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Was ist eine arglistige Täuschung?

Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bezeichnet eine vorsätzliche Irreführung einer Person, die darauf abzielt, diese zu einer Willenserklärung zu bewegen, die sie ohne die Täuschung nicht oder nicht in derselben Weise abgegeben hätte. Die Täuschung kann durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen, das Verschweigen von wesentlichen Informationen oder durch andere manipulative Handlungen erfolgen.

Das Gesetz schützt die freie Willensbildung, indem es dem Getäuschten das Recht gibt, seine Willenserklärung anzufechten. Die Anfechtung macht den Vertrag rückwirkend nichtig (ex tunc), sodass er so behandelt wird, als wäre er niemals zustande gekommen. Die arglistige Täuschung ist ein Anfechtungsgrund, der insbesondere im Vertragsrecht eine bedeutende Rolle spielt.

Voraussetzungen

Damit eine Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Täuschungshandlung: Es muss eine Täuschungshandlung vorliegen, die entweder durch aktives Tun (z.B. Vorspiegelung falscher Tatsachen) oder durch Unterlassen (z.B. Verschweigen wesentlicher Umstände) erfolgt.
  • Irrtum: Der Getäuschte muss sich infolge der Täuschung in einem Irrtum befinden, das heißt, er muss eine falsche Vorstellung über die Realität haben.
  • Kausalität: Die Täuschung muss kausal für die Abgabe der Willenserklärung sein, das heißt, ohne die Täuschung wäre die Erklärung nicht oder anders abgegeben worden.
  • Arglist: Der Täuschende muss vorsätzlich gehandelt haben, d.h., er muss die Unrichtigkeit seiner Angaben gekannt oder zumindest billigend in Kauf genommen haben.
 

Täuschung durch aktives Tun

Eine Täuschung durch aktives Tun liegt vor, wenn der Täuschende bewusst falsche Informationen gibt. Ein klassisches Beispiel ist der Verkäufer, der einem Käufer ein Auto als unfallfrei verkauft, obwohl es tatsächlich in einen Unfall verwickelt war. Hier liegt eine aktive Irreführung vor, da der Verkäufer eine Tatsache vorspiegelt, die nicht den Tatsachen entspricht.

Täuschung durch Unterlassen

Eine Täuschung durch Unterlassen bedeutet, dass der Täuschende wesentliche Informationen verschweigt, obwohl er zur Offenbarung verpflichtet ist. Diese Pflicht zur Aufklärung kann sich aus gesetzlichen Regelungen, vertraglichen Verpflichtungen oder aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergeben. Ein Beispiel wäre ein Verkäufer, der beim Verkauf einer Immobilie verschweigt, dass das Dach undicht ist, obwohl er davon weiß und der Käufer berechtigterweise davon ausgehen darf, dass solche Informationen offenbart werden.

Arglist und Vorsatz

Der Begriff „Arglist“ bedeutet, dass der Täuschende vorsätzlich handelt. Es genügt dabei bereits bedingter Vorsatz, was bedeutet, dass der Täuschende es zumindest für möglich hält, dass seine Angaben falsch sind, und dies in Kauf nimmt. Der Täuschende muss dabei nicht notwendigerweise eine Schädigungsabsicht haben; es reicht aus, wenn er bewusst falsche Informationen gibt oder wesentliche Informationen verschweigt, um den Getäuschten zu einer bestimmten Willenserklärung zu bewegen.

Wie unterscheidet sich die arglistige Täuschung von anderen Willensmängeln?

Überblick über Willensmängel

Im deutschen Zivilrecht gibt es verschiedene Arten von Willensmängeln, die eine Anfechtung einer Willenserklärung rechtfertigen können. Neben der arglistigen Täuschung sind dies insbesondere der Irrtum (§ 119 BGB) und die widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB). Alle diese Willensmängel zielen darauf ab, die freie Willensbildung zu schützen, unterscheiden sich jedoch in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Arglistige Täuschung vs. Irrtum

Ein Irrtum nach § 119 BGB liegt vor, wenn der Erklärende eine Willenserklärung aufgrund einer falschen Vorstellung über den Inhalt oder die Bedeutung seiner Erklärung abgibt. Anders als bei der arglistigen Täuschung wird der Irrtum nicht durch das vorsätzliche Handeln einer anderen Person verursacht, sondern beruht auf einem Missverständnis oder einem Fehler des Erklärenden selbst. Während der Irrtum nur innerhalb einer kurzen Frist von in der Regel zwei Wochen angefochten werden kann (§ 121 BGB), beträgt die Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung (§ 124 BGB).

