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Die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für private Haushalte, da sie umfassenden Schutz für Ihr persönliches Eigentum bietet. Ob Feuer, Einbruch, Vandalismus oder Naturkatastrophen – eine Hausratversicherung sichert Sie gegen zahlreiche Risiken ab, die erhebliche finanzielle Belastungen verursachen können. In diesem umfassenden FAQ beantworten wir die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um das Thema Hausratversicherung. Von der Notwendigkeit über den Deckungsumfang bis hin zu spezifischen Zusatzbausteinen – hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um die richtige Entscheidung für Ihre Absicherung zu treffen.

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Allgemeine Notwendigkeit

Die Hausratversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, kann aber für viele Haushalte von großer Bedeutung sein. Sie bietet finanziellen Schutz für den Fall, dass Ihr Hausrat durch verschiedene Schadensereignisse beschädigt oder zerstört wird.

Bewertung des eigenen Risikos

Ob Sie eine Hausratversicherung benötigen, hängt hauptsächlich vom Wert Ihres Besitzes und Ihrem individuellen Risikobewusstsein ab. Wenn Sie das Risiko eines Schadens in Ihrem Zuhause als gering einschätzen und sich vorstellen können, den gesamten Hausrat im Schadensfall aus eigener Tasche zu ersetzen, könnte eine Hausratversicherung für Sie weniger relevant sein. Anders sieht es aus, wenn Sie viel Geld in Ihre Einrichtung investiert haben und im Schadensfall nicht die finanziellen Mittel haben, um diese Investitionen zu ersetzen. In diesem Fall ist eine Hausratversicherung sehr empfehlenswert.

Was deckt die Hausratversicherung alles ab?

Abgedeckte Schadensereignisse

Eine Hausratversicherung deckt eine Vielzahl von Schadensereignissen ab. Dazu gehören Schäden durch Feuer, ausgetretenes Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub.

Feuer- und Leitungswasserschäden
  • Feuer: Die Versicherung deckt Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion und Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten. Beispiel: Ein technischer Defekt an einem Elektrogerät verursacht einen Wohnungsbrand. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigten Gegenstände und die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser.
  • Leitungswasser: Typische Schadensursachen sind Rohrbrüche, geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Frostschäden an sanitären Anlagen. Diese Schäden werden von der Hausratversicherung abgedeckt, solange sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Beispiel: Ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine überschwemmt die Küche. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigten Möbel und Böden.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Einbruchdiebstahl: Die Versicherung greift, wenn ein Täter gewaltsam in Ihre Wohnung eindringt und Gegenstände entwendet. Auch Vandalismusschäden, die bei einem Einbruch entstehen, sind versichert. Beispiel: Ein Einbrecher schlägt ein Fenster ein, stiehlt Wertgegenstände und zerstört aus Frustration Ihre Einrichtung. Die Hausratversicherung kommt für den gestohlenen Hausrat und die Vandalismusschäden auf.

Sturm und Hagel
  • Sturm: Schäden ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) sind versichert. Dazu gehören abgedeckte Dächer und eingedrungener Regen.
  • Hagel: Unabhängig von der Windstärke sind Schäden durch Hagelkörner versichert. Typische Fälle sind eingeschlagene Fenster oder beschädigte Dächer.

Zusatz-Baustein Elementarschadenschutz

  • Elementarschäden: Als Zusatz zur Hausratversicherung können Sie einen Schutz gegen Elementarschäden vereinbaren. Dazu gehören: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Beispiel: Ein Starkregen verursacht eine Überschwemmung im Keller. Der Elementarschadenschutz übernimmt die Kosten für die beschädigten Gegenstände und die Aufräumarbeiten.

Welche Räume zählen nicht zur Hausratversicherung?

Nicht alle Räume Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung werden in die Berechnung der Hausratversicherung einbezogen. Dazu zählen:

  • Unbewohnte Dachböden: Diese sind von der Versicherung ausgeschlossen, wenn sie nicht ausgebaut und zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • Balkone und Terrassen: Diese Bereiche gehören ebenfalls nicht zur versicherten Wohnfläche.
  • Treppen: Werden bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt.
  • Kellerräume: Sofern sie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden, sind sie ebenfalls nicht versichert.

Was ist bei der Hausratversicherung versichert?

