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Was versteht man unter Hausgeld?

Das Hausgeld, auch bekannt als Wohngeld, ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung und Verwaltung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Es umfasst sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Kosten und deckt eine breite Palette an Ausgaben ab – von der Gartenpflege bis hin zu notwendigen Instandhaltungsrücklagen. Diese Zahlungen werden monatlich im Voraus geleistet und sind unabhängig davon zu entrichten, ob die Wohnung vermietet, selbst genutzt oder unbesetzt ist. Das Hausgeld spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und trägt zur Werterhaltung der Immobilie sowie zur Schaffung einer harmonischen Wohnatmosphäre bei. Es gewährleistet, dass laufende Kosten sowie anfallende Reparaturen und Renovierungen effizient verwaltet und finanziert werden.

Wie hoch ist das Hausgeld und welche Faktoren beeinflussen es?

Die Höhe des Hausgeldes variiert und ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Gebäudealter, der Ausstattung der Wohnanlage und dem individuellen Verbrauch. Durchschnittlich liegt das Hausgeld zwischen 2,50 und 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Neubauwohnungen tendieren zu niedrigeren Hausgeldzahlungen, da größere Instandhaltungsmaßnahmen in den ersten Jahren meist nicht anfallen. Durchschnittlich liegt das Hausgeld bei etwa 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Diese Kosten können sogar als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Welche maximalen Betriebskosten sind pro Quadratmeter Wohnraum üblich?

Laut dem Deutschen Mieterbund lagen die maximalen Betriebskosten pro Quadratmeter Wohnraum im Jahr 2022 bei 2,87 Euro. Daraus ergibt sich für das Hausgeld eine Spanne von etwa 3,11 Euro bis 4,37 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Welche Kosten im Hausgeld sind umlagefähig und welche nicht?

Im Hausgeld sind sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Kosten enthalten. Umlagefähige Kosten, wie Betriebs- und Heizkosten, können auf Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähige Kosten, zu denen Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage zählen, müssen von den Eigentümern selbst getragen werden.

Umlagefähige Kosten im Hausgeld:

Betriebskosten Weitere umlagefähige Kosten
Abfallentsorgung Treppenhaus- und Gartenpflege
Hausstrom (für Gemeinschaftsbereiche) Wartung des Aufzugs inkl. Betriebskosten
Wasser und Abwasser Grundsteuer (auf Mieter umlegbar)
Heizung (bei Zentralheizung)  
Wohngebäudeversicherung  
Hausmeisterdienst  
Hausreinigung  
Fahrstuhlwartung  
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung  
Beleuchtung (Gemeinschaftsbereiche)  
Warmwasser (Gemeinschafts- und Individualverbrauch)  

 

Nicht umlagefähige Kosten im Hausgeld:

Verwaltungskosten Instandhaltungskosten Sonstige nicht umlagefähige Kosten
Kosten für die Hausverwaltung Instandhaltungsrücklagen (für zukünftige Sanierungen, Renovierungen) Zinsen
Kontoführungsgebühren Kosten für kleinere Reparaturen am Haus Telefonkosten
Geschäftsführungskosten Kosten für größere Instandsetzungen (nicht aus Rücklage) Reparaturkosten
Bankgebühren   Kosten, die nicht im Hausgeld enthalten sind (z.B. Rundfunkbeitrag)
Porto und Kommunikationskosten    

Hinweis:

  • Der Anteil der umlagefähigen Kosten im Hausgeld variiert je nach WEG. Im Durchschnitt können etwa 60 % des Hausgeldes auf den Mieter umgelegt werden.
  • Die Umlage der Kosten auf den Mieter erfordert eine Nebenkostenabrechnung, die im Mietvertrag festgelegt sein sollte.
  • Bei der Umlage von Heiz- und Warmwasserkosten ist die Heizkostenverordnung zu beachten, die eine Aufteilung nach Verbrauch und Grundkosten vorsieht.
 

Ist das Zahlen von Hausgeld eine Pflicht?

Ja, das Zahlen von Hausgeld ist für jeden Wohnungseigentümer verpflichtend. Diese Zahlungen dienen dazu, die laufenden Kosten der WEG zu decken.

