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Notarieller Kaufvertrag

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Der notarielle Kaufvertrag

 

Bei jedem Immobilienverkauf oder Immobilien- Grundstückskauf besteht mittels eines formbedürftigen Kaufvertrages eine notarielle Beurkundungspflicht. Der Kaufvertrag regelt zunächst die wirtschaftliche Einigung und die Verpflichtung zur Übertragung einer Immobilie oder Grundstücks auf den Käufer und darüber, dass sich beide Parteien einer Auflassungsvormerkung erklären. Diese räumt dem Käufer den Anspruch ein und regelt, dass die Immobilie oder Grundstück nicht doppelt verkauft werden kann oder durch eine Hypothek belastet werden kann.

Der Notar wird unparteiisch die Interessen zwischen Käufer und Verkäufer regeln und alle notwendigen Genehmigungen oder Erklärungen einholen und sicherstellen, dass das Vertragswerk frei von Fehlern ist. Es ist also seine Pflicht für die wechselseitige Sicherung des Käufers, als des Verkäufers zu sorgen. Zusätzlich trägt er die Verantwortung dafür, dass die Interessen von Alt- und Neugläubigern gewahrt werden.

Um sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen, ist der Notar verpflichtet die Identitäten aller beteiligten Personen vorab zu überprüfen, den Kaufvertrag vorzulesen und sich zu vergewissern, dass alle Parteien den Kaufvertrag verstanden haben und keinerlei Fragen offen bleiben. 

Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer zu den Erwerbsnebenkosten. Sollte der Käufer den Notar schon vor einer Finanzierungszusage seiner Bank mit dem Vorentwurf eines Kaufvertrages beauftragen und es auf seitens des Käufers zu einem Ausfall kommen, so hat der Käufer dennoch die Notarkosten zu erstatten.

Für den Kaufvertrag einer Immobilie benötigt man den Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweisnummer als auch die Steueridentnummer von Verkäufer sowie Käufer.

  • einen aktuellen Grundbuchauszug, 
  • einen Auszug aus dem Katasterplan,
  • bei Grundstücken oder ein oder Zweifamilienhäusern einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • einen Energieausweis
  • Lage und Anschrift, Blattnummer sowie Belastungen durch Grundschulden oder Grunddienstbarkeiten, wie z.B. ein Wegerecht.
  • Kaufpreis mit Angaben der Zahlungen, Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer und Mängelaufnahme oder Gewährleistungen.
  • Kostenübernahmen, wie der üblichen Kaufnebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, Makler-/und Notarkosten.

Bei Wohnungen benötigt man zusätzlich noch eine Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Nummer und Lage der Wohnung, Wohnungsgröße, Erklärungen zu Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum oder Sondernutzungsrechte, Hausgelder, Angaben zur Instandhaltungsrücklage und bei vermieteten Wohnungen den aktuell gültigen Mietvertrag.

Unser Tipp:

Lassen Sie einen Immobilienmakler Ihres Vertrauens für sich arbeiten, der die Erfahrung und das Wissen hat, wie man eine Immobilie zur Zufriedenheit aller verkauft.

Sie sparen viel Zeit und Aufwand und können sich bequem zurück lehnen, bis alles für den Notartermin vorbereitet ist und ein guter Makler wird Ihnen auch stets nach einem Verkauf mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Falls Sie Fragen zum Verkaufsprozess haben oder Ihnen etwas unschlüssig sein sollte, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

 

 

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