Versicherter Hausrat

Der versicherte Hausrat umfasst alle beweglichen Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände: Sofas, Tische, Betten, Schränke und andere Möbelstücke.
  • Elektronische Geräte: Fernseher, Computer, Musikanlagen und Haushaltsgeräte.
  • Kleidung und persönliche Gegenstände: Kleidung, Schuhe, Handtaschen und persönliche Gegenstände.
  • Sport- und Freizeitgeräte: Fahrräder, Sportausrüstung und andere Freizeitgeräte.
  • Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände sind bis zu einer bestimmten Grenze versichert.

Besondere Regelungen

  • Einbauküchen: Diese zählen zum Hausrat, wenn Sie sie selbst eingebaut oder bezahlt haben. Dies gilt auch für Laminatböden, die Sie als Mieter verlegt haben.
  • Geliehene Gegenstände: Auch geliehene Gegenstände sind durch die Hausratversicherung geschützt.

Welche Gefahren bzw. Kosten sind versichert?

Feuer- und Brandschutz

  • Feuer: Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion und Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten. Beispiel: Ein technischer Defekt an einem Elektrogerät verursacht einen Wohnungsbrand. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigten Gegenstände und die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser.

Leitungswasser

  • Leitungswasserschäden: Typische Schadensursachen sind Rohrbrüche, geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Frostschäden an sanitären Anlagen. Diese Schäden werden von der Hausratversicherung abgedeckt, solange sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Beispiel: Ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine überschwemmt die Küche. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigten Möbel und Böden.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus

  • Einbruchdiebstahl: Die Versicherung greift, wenn ein Täter gewaltsam in Ihre Wohnung eindringt und Gegenstände entwendet. Auch Vandalismusschäden, die bei einem Einbruch entstehen, sind versichert. Beispiel: Ein Einbrecher schlägt ein Fenster ein, stiehlt Wertgegenstände und zerstört aus Frustration Ihre Einrichtung. Die Hausratversicherung kommt für den gestohlenen Hausrat und die Vandalismusschäden auf.

Sturm und Hagel

  • Sturm: Schäden ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) sind versichert. Dazu gehören abgedeckte Dächer und eingedrungener Regen.
  • Hagel: Unabhängig von der Windstärke sind Schäden durch Hagelkörner versichert. Typische Fälle sind eingeschlagene Fenster oder beschädigte Dächer.

Zusatz-Baustein Elementarschadenschutz

  • Elementarschäden: Als Zusatz zur Hausratversicherung können Sie einen Schutz gegen Elementarschäden vereinbaren. Dazu gehören: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Beispiel: Ein Starkregen verursacht eine Überschwemmung im Keller. Der Elementarschadenschutz übernimmt die Kosten für die beschädigten Gegenstände und die Aufräumarbeiten.

Was fällt unter Hausrat?

Definition des Hausrats

Versichert ist der gesamte Hausrat gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu zählen auch Wertsachen:

  • Bargeld und Geldkarten: Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge.
  • Urkunden und Wertpapiere: Sparbücher, Wertpapiere und andere wichtige Dokumente.
  • Schmuck und Edelsteine: Schmuck, Edelsteine, Perlen und alles aus Gold oder Platin.
  • Spezielle Gegenstände: Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände, Antiquitäten und alles aus Silber.

Begrenzung der Entschädigung

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Wertsachen wie Schmuck und Bargeld müssen besonders gesichert aufbewahrt werden, beispielsweise in einem Safe.

Wo ist der Hausrat versichert?

Versicherungsort

Die Hausratversicherung gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Dazu gehören:

  • Wohnung und Nebengebäude: Auch Räume in Nebengebäuden wie Garagen sind eingeschlossen.
  • Arbeitszimmer: Arbeitszimmer, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind nur über die Wohnung zu betreten.

Außenversicherung

Hausrat, der sich vorübergehend – meist nicht länger als 3 Monate – außerhalb der Wohnung befindet, ist im Rahmen der Außenversicherung mit Entschädigungsgrenzen weltweit versichert. Beispiele:

  • Reisegepäck: Kleidung, die Sie in die Reinigung gegeben haben.
  • Urlaub: Eine Kamera, die Sie mit auf eine Reise genommen haben und die bei einem Einbruch ins Hotelzimmer gestohlen wird.

Umzugsversicherung

Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn endet der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung. Einen Umzug sollten Sie der Versicherung rechtzeitig melden.

