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Die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für private Haushalte, da sie umfassenden Schutz für Ihr persönliches Eigentum bietet. Ob Feuer, Einbruch, Vandalismus oder Naturkatastrophen – eine Hausratversicherung sichert Sie gegen zahlreiche Risiken ab, die erhebliche finanzielle Belastungen verursachen können. In diesem umfassenden FAQ beantworten wir die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um das Thema Hausratversicherung. Von der Notwendigkeit über den Deckungsumfang bis hin zu spezifischen Zusatzbausteinen – hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um die richtige Entscheidung für Ihre Absicherung zu treffen.

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Allgemeine Notwendigkeit

Die Hausratversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, kann aber für viele Haushalte von großer Bedeutung sein. Sie bietet finanziellen Schutz für den Fall, dass Ihr Hausrat durch verschiedene Schadensereignisse beschädigt oder zerstört wird.

Bewertung des eigenen Risikos

Ob Sie eine Hausratversicherung benötigen, hängt hauptsächlich vom Wert Ihres Besitzes und Ihrem individuellen Risikobewusstsein ab. Wenn Sie das Risiko eines Schadens in Ihrem Zuhause als gering einschätzen und sich vorstellen können, den gesamten Hausrat im Schadensfall aus eigener Tasche zu ersetzen, könnte eine Hausratversicherung für Sie weniger relevant sein. Anders sieht es aus, wenn Sie viel Geld in Ihre Einrichtung investiert haben und im Schadensfall nicht die finanziellen Mittel haben, um diese Investitionen zu ersetzen. In diesem Fall ist eine Hausratversicherung sehr empfehlenswert.

Was deckt die Hausratversicherung alles ab?

Abgedeckte Schadensereignisse

Eine Hausratversicherung deckt eine Vielzahl von Schadensereignissen ab. Dazu gehören Schäden durch Feuer, ausgetretenes Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub.

Feuer- und Leitungswasserschäden
  • Feuer: Die Versicherung deckt Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion und Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten. Beispiel: Ein technischer Defekt an einem Elektrogerät verursacht einen Wohnungsbrand. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigten Gegenstände und die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser.
  • Leitungswasser: Typische Schadensursachen sind Rohrbrüche, geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Frostschäden an sanitären Anlagen. Diese Schäden werden von der Hausratversicherung abgedeckt, solange sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Beispiel: Ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine überschwemmt die Küche. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigten Möbel und Böden.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Einbruchdiebstahl: Die Versicherung greift, wenn ein Täter gewaltsam in Ihre Wohnung eindringt und Gegenstände entwendet. Auch Vandalismusschäden, die bei einem Einbruch entstehen, sind versichert. Beispiel: Ein Einbrecher schlägt ein Fenster ein, stiehlt Wertgegenstände und zerstört aus Frustration Ihre Einrichtung. Die Hausratversicherung kommt für den gestohlenen Hausrat und die Vandalismusschäden auf.

Sturm und Hagel
  • Sturm: Schäden ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) sind versichert. Dazu gehören abgedeckte Dächer und eingedrungener Regen.
  • Hagel: Unabhängig von der Windstärke sind Schäden durch Hagelkörner versichert. Typische Fälle sind eingeschlagene Fenster oder beschädigte Dächer.

Zusatz-Baustein Elementarschadenschutz

  • Elementarschäden: Als Zusatz zur Hausratversicherung können Sie einen Schutz gegen Elementarschäden vereinbaren. Dazu gehören: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Beispiel: Ein Starkregen verursacht eine Überschwemmung im Keller. Der Elementarschadenschutz übernimmt die Kosten für die beschädigten Gegenstände und die Aufräumarbeiten.

Welche Räume zählen nicht zur Hausratversicherung?

Nicht alle Räume Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung werden in die Berechnung der Hausratversicherung einbezogen. Dazu zählen:

  • Unbewohnte Dachböden: Diese sind von der Versicherung ausgeschlossen, wenn sie nicht ausgebaut und zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • Balkone und Terrassen: Diese Bereiche gehören ebenfalls nicht zur versicherten Wohnfläche.
  • Treppen: Werden bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt.
  • Kellerräume: Sofern sie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden, sind sie ebenfalls nicht versichert.

Was ist bei der Hausratversicherung versichert?

Versicherter Hausrat

Der versicherte Hausrat umfasst alle beweglichen Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände: Sofas, Tische, Betten, Schränke und andere Möbelstücke.
  • Elektronische Geräte: Fernseher, Computer, Musikanlagen und Haushaltsgeräte.
  • Kleidung und persönliche Gegenstände: Kleidung, Schuhe, Handtaschen und persönliche Gegenstände.
  • Sport- und Freizeitgeräte: Fahrräder, Sportausrüstung und andere Freizeitgeräte.
  • Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände sind bis zu einer bestimmten Grenze versichert.

Besondere Regelungen

  • Einbauküchen: Diese zählen zum Hausrat, wenn Sie sie selbst eingebaut oder bezahlt haben. Dies gilt auch für Laminatböden, die Sie als Mieter verlegt haben.
  • Geliehene Gegenstände: Auch geliehene Gegenstände sind durch die Hausratversicherung geschützt.

