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Das Hausgeld, auch bekannt als Wohngeld, ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung und Verwaltung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Es umfasst sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Kosten und deckt eine breite Palette an Ausgaben ab – von der Gartenpflege bis hin zu notwendigen Instandhaltungsrücklagen. Diese Zahlungen werden monatlich im Voraus geleistet und sind unabhängig davon zu entrichten, ob die Wohnung vermietet, selbst genutzt oder unbesetzt ist. Das Hausgeld spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und trägt zur Werterhaltung der Immobilie sowie zur Schaffung einer harmonischen Wohnatmosphäre bei. Es gewährleistet, dass laufende Kosten sowie anfallende Reparaturen und Renovierungen effizient verwaltet und finanziert werden.
Die Höhe des Hausgeldes variiert und ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Gebäudealter, der Ausstattung der Wohnanlage und dem individuellen Verbrauch. Durchschnittlich liegt das Hausgeld zwischen 2,50 und 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Neubauwohnungen tendieren zu niedrigeren Hausgeldzahlungen, da größere Instandhaltungsmaßnahmen in den ersten Jahren meist nicht anfallen. Durchschnittlich liegt das Hausgeld bei etwa 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Diese Kosten können sogar als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Laut dem Deutschen Mieterbund lagen die maximalen Betriebskosten pro Quadratmeter Wohnraum im Jahr 2022 bei 2,87 Euro. Daraus ergibt sich für das Hausgeld eine Spanne von etwa 3,11 Euro bis 4,37 Euro pro Quadratmeter und Monat.
Im Hausgeld sind sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Kosten enthalten. Umlagefähige Kosten, wie Betriebs- und Heizkosten, können auf Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähige Kosten, zu denen Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage zählen, müssen von den Eigentümern selbst getragen werden.
Betriebskosten | Weitere umlagefähige Kosten |
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Abfallentsorgung | Treppenhaus- und Gartenpflege |
Hausstrom (für Gemeinschaftsbereiche) | Wartung des Aufzugs inkl. Betriebskosten |
Wasser und Abwasser | Grundsteuer (auf Mieter umlegbar) |
Heizung (bei Zentralheizung) | |
Wohngebäudeversicherung | |
Hausmeisterdienst | |
Hausreinigung | |
Fahrstuhlwartung | |
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung | |
Beleuchtung (Gemeinschaftsbereiche) | |
Warmwasser (Gemeinschafts- und Individualverbrauch) |
Verwaltungskosten | Instandhaltungskosten | Sonstige nicht umlagefähige Kosten |
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Kosten für die Hausverwaltung | Instandhaltungsrücklagen (für zukünftige Sanierungen, Renovierungen) | Zinsen |
Kontoführungsgebühren | Kosten für kleinere Reparaturen am Haus | Telefonkosten |
Geschäftsführungskosten | Kosten für größere Instandsetzungen (nicht aus Rücklage) | Reparaturkosten |
Bankgebühren | Kosten, die nicht im Hausgeld enthalten sind (z.B. Rundfunkbeitrag) | |
Porto und Kommunikationskosten |
Hinweis:
Ja, das Zahlen von Hausgeld ist für jeden Wohnungseigentümer verpflichtend. Diese Zahlungen dienen dazu, die laufenden Kosten der WEG zu decken.
Das Hausgeld wird üblicherweise monatlich, zum dritten Werktag eines Kalendermonats, gezahlt. Die genauen Zahlungstermine sind in der Teilungserklärung oder im Wirtschaftsplan der WEG festgelegt. Der Wirtschaftsplan, der die Höhe des Hausgeldes bestimmt, wird jährlich von der Verwaltung erstellt und in der Eigentümerversammlung beschlossen.
Hauptgründe für eine Erhöhung des Hausgeldes können zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Miteigentümer sein. Die WEG-Reform 2020 hat zwar den Umgang mit Zahlungsverzug vereinfacht, dennoch können solche Situationen zu einer Erhöhung des Hausgeldes führen.
Ja, zu viel gezahltes Hausgeld wird an die Eigentümer zurückgezahlt, während Fehlbeträge nachgezahlt werden müssen. Eine Verzinsung dieser Beträge erfolgt in der Regel nicht. Im Falle einer ungerechten Verteilung kann rechtlich dagegen vorgegangen werden.
Ja, das Hausgeld kann unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden. Bei selbstgenutzten Wohnungen können beispielsweise 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei vermieteten Wohnungen sind nur die vom Eigentümer selbst getragenen Kosten absetzbar.
Das Hausgeld wird in der Regel monatlich gezahlt, gemäß dem Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft, der die Vorauszahlungen festlegt.
Wenn ein Eigentümer sein Hausgeld nicht zahlt, ist es die Aufgabe der Verwaltung, die ausstehenden Gelder einzufordern. Im Extremfall können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Bei einem Eigentümerwechsel wird das Hausgeld anteilig abgerechnet, wobei ausstehende Zahlungen vom Vorbesitzer zu begleichen sind.
Ein wichtiger Bestandteil des Hausgeldes ist die Instandhaltungsrücklage. Diese dient der langfristigen Erhaltung der Immobilie und wird für größere Instandhaltungsmaßnahmen verwendet. Die Höhe der Rücklage hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Alter und der Zustand der Wohnanlage. Für Gebäude, die jünger als 21 Jahre sind, liegt die Rücklage zwischen 7,10 und 8,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Bei Gebäuden, die zwischen 22 und 32 Jahren alt sind, erhöht sich dieser Betrag auf 9,00 bis 10,00 Euro, und für Gebäude über 32 Jahre liegt die Rücklage zwischen 11,50 und 12,50 Euro.
Bei einem Immobilienverkauf gilt, dass Rückzahlungen und Nachzahlungen den Eigentümer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung betreffen. Dies bedeutet, dass der Käufer einer Wohnung nach der Umschreibung vom bis dahin überschüssig gezahlten Hausgeld des Verkäufers profitieren kann.
Bis zur Umschreibung im Grundbuch ist der bisherige Eigentümer zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet. Nach dem Verkauf übernimmt der neue Eigentümer diese Verpflichtung. Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist es wichtig, sich über die Höhe des Hausgeldes und die bestehende Instandhaltungsrücklage zu informieren. Ein Blick in die Wirtschaftspläne und Protokolle der letzten Jahre kann Aufschluss über den Zustand der Immobilie und die finanzielle Situation der WEG geben.
Eine konkrete Prognose über die künftige Entwicklung des Hausgeldes ist schwierig. Angesichts der aktuellen Energiekrise und Preissteigerungen ist jedoch damit zu rechnen, dass das Hausgeld in den nächsten 2 bis 3 Jahren tendenziell steigen wird.