Was heißt Neuwertversicherung?

Definition des Neuwerts

Der Neuwert ist der Betrag, den ähnliche Sachen in neuwertigem Zustand kosten. Im Schadensfall erhalten Sie den Neuwert ersetzt, was bedeutet, dass Sie den Betrag bekommen, der ausreicht, um eine gleichartige, neue Sache zu kaufen.

Bedingungen für vollen Ersatz

Allerdings müssen Sie die Versicherungssumme so gewählt haben, dass sie auch den Neuwert des gesamten Hausrats abdeckt. Nur dann wird der Schaden voll ersetzt. Haben Sie eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt, bekommen Sie nicht die volle Schadenssumme ausgezahlt.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Methoden zur Ermittlung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats widerspiegeln. Es gibt zwei Hauptmethoden zur Ermittlung der Versicherungssumme:

Schätzung des tatsächlichen Werts

Gehen Sie durch Ihre Wohnung und schätzen Sie den Wert aller Ihrer Besitztümer. Dabei sollten Sie alle Möbel, Elektronikgeräte, Kleidung, Schmuck und andere Wertsachen einbeziehen.

Quadratmetermodell

Viele Versicherer bieten an, die Versicherungssumme anhand der Wohnfläche zu berechnen. Ein gängiger Wert ist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie einfach ist und oft einen Unterschutz ausschließt.

Was bedeutet Unterversicherung?

Definition und Auswirkungen

Unterversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Dies kann zu erheblichen Nachteilen im Schadensfall führen:

Auswirkungen im Schadensfall

Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats, ersetzt die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil des Schadens. Beispiel: Ihr Hausrat ist 100.000 Euro wert, Sie haben jedoch nur eine Versicherungssumme von 50.000 Euro. Bei einem Schaden von 10.000 Euro erhalten Sie dann nur 5.000 Euro.

Vermeidung von Unterversicherung

Um Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie eine realistische Einschätzung des Werts Ihres Hausrats vornehmen und gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen. Nutzen Sie das Quadratmetermodell oder lassen Sie sich von einem Experten beraten.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Faktoren zur Beitragsberechnung

Der Beitrag zur Hausratversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Wohnfläche

Die Größe Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ist ein entscheidender Faktor für die Beitragshöhe. Größere Wohnflächen führen in der Regel zu höheren Beiträgen.

Wohnort

Der Beitrag variiert je nach Region. In Großstädten sind die Beiträge oft höher als auf dem Land, da das Risiko von Einbrüchen und Schäden höher eingeschätzt wird.

Bauartklasse

Die Bauart des Gebäudes, in dem Sie wohnen, spielt ebenfalls eine Rolle. Neubauten und Gebäude mit höherem Sicherheitsstandard können zu niedrigeren Beiträgen führen.

Zusatzbausteine

Zusätzliche Versicherungsbausteine wie Elementarschadenschutz oder Fahrradversicherung erhöhen den Beitrag, bieten aber auch erweiterten Schutz.

Welche Leistungen sind ein absolutes Muss?

Unverzichtbare Bausteine

Einige Leistungen sollten in jeder Hausratversicherung enthalten sein:

Grobe Fahrlässigkeit

Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit sollte unbedingt im Vertrag enthalten sein. Dies schützt Sie vor Kürzungen oder Ablehnungen im Schadensfall, wenn der Schaden durch eine Unachtsamkeit entstanden ist.

Erweiterung des Brandbegriffs

Rauch- und Rußschäden, Seng- und Schmorschäden sowie Überspannungsschäden sollten ebenfalls abgedeckt sein, um einen umfassenden Brandschutz zu gewährleisten.

Außenversicherung

Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, sollte weltweit versichert sein. Dies gilt zum Beispiel für Gegenstände, die Sie mit in den Urlaub nehmen.

Welche Bausteine sind unter Umständen sinnvoll?

Sinnvolle Zusatzbausteine

Zusätzliche Bausteine können den Versicherungsschutz erweitern, sind aber nicht immer notwendig:

Elementarschadenschutz

In Regionen mit hohem Hochwasserrisiko oder anderen Naturgefahren ist dieser Baustein sinnvoll. Er schützt vor Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen und andere Naturkatastrophen.

Fahrradversicherung

Für teure Fahrräder kann eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie das Fahrrad oft außerhalb der Wohnung nutzen.