Arglistige Täuschung vs. widerrechtliche Drohung

Eine widerrechtliche Drohung nach § 123 BGB liegt vor, wenn jemand eine andere Person durch die Androhung eines Übels zu einer Willenserklärung zwingt, die diese ohne die Drohung nicht oder nicht in dieser Form abgegeben hätte. Der Unterschied zur arglistigen Täuschung besteht darin, dass bei der Drohung die Willensfreiheit durch Furcht eingeschränkt wird, während bei der Täuschung der Wille durch falsche oder unvollständige Informationen manipuliert wird. Beide Mängel führen zur Anfechtbarkeit der Willenserklärung, unterscheiden sich jedoch in der Art und Weise, wie die Beeinflussung des Willens zustande kommt.

Wie kann eine arglistige Täuschung bewiesen werden?

Beweislastverteilung

Die Beweislast für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung liegt grundsätzlich beim Getäuschten. Dieser muss darlegen und nachweisen, dass der Täuschende vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat. Der Nachweis der Täuschung kann je nach Fallgestaltung schwierig sein, insbesondere wenn es um mündliche Absprachen oder subtile Täuschungsmanöver geht.

Indizienbeweis

In der Praxis wird die Arglist häufig durch Indizien bewiesen. Indizien sind Tatsachen, aus denen auf die Täuschung geschlossen werden kann. Typische Indizien sind etwa widersprüchliche Aussagen des Täuschenden, plötzliches Verhalten, das auf ein schlechtes Gewissen hindeutet, oder das gezielte Verbergen von Informationen. Ein starkes Indiz könnte auch sein, wenn der Täuschende kurz vor Vertragsabschluss Informationen bewusst zurückhält oder Fragen ausweicht.

Dokumentation und Zeugenaussagen

Die beste Möglichkeit, eine arglistige Täuschung zu beweisen, besteht in der sorgfältigen Dokumentation aller relevanten Informationen und Gespräche. Schriftliche Vereinbarungen, E-Mails, SMS-Nachrichten oder andere schriftliche Kommunikation können entscheidende Beweise liefern. Zudem können Zeugenaussagen, insbesondere von neutralen Dritten, helfen, die Täuschungshandlung nachzuweisen.

Rechtliche Folgen einer erfolgreichen Anfechtung bei arglistiger Täuschung

Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts

Eine erfolgreiche Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führt gemäß § 142 Abs. 1 BGB dazu, dass das Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig angesehen wird. Dies bedeutet, dass der Vertrag rückwirkend aufgehoben wird, als hätte er nie existiert. Alle auf dem Vertrag basierenden Verpflichtungen und Rechte entfallen.

Rückabwicklung der erbrachten Leistungen

Da das Rechtsgeschäft durch die Anfechtung nichtig wird, müssen die bereits erbrachten Leistungen rückabgewickelt werden. Dies geschieht nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts (§§ 812 ff. BGB). Das bedeutet, dass jede Partei die empfangenen Leistungen zurückgeben muss. Kann die Rückgabe in natura nicht erfolgen, etwa weil die Sache verbraucht oder zerstört wurde, muss Wertersatz geleistet werden.

Schadensersatzansprüche

Zusätzlich zur Rückabwicklung des Vertrags kann der Getäuschte Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz umfasst alle Nachteile, die dem Getäuschten durch die Täuschung entstanden sind. Dies kann den Ersatz von Aufwendungen umfassen, die im Vertrauen auf den Bestand des Vertrags gemacht wurden, oder den Ersatz von Schäden, die durch den mangelhaften Vertragsgegenstand entstanden sind.

Welche Beispiele für arglistige Täuschung gibt es im Alltag?

Immobilienkauf

Ein häufiges Beispiel für arglistige Täuschung ist der Verkauf einer Immobilie, bei dem der Verkäufer bekannte Mängel bewusst verschweigt. Ein typischer Fall wäre ein Verkäufer, der verschweigt, dass das Fundament des Hauses instabil ist, obwohl er darüber informiert ist. Der Käufer, der in dem Glauben kauft, dass das Haus in einwandfreiem Zustand ist, kann den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn er den Mangel entdeckt.