Wann ist das Hausgeld zu zahlen und wie wird es festgesetzt?

Das Hausgeld wird üblicherweise monatlich, zum dritten Werktag eines Kalendermonats, gezahlt. Die genauen Zahlungstermine sind in der Teilungserklärung oder im Wirtschaftsplan der WEG festgelegt. Der Wirtschaftsplan, der die Höhe des Hausgeldes bestimmt, wird jährlich von der Verwaltung erstellt und in der Eigentümerversammlung beschlossen.

Warum kann das Hausgeld manchmal höher ausfallen?

Hauptgründe für eine Erhöhung des Hausgeldes können zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Miteigentümer sein. Die WEG-Reform 2020 hat zwar den Umgang mit Zahlungsverzug vereinfacht, dennoch können solche Situationen zu einer Erhöhung des Hausgeldes führen.

Wird zu viel gezahltes Hausgeld zurückgezahlt?

Ja, zu viel gezahltes Hausgeld wird an die Eigentümer zurückgezahlt, während Fehlbeträge nachgezahlt werden müssen. Eine Verzinsung dieser Beträge erfolgt in der Regel nicht. Im Falle einer ungerechten Verteilung kann rechtlich dagegen vorgegangen werden.

Kann das Hausgeld von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, das Hausgeld kann unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden. Bei selbstgenutzten Wohnungen können beispielsweise 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei vermieteten Wohnungen sind nur die vom Eigentümer selbst getragenen Kosten absetzbar.

Wie oft wird das Hausgeld gezahlt?

Das Hausgeld wird in der Regel monatlich gezahlt, gemäß dem Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft, der die Vorauszahlungen festlegt.

Was passiert, wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird?

Wenn ein Eigentümer sein Hausgeld nicht zahlt, ist es die Aufgabe der Verwaltung, die ausstehenden Gelder einzufordern. Im Extremfall können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Bei einem Eigentümerwechsel wird das Hausgeld anteilig abgerechnet, wobei ausstehende Zahlungen vom Vorbesitzer zu begleichen sind.

Instandhaltungsrücklagen im Rahmen des Hausgeldes

Ein wichtiger Bestandteil des Hausgeldes ist die Instandhaltungsrücklage. Diese dient der langfristigen Erhaltung der Immobilie und wird für größere Instandhaltungsmaßnahmen verwendet. Die Höhe der Rücklage hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Alter und der Zustand der Wohnanlage. Für Gebäude, die jünger als 21 Jahre sind, liegt die Rücklage zwischen 7,10 und 8,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Bei Gebäuden, die zwischen 22 und 32 Jahren alt sind, erhöht sich dieser Betrag auf 9,00 bis 10,00 Euro, und für Gebäude über 32 Jahre liegt die Rücklage zwischen 11,50 und 12,50 Euro.

Was geschieht mit dem Hausgeld bei einem Immobilienverkauf?

Bei einem Immobilienverkauf gilt, dass Rückzahlungen und Nachzahlungen den Eigentümer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung betreffen. Dies bedeutet, dass der Käufer einer Wohnung nach der Umschreibung vom bis dahin überschüssig gezahlten Hausgeld des Verkäufers profitieren kann.

Wie wird das Hausgeld bei einem Immobilienverkauf gehandhabt?

Bis zur Umschreibung im Grundbuch ist der bisherige Eigentümer zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet. Nach dem Verkauf übernimmt der neue Eigentümer diese Verpflichtung. Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist es wichtig, sich über die Höhe des Hausgeldes und die bestehende Instandhaltungsrücklage zu informieren. Ein Blick in die Wirtschaftspläne und Protokolle der letzten Jahre kann Aufschluss über den Zustand der Immobilie und die finanzielle Situation der WEG geben.

Kann das Hausgeld in Zukunft steigen?

Eine konkrete Prognose über die künftige Entwicklung des Hausgeldes ist schwierig. Angesichts der aktuellen Energiekrise und Preissteigerungen ist jedoch damit zu rechnen, dass das Hausgeld in den nächsten 2 bis 3 Jahren tendenziell steigen wird.