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Eine Feuerversicherung bietet Schutz für Gebäude gegen Schäden, die durch Brand, Blitzschlag und Explosion entstehen. Diese Versicherung ist typischerweise Teil einer kombinierten Gebäudeversicherung, die auch andere Risiken wie Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abdeckt. Sie ist unverzichtbar für den Schutz von Immobilien und sollte daher bei keinem Gebäude fehlen. Sie schützt Eigentümer vor dem finanziellen Ruin im Falle eines Brandes und sollte stets an die aktuellen Wertverhältnisse der Immobilie angepasst werden.
Seit 1994 ist der Abschluss einer Feuerversicherung freiwillig. Allerdings ist es üblich, dass Banken bei der Finanzierung einer Immobilie den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung fordern.
Die Feuerversicherung deckt typischerweise Schäden am Mauerwerk, Dachziegeln sowie an Fenstern und Türen ab, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion verursacht wurden. Nicht abgedeckt sind in der Regel Brandschäden an der Einrichtung wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte.
Die Feuer-Rohbauversicherung ist eine spezielle Form der Feuerversicherung, die das Gebäude während der Bauphase schützt. Sie umfasst Risiken wie Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion, allerdings nicht Schäden durch Leitungswasser.
Die Kosten für eine Feuerversicherung variieren je nach Tarif und Anbieter, liegen aber durchschnittlich bei etwa 60 bis 80 Euro pro Jahr. Bei der Berechnung der Prämie werden verschiedene Faktoren wie Größe und Lage der Immobilie berücksichtigt.
Die Kosten für eine Feuerversicherung sind generell nicht steuerlich abzugsfähig, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und werden dann als Werbungskosten berücksichtigt.
Versicherungen definieren „Brand“ als ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Diese Definition ist entscheidend, um zu bestimmen, ob ein Schadenfall unter die Feuerversicherung fällt.
Im Schadenfall ersetzt die Versicherung den entstandenen Schaden. Bei Neubauten sollte die Versicherungssumme dem Herstellungswert entsprechen, bei Bestandsimmobilien orientiert sie sich am gleitenden Neuwert.
Bei einem Wohnungsbrand greift in der Regel die Hausratversicherung für Schäden am Inventar und die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude. Sollten Dritte betroffen sein, kommt die Haftpflichtversicherung für entsprechende Schäden auf.
Nach einem Brand sollten betroffene Räume nur betreten werden, wenn diese vollständig erkaltet und gut durchlüftet sind. Vorab ist eine Absprache mit den Einsatzkräften wie Feuerwehr oder Polizei zu empfehlen.
Die Sanierung eines Brandschadens kann je nach Ausmaß und Größe des Objekts von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten dauern. Die Kosten variieren stark, ein kleiner Brand kann mit etwa 500 Euro zu Buche schlagen, während die Sanierung eines großen Brandschadens 100.000 Euro und mehr kosten kann.
Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel die Reparatur oder den Wiederaufbau von Gebäuden bis zum ortsüblichen Neubauwert ab. Die Versicherung tritt auch dann ein, wenn das Gebäude durch Brandstiftung beschädigt wurde, kann jedoch den Täter in Regress nehmen.
In einer Eigentümergemeinschaft wird die Feuerversicherung normalerweise über die Gemeinkosten abgeschlossen und von der Hausverwaltung für die gesamte Anlage inklusive Sondereigentum organisiert.
Im Allgemeinen werden die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr bei einem Brand von der öffentlichen Hand getragen. Sollte der Brand jedoch auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückgehen, kann der Verursacher für die Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Gebäudeversicherung nicht für Brandschäden aufkommt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Risiko für Brand, Blitzschlag oder Explosion nicht versichert wurde.