Wasserschadenversicherung

Besitzer von Aquarien oder Wasserbetten sollten diesen Baustein in Betracht ziehen, da der Grundtarif nur Schäden durch Leitungswasser aus dem Rohrsystem abdeckt.

Wertsachen

Wenn der Wert Ihrer Wertsachen die standardmäßigen Entschädigungsgrenzen übersteigt, sollten Sie eine höhere Absicherung wählen.

Was deckt die Hausratversicherung nicht ab?

Nicht abgedeckte Schäden

Es gibt bestimmte Schäden und Risiken, die von der Hausratversicherung nicht abgedeckt werden:

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Schäden, die absichtlich herbeigeführt wurden, sind nicht versichert.

Hausratsachen von Untermietern

Gegenstände, die Untermietern gehören, sind nicht in der Hausratversicherung des Hauptmieters eingeschlossen.

Sachen, die anderweitig versichert sind

Musikinstrumente, Jagd- und Sportwaffen sowie bestimmte Kunstgegenstände können separate Versicherungen erfordern.

Gebäudebestandteile

Feste Gebäudebestandteile wie fest eingebaute Küchen oder fest verklebte Parkettböden sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.

Kraftfahrzeuge und deren Anhänger

Autos, Motorräder und deren Anhänger sind nicht versichert. Hierfür ist eine separate Fahrzeugversicherung notwendig.

Krieg und innere Unruhen

Schäden durch Kriegshandlungen, Aufstände oder innere Unruhen sind ausgeschlossen.

Kernenergie und nukleare Strahlung

Schäden durch nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen werden nicht übernommen.

Was ist bei der Tarifauswahl wichtig?

Wichtige Aspekte bei der Tarifauswahl

Bei der Auswahl eines Hausratversicherungstarifs sollten Sie auf bestimmte Bausteine und Leistungen achten:

Grobe Fahrlässigkeit

Stellen Sie sicher, dass der Tarif die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausschließt. Dies bedeutet, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn Sie beispielsweise vergessen haben, die Tür abzuschließen und dadurch ein Einbruch erleichtert wurde.

Erweiterung des Brandbegriffs

Ergänzen Sie den Versicherungsschutz um Schäden durch Rauch und Ruß sowie Seng- und Schmorschäden. Auch Überspannungsschäden sollten abgedeckt sein, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Elementarschadenschutz

Überlegen Sie, ob eine Erweiterung um Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche und Lawinen sinnvoll ist, insbesondere wenn Sie in einer Risikozone leben.

Fahrradversicherung

Wenn Sie ein teures Fahrrad besitzen, kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein, die auch Diebstahl außerhalb der Wohnung abdeckt.

Was müssen Sie im Schadensfall tun?

Schritte im Schadensfall

Im Schadensfall gibt es bestimmte Schritte, die Sie befolgen sollten, um den Versicherungsschutz zu erhalten:

Sofortmaßnahmen

Unternehmen Sie sofortige Maßnahmen, um den Schaden zu minimieren. Drehen Sie beispielsweise bei einem Wasserschaden den Hauptwasserhahn ab.

Schadensmeldung

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung und der Polizei, falls es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt.

Beweissicherung

Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich mit Fotos und bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden begutachtet hat.

Aufbewahrung von Nachweisen

Bewahren Sie Kaufbelege und Quittungen für teure Gegenstände auf, um im Schadensfall den Wert nachweisen zu können.

Wie kann der Vertrag beendet werden?

Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Hausratversicherungsvertrag zu beenden:

Kündigung

Sie können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Sonderkündigungsrecht

Bei Beitragserhöhungen oder im Schadensfall haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Vertragsende bei Wegfall des Risikos

Wenn der versicherte Hausrat nicht mehr existiert oder Sie die Wohnung aufgeben, endet der Vertrag automatisch. Informieren Sie in diesem Fall Ihre Versicherung rechtzeitig.

Fazit

Eine Hausratversicherung bietet wichtigen Schutz für Ihr Eigentum und hilft Ihnen, finanzielle Verluste im Schadensfall auszugleichen. Achten Sie bei der Auswahl eines Tarifs darauf, dass alle wichtigen Leistungen enthalten sind und passen Sie die Versicherungssumme realistisch an den Wert Ihres Hausrats an. Nutzen Sie Vergleichsportale und lassen Sie sich bei Bedarf von Experten beraten, um die beste Hausratversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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