Autokauf

Beim Autokauf kommt es oft zu arglistigen Täuschungen, insbesondere wenn der Verkäufer falsche Angaben über den Zustand des Fahrzeugs macht. Ein häufiges Beispiel ist das Verschweigen eines Unfallschadens oder die Manipulation des Kilometerstands. Der Käufer, der das Auto in der Annahme erwirbt, es sei unfallfrei oder habe eine bestimmte Laufleistung, kann den Kaufvertrag anfechten, wenn er nachweisen kann, dass der Verkäufer ihn vorsätzlich getäuscht hat.

Arbeitsverhältnisse

Auch im Arbeitsrecht kann eine arglistige Täuschung vorkommen, etwa wenn ein Bewerber in seinen Unterlagen falsche Angaben über seine Qualifikationen macht. Gibt ein Bewerber vor, über ein bestimmtes Diplom zu verfügen, das er tatsächlich nicht hat, und wird er aufgrund dieser falschen Angabe eingestellt, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies gilt allerdings nicht für unzulässige Fragen, wie etwa nach einer Schwangerschaft, bei denen der Bewerber nicht verpflichtet ist, die Wahrheit zu sagen.

Welche Rolle spielt die arglistige Täuschung bei Mietverträgen?

Mietvertrag und arglistige Täuschung

Auch bei Mietverträgen kann eine arglistige Täuschung vorkommen. Ein Vermieter, der etwa über wesentliche Mängel der Mietsache täuscht, wie Schimmelbefall oder Lärmbelästigungen, handelt arglistig. Der Mieter kann den Mietvertrag anfechten, wenn er nachweisen kann, dass der Vermieter die Mängel bewusst verschwiegen hat und er den Mietvertrag in Kenntnis dieser Mängel nicht abgeschlossen hätte.

Rückabwicklung des Mietvertrags

Wird der Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, wird er ebenfalls rückwirkend aufgehoben. Das bedeutet, dass der Mieter zur Rückgabe der Wohnung verpflichtet ist und der Vermieter die erhaltene Miete zurückzahlen muss. In der Praxis wird jedoch häufig eine Vereinbarung getroffen, die den Mietvertrag für die Zukunft aufhebt (ex nunc), um die Rückabwicklung zu vereinfachen.

Schadensersatz bei Mietverträgen

Neben der Anfechtung kann der Mieter auch Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch die arglistige Täuschung ein Schaden entstanden ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Mieter aufgrund der verschwiegenen Mängel Renovierungskosten hatte oder wenn er während der Mietzeit aufgrund der Mängel erheblich in seiner Wohnqualität beeinträchtigt war.

Welche rechtlichen Folgen drohen dem Täuschenden?

Zivilrechtliche Folgen

Der Täuschende muss damit rechnen, dass der Vertrag, den er durch Täuschung erwirkt hat, für nichtig erklärt wird und er zur Rückabwicklung verpflichtet ist. Dies kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, insbesondere wenn der getäuschte Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht. Zudem kann der Täuschende bei vorsätzlichem Handeln auch deliktisch haften, etwa nach § 823 BGB, und somit auch für weitergehende Schäden verantwortlich gemacht werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

Neben den zivilrechtlichen Folgen kann die arglistige Täuschung auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine arglistige Täuschung, die darauf abzielt, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, kann den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen. Hierbei drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar mehr.

Welche besonderen Aufklärungspflichten bestehen beim Abschluss von Verträgen?

Allgemeine Aufklärungspflichten

Bei Vertragsverhandlungen besteht grundsätzlich die Pflicht, den Vertragspartner über alle wesentlichen Umstände aufzuklären, die für seine Entscheidung von Bedeutung sind und die er nicht ohne Weiteres erkennen kann. Diese Pflicht zur Aufklärung ergibt sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und gilt insbesondere dann, wenn ein offensichtliches Wissensgefälle zwischen den Vertragsparteien besteht.

Spezifische Aufklärungspflichten im Kaufrecht

Im Kaufrecht ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über alle wesentlichen Mängel der Kaufsache zu informieren, die ihm bekannt sind und die für den Käufer erheblich sind. Verschweigt der Verkäufer solche Mängel, handelt er arglistig. Besonders strenge Aufklärungspflichten bestehen bei gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Mängeln, wie Asbest in Immobilien oder Sicherheitsmängeln bei Fahrzeugen.

