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Der Immobilienkaufvertrag ist ein rechtliches Dokument, das beim Erwerb einer Immobilie zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird. Er regelt die Eigentumsübertragung, Zahlungsmodalitäten und weitere wichtige Details.
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags rechtlich vorgeschrieben und sorgt für die Sicherheit und Rechtswirksamkeit des Kaufs.
Der Kaufvertrag wird in der Regel von einem Notar erstellt, der als neutraler Mittler agiert. Die Notarkosten betragen durchschnittlich 1,5 bis 2 % des Kaufpreises und werden meist vom Käufer getragen.
Ein Rücktritt ist grundsätzlich schwierig und nur unter bestimmten Bedingungen, wie wesentlichen Mängeln, möglich. Vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte haben Vorrang vor gesetzlichen Regelungen.
Nach der Vertragsunterzeichnung sind die Zahlung der Grunderwerbsteuer, die Überweisung des Kaufpreises und die Anmeldung der Eigentumsüberschreibung im Grundbuch durch den Notar die nächsten Schritte. Abschließend erfolgt die Schlüsselübergabe.
Käufer und Verkäufer müssen sich auf einen Notar einigen. Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, wer den Notar auswählt, übernimmt in der Regel der Käufer die Notarkosten.
Bei Notarterminen ist es wichtig, dass alle Beteiligten den Vertrag verstehen und Fragen klären können. Der Notar informiert über die Bedeutung und Konsequenzen des Vertrages, aber nicht über die Inhalte der Immobilie.
Der Kaufvertrag kann durch einen Fachanwalt oder, falls ein Makler den Kaufprozess begleitet, durch diesen überprüft werden.
Der Kaufvertrag wird mit der notariellen Beurkundung wirksam. Die Eigentumsübertragung erfolgt jedoch erst mit der Umschreibung im Grundbuch.
Der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe wird im Kaufvertrag vereinbart und kann auch vor dem Eintrag ins Grundbuch stattfinden, meist nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
Bei Immobilienkaufverträgen besteht grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, außer bei erheblichen Mängeln oder vertraglich vereinbarten Bedingungen. Sollte keine Finanzierungszusage bestehen, ist ein Rücktritt nicht möglich, und der Käufer haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Für Wohnungs- und Grundstücksverkäufe sind spezifische Informationen im Kaufvertrag erforderlich, wie Wohnungsnummer, Größe, Sondereigentumsanteile oder der baurechtliche Zustand des Grundstücks.
Vor Vertragsunterzeichnung sollten beide Seiten den Vertragsentwurf sorgfältig prüfen, insbesondere in Bezug auf Personalien, Kaufsache, Kaufpreis, Fristen und besondere Vereinbarungen.
Notwendige Unterlagen umfassen Teilungserklärungen, gültige Ausweise und bei juristischen Personen Handelsregisterauszüge.