Welche Gefahren bzw. Kosten sind versichert?

Feuer- und Brandschutz

  • Feuer: Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion und Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten. Beispiel: Ein technischer Defekt an einem Elektrogerät verursacht einen Wohnungsbrand. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigten Gegenstände und die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser.

Leitungswasser

  • Leitungswasserschäden: Typische Schadensursachen sind Rohrbrüche, geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Frostschäden an sanitären Anlagen. Diese Schäden werden von der Hausratversicherung abgedeckt, solange sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Beispiel: Ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine überschwemmt die Küche. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigten Möbel und Böden.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus

  • Einbruchdiebstahl: Die Versicherung greift, wenn ein Täter gewaltsam in Ihre Wohnung eindringt und Gegenstände entwendet. Auch Vandalismusschäden, die bei einem Einbruch entstehen, sind versichert. Beispiel: Ein Einbrecher schlägt ein Fenster ein, stiehlt Wertgegenstände und zerstört aus Frustration Ihre Einrichtung. Die Hausratversicherung kommt für den gestohlenen Hausrat und die Vandalismusschäden auf.

Sturm und Hagel

  • Sturm: Schäden ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) sind versichert. Dazu gehören abgedeckte Dächer und eingedrungener Regen.
  • Hagel: Unabhängig von der Windstärke sind Schäden durch Hagelkörner versichert. Typische Fälle sind eingeschlagene Fenster oder beschädigte Dächer.

Zusatz-Baustein Elementarschadenschutz

  • Elementarschäden: Als Zusatz zur Hausratversicherung können Sie einen Schutz gegen Elementarschäden vereinbaren. Dazu gehören: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Beispiel: Ein Starkregen verursacht eine Überschwemmung im Keller. Der Elementarschadenschutz übernimmt die Kosten für die beschädigten Gegenstände und die Aufräumarbeiten.

Was fällt unter Hausrat?

Definition des Hausrats

Versichert ist der gesamte Hausrat gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu zählen auch Wertsachen:

  • Bargeld und Geldkarten: Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge.
  • Urkunden und Wertpapiere: Sparbücher, Wertpapiere und andere wichtige Dokumente.
  • Schmuck und Edelsteine: Schmuck, Edelsteine, Perlen und alles aus Gold oder Platin.
  • Spezielle Gegenstände: Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände, Antiquitäten und alles aus Silber.

Begrenzung der Entschädigung

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Wertsachen wie Schmuck und Bargeld müssen besonders gesichert aufbewahrt werden, beispielsweise in einem Safe.

Wo ist der Hausrat versichert?

Versicherungsort

Die Hausratversicherung gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Dazu gehören:

  • Wohnung und Nebengebäude: Auch Räume in Nebengebäuden wie Garagen sind eingeschlossen.
  • Arbeitszimmer: Arbeitszimmer, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind nur über die Wohnung zu betreten.

Außenversicherung

Hausrat, der sich vorübergehend – meist nicht länger als 3 Monate – außerhalb der Wohnung befindet, ist im Rahmen der Außenversicherung mit Entschädigungsgrenzen weltweit versichert. Beispiele:

  • Reisegepäck: Kleidung, die Sie in die Reinigung gegeben haben.
  • Urlaub: Eine Kamera, die Sie mit auf eine Reise genommen haben und die bei einem Einbruch ins Hotelzimmer gestohlen wird.

Umzugsversicherung

Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn endet der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung. Einen Umzug sollten Sie der Versicherung rechtzeitig melden.

Was heißt Neuwertversicherung?

Definition des Neuwerts

Der Neuwert ist der Betrag, den ähnliche Sachen in neuwertigem Zustand kosten. Im Schadensfall erhalten Sie den Neuwert ersetzt, was bedeutet, dass Sie den Betrag bekommen, der ausreicht, um eine gleichartige, neue Sache zu kaufen.

Bedingungen für vollen Ersatz

Allerdings müssen Sie die Versicherungssumme so gewählt haben, dass sie auch den Neuwert des gesamten Hausrats abdeckt. Nur dann wird der Schaden voll ersetzt. Haben Sie eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt, bekommen Sie nicht die volle Schadenssumme ausgezahlt.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Methoden zur Ermittlung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats widerspiegeln. Es gibt zwei Hauptmethoden zur Ermittlung der Versicherungssumme:

Schätzung des tatsächlichen Werts

Gehen Sie durch Ihre Wohnung und schätzen Sie den Wert aller Ihrer Besitztümer. Dabei sollten Sie alle Möbel, Elektronikgeräte, Kleidung, Schmuck und andere Wertsachen einbeziehen.

Quadratmetermodell

Viele Versicherer bieten an, die Versicherungssumme anhand der Wohnfläche zu berechnen. Ein gängiger Wert ist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie einfach ist und oft einen Unterschutz ausschließt.

Was bedeutet Unterversicherung?

Definition und Auswirkungen

Unterversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Dies kann zu erheblichen Nachteilen im Schadensfall führen:

Auswirkungen im Schaden