Aufklärungspflichten im Arbeitsrecht

Auch im Arbeitsrecht bestehen spezifische Aufklärungspflichten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bewerber über alle wesentlichen Arbeitsbedingungen zu informieren, die für die Annahme des Arbeitsvertrags entscheidend sind. Umgekehrt müssen Bewerber auf zulässige Fragen des Arbeitgebers wahrheitsgemäß antworten. Falsche Angaben über wesentliche Qualifikationen können den Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrags berechtigen.

Wie wirkt sich die Verjährung auf die arglistige Täuschung aus?

Anfechtungsfrist

Die Anfechtungsfrist für arglistige Täuschung beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Getäuschte die Täuschung entdeckt hat (§ 124 BGB). Innerhalb dieser Frist muss der Getäuschte die Anfechtung erklären, andernfalls erlischt sein Anfechtungsrecht.

Höchstfrist

Unabhängig von der Kenntnis des Anfechtungsgrunds kann eine Willenserklärung nicht mehr angefochten werden, wenn seit der Abgabe der Erklärung zehn Jahre vergangen sind (§ 124 Abs. 3 BGB). Diese Höchstfrist dient der Rechtssicherheit und soll verhindern, dass Verträge auch nach langer Zeit noch angefochten werden können.

Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche, die aus einer arglistigen Täuschung resultieren, verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den Umständen Kenntnis erlangt hat. In bestimmten Fällen, wie bei Grundstücken, kann die Verjährungsfrist auch länger sein, etwa fünf Jahre bei Baumängeln.

Welche Besonderheiten gelten bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen?

Anfechtung des Arbeitsvertrags

Eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung kann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über wesentliche Voraussetzungen des Arbeitsverhältnisses getäuscht hat, etwa über Qualifikationen oder die Arbeitsfähigkeit. Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Vertrags ab dem Zeitpunkt der Anfechtung (ex nunc), das heißt, der Vertrag gilt für die Zukunft als beendet.

Rückabwicklung im Arbeitsverhältnis

Im Unterschied zu Kaufverträgen erfolgt im Arbeitsrecht keine vollständige Rückabwicklung der bereits erbrachten Leistungen. Vielmehr besteht nach der Anfechtung nur noch ein Anspruch auf Rückzahlung des Entgelts für die Zeit ab dem Anfechtungszeitpunkt. Der Arbeitnehmer muss die erhaltene Vergütung für die Zeit bis zur Anfechtung in der Regel nicht zurückzahlen, da die erbrachte Arbeitsleistung nicht zurückgegeben werden kann.

Verwirkung des Anfechtungsrechts

Das Anfechtungsrecht kann im Arbeitsrecht unter bestimmten Umständen verwirkt sein, wenn der Arbeitgeber das Recht längere Zeit nicht ausgeübt hat, obwohl ihm die Anfechtung möglich und zumutbar war, und der Arbeitnehmer darauf vertraut hat, dass der Vertrag weiterhin besteht. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber trotz Kenntnis der Täuschung den Arbeitnehmer weiter beschäftigt und keine Anfechtung erklärt.

Welche Präventionsmaßnahmen können vor arglistiger Täuschung schützen?

Sorgfältige Prüfung vor Vertragsabschluss

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von arglistiger Täuschung ist die gründliche Prüfung aller relevanten Informationen vor Vertragsabschluss. Käufer sollten beispielsweise bei Immobilienkäufen oder Autokäufen eine fachkundige Begutachtung des Kaufgegenstands vornehmen lassen, um eventuelle Mängel frühzeitig zu erkennen.

Schriftliche Festlegung von Vereinbarungen

Es ist ratsam, alle wesentlichen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Schriftliche Verträge bieten einen klaren Nachweis über die getroffenen Absprachen und können im Streitfall als Beweismittel dienen. Mündliche Absprachen sollten möglichst vermieden oder zumindest schriftlich bestätigt werden.

Einschaltung von Experten

Bei komplexen oder wertvollen Verträgen, wie etwa beim Kauf einer Immobilie, ist die Einschaltung von Experten wie Anwälten, Notaren oder Gutachtern sinnvoll. Diese können nicht nur bei der Prüfung der Vertragstexte helfen, sondern auch sicherstellen, dass alle wesentlichen Punkte offenbart und festgehalten werden.

Aufklärungspflichten einhalt