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Die BEG wurde ins Leben gerufen, um die komplexe deutsche Förderlandschaft im Bereich Energieeffizienz zu vereinfachen. Seit 2021 bündelt sie diverse Förderprogramme, die zuvor von KfW und BAFA administriert wurden. Die BEG bietet sowohl Zuschüsse als auch Kredite für Energieeffizienzmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Förderbare Bereiche und Zuschüsse:
Berechtigte Gruppen: Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und weitere Gruppen sind berechtigt, Förderungen zu beantragen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, häufig unter Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten.
Erweiterte Förderungen: Der Heizungs-Tausch-Bonus umfasst nun auch funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie veraltete Gasheizungen mit einem Fördersatz von 10%.
KfW-Förderung: Sanierungen zu KfW-Effizienzhäusern und der Neubau oder Kauf von Effizienzhäusern werden durch die KfW gefördert, wobei die Förderhöhen je nach Effizienzstandard variieren.
Hohe Fördersummen: Für Nichtwohngebäude werden Neubau und Sanierungen zu Effizienzgebäuden gefördert, mit deutlich höheren Höchstgrenzen für förderfähige Kosten als bei Wohngebäuden.
Steuerbonus und Fördermix: Seit 2020 können bis zu 20% der Sanierungskosten steuerlich abgesetzt werden. Die Kombination von BAFA- und KfW-Förderungen ist möglich, solange die Gesamtförderquote 60% nicht übersteigt.
Ab 2023 erlebt die BEG-Förderung eine Neuausrichtung, die sich auf verschiedene Maßnahmen und Effizienzstandards konzentriert, um die Energieeffizienz und CO2-Einsparung weiter zu verbessern.
Vorgehensweise: Der Antragsprozess variiert je nach Förderinstitution (BAFA oder KfW) und geförderter Maßnahme. Eine professionelle Energieberatung ist oft unerlässlich und unterstützt bei der Antragstellung sowie der Umsetzung der Maßnahmen.