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Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dient neben der Mieterselbstauskunft als Nachweis, dass ein Mieter beim Vormieter die Miete regelmäßig, vollständig und fristgerecht gezahlt hat. Viele Vermieter verlangen dieses Dokument im Rahmen der Bewerbungsunterlagen, um die Zuverlässigkeit der potenziellen Mieter einschätzen zu können. Obwohl Vermieter oft eine solche Bescheinigung anfordern, sind alte Vermieter nicht verpflichtet, diese auszustellen, und demzufolge können neue Vermieter diese auch nicht verlangen. Dennoch kann eine Bewerbung ohne diese Bescheinigung als nachteilig betrachtet werden, und Vermieter tendieren dazu, die Wohnung eher an Personen mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu vergeben.
Eine klare und konstruktive Kommunikation ist ein Schlüssel zum Aufbau einer guten Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Beide Parteien sollten offen für Diskussionen und Verhandlungen sein und auf die Bedenken und Wünsche des anderen eingehen.
Viele Vermieter in beliebten Wohngebieten verlangen diese Bescheinigung, um sich vor möglichen Problemmietern zu schützen. Diejenigen, die keine Bescheinigung vorweisen können, stehen oft vor Herausforderungen bei der Wohnungssuche. Einige Beratungsstellen haben daher begonnen, Wohnungen für besonders benachteiligte Personen anzumieten und unterzuvermieten.
Die Bescheinigung kann nur von dem vorherigen Vermieter oder dem von ihm beauftragten Hausverwalter ausgestellt werden. Es existieren Online-Vorlagen, die als Muster für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung dienen können. Auch wenn es keine Pflicht zur Ausstellung gibt, können Mieter dennoch eine freundliche Anfrage stellen. Wenn der Vermieter sich bereit erklärt, eine Bescheinigung auszustellen, können dafür Kosten anfallen, die nicht gesetzlich festgelegt sind, jedoch sind 50 Euro als angemessene Gebühr anerkannt.
Mieter können gemäß § 368 BGB eine Quittung über gezahlte Mieten anfordern, sollten sie keine Bescheinigung erhalten. Alternativ können Kontoauszüge oder eine Schufa-Selbstauskunft als Nachweis dienen.
Im Falle einer Untermiete ist der Hauptmieter für die Ausstellung des Mietschuldenfreiheitsbescheinigung–Formulars zuständig. Er agiert in diesem Verhältnis als Vermieter und übernimmt die entsprechenden Pflichten. Allerdings haben Untermieter keinen rechtlichen Anspruch auf die Bescheinigung.
In Wohngemeinschaften ist zu prüfen, ob alle Bewohner als Hauptmieter eingetragen waren, dann muss der Vermieter oder die Hausverwaltung angefragt werden. War man jedoch Untermieter, kann der Hauptmieter die Bescheinigung ausstellen. Junge Menschen, die noch bei den Eltern wohnen, können nicht von diesen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erhalten, da diese keine Aussagekraft hat. Allerdings können Eltern als Bürgen für ihre Kinder agieren und sich in solchen Fällen eine Bescheinigung von ihrem Vermieter ausstellen lassen.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung enthält üblicherweise den Namen des Mieters, die Adresse der vormaligen Wohnung, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Mietzahlung und die Unterschrift des Vermieters oder Hausverwalters. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Gültigkeitsdauer der Bescheinigung, diese variiert je nach Vermieter und kann auch davon abhängen, wie lange das letzte Mietverhältnis zurückliegt. Bonitätsbescheinigungen mit rechtlichen Grundlagen haben üblicherweise eine Gültigkeit von drei bis sechs Monaten.
Eine gefälschte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann schwerwiegende Konsequenzen nachsichziehen, einschließlich der sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses. Vermieter dürfen die vormaligen Vermieter nicht ohne Zustimmung der Interessenten kontaktieren, jedoch stellt eine Fälschung eine erhebliche Täuschung und Vertragsbruch dar.
Wenn keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgestellt werden kann, gibt es Alternativen wie Quittungen über Mietzahlungen, Kontoauszüge oder eine SCHUFA-Selbstauskunft, welche oft von Vermietern akzeptiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass Datenschutz eine wichtige Rolle spielt und Vermieter entsprechende Unterlagen erst einfordern dürfen, wenn ein konkretes Interesse an der Wohnung besteht. Vermieter sollten daher immer auch Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung anbieten und potenzielle Bewerber nicht unbegründet benachteiligen.
Hauptsächlich wird sie vom bisherigen Vermieter oder der Hausverwaltung ausgestellt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, und gesetzlich ist man nicht dazu verpflichtet. In bestimmten Fällen, z.B. wenn Eltern die Miete für ihre Kinder zahlen, können sie auch eine solche Bescheinigung von ihrem Vermieter anfordern.
Nein, Vermieter sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen. Mieter haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Um sicherzustellen, dass sie diese Bescheinigung erhalten, sollten Mieter dies im Mietvertrag festlegen. Sollte der Vermieter das Dokument dennoch nicht bereitstellen, hat der Mieter jedoch das Recht auf eine Quittung über die bereits gezahlte Miete.
Die Bescheinigung hat trotz ihrer Nützlichkeit gewisse Mängel. Häufig fehlen genaue Angaben über den relevanten Zeitraum, und es ist unklar, ob alle Betriebskosten bezahlt wurden. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Bescheinigung Nachteile für den Vermieter haben.
Nein, laut BGH-Urteil vom 30. September 2009 besteht keine solche Pflicht. Mieter haben jedoch das Recht auf eine Quittung über ihre Mietzahlungen.