereitstellt.

Folgende Kreditmittel stellt die KfW für den Hauskauf oder Wohnungskauf zur Verfügung:

  • Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum: zinsgünstiger Kredit bis zu 100.000 Euro
  • Kauf von Anteilen einer Wohngenossenschaft mit lebenslangem Wohnrecht: zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 Euro
 

Von der Hauskauf-Förderung profitieren alle, die die Immobilie nach dem Kauf oder der Sanierung selbst bewohnen.


Kreditmittel für energieeffizientes Bauen und Sanieren:

  • Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses: zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Komplette Sanierung eines Wohnhauses zum Effizienzhaus: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Einzelne energetische Maßnahmen: zinsgünstige Darlehen bis zu 60.000 Euro für Maßnahmen wie Dämmung von Wänden, Dachflächen