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Was ist die Erbschaftsteuer?

Seit 1906 wird in Deutschland das erhaltenes Erbe mit der Erbschaftsteuer belegt. Diese Steuer gehört zu den Landessteuern und hat ihre rechtliche Grundlage im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). In der Regel wird die Steuer auf den Gesamtwert des Erbes abzüglich Schulden, Freibeträge und Bestattungskosten erhoben und nur beim konkreten Erwerb von Todes wegen fällig.

Wer muss Erbschaftsteuer zahlen?

Jeder Bundesbürger, der ein Erbe oberhalb des geltenden Steuerfreibetrags annimmt, ist steuerpflichtig. Wenn mindestens der Erblasser oder der Erbe ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, greift die Steuerpflicht. Auch bei der Übertragung von Inlandsvermögen, zu denen hauptsächlich deutsche Immobilien oder Unternehmensanteile zählen, besteht diese Pflicht.

Was hat sich seit 2023 bei der Erbschaftsteuer verändert?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine entscheidende Anpassung: Die Grundbesitzbewertung von Immobilien wird an das aktuelle Marktniveau angepasst. Doch was bedeutet das genau? Viele Immobilien müssen in ihrer Wertung nach oben korrigiert werden, da sich die Immobilienwerte am Markt erhöht haben. Und da sich die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer nach dem Verwandtschaftsgrad und vor allem dem Immobilienwert richtet, führt ein höherer Immobilienwert zu höheren Steuern. Das ist besonders relevant, da laut einer Studie der Deutschen Bank ungefähr 57% der zukünftigen Erbinnen und Erben erwarten, dass ihr Erbe eine Immobilie beinhalten wird. Länder, Städte und Kommunen haben die Erbschaftsteuer als wichtiges Werkzeug für sich entdeckt, um Haushaltsdefizite durch jeweils unterschiedliche Steuererhöhungen reduzieren zu können. Die Höhe der Erbschaftsteuer wird nämlich nicht vom Bund, sondern von den Ländern bestimmt.

GUTE NACHRICHT: 2023 wurde trotz der Neubewertung von Immobilien der Freibetrag allerdings nicht angehoben. Laut § 16 ErbStG gelten weiterhin die bekannten steuerlichen Freibeträge bei Erbschaften oder Schenkungen.

Der angepasste Sachwertfaktor

Ein zentraler Punkt der Änderungen 2023 ist die Anpassung des Sachwertfaktors. Der Sachwertfaktor stellt den Marktwert einer Immobilie dar und berücksichtigt Lage, Größe, Ausstattung und Gebäudetyp. Während er bisher zwischen 0,5 und 1,5 Prozent schwankte, soll er künftig zwischen 0,8 und 1,8 Prozent liegen. Das bedeutet: Der Immobilienwert für Bewertungszwecke steigt mindestens um 20 Prozent im Vergleich zu 2022.

Anpassung der Gesamtnutzungsdauer

Es wird erwartet, dass die Gesamtnutzungsdauer von Immobilien von 70 auf 80 Jahre angehoben wird. Was hat das zur Folge? Ein größerer Restwert, der von den angenommenen Herstellungskosten abgezogen werden kann. Das Ergebnis: Eine höhere Immobilienbewertung durch das Finanzamt.

Bewirtschaftungskosten im Fokus

Ein weiterer zu berücksichtigender Punkt sind die Bewirtschaftungskosten. Bei Mietobjekten, wie zum Beispiel Mehrfamilienhäusern, sollen die Bewirtschaftungskosten in Zukunft mit einer niedrigeren Pauschale abgegolten werden. Das Resultat: Ein höherer Ertragswert der Immobilie. Experten schätzen, dass dies die Erbschaftssteuer um etwa 10 bis 12 Prozent erhöhen könnte.

Überblick zu den Steuerfreibeträgen 2023:

In Deutschland können Sie in vielen Fällen Immobilien steuerfrei erben oder geschenkt bekommen. Der Staat gewährt je nach Verwandtschaftsverhältnis und Steuerklasse unterschiedliche Steuerfreibeträge. Für 2023 wurde trotz der Neubewertung der Immobilien der Freibetrag nicht angehoben. Laut § 16 ErbStG gelten weiterhin die bekannten steuerlichen Freibeträge bei Erbschaften oder Schenkungen.

Die Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt

Bei einer Erbschaft oder Schenkung ist es Pflicht, diese beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen, wobei diese Anzeigepflicht sowohl für den Erben als auch für den Schenker besteht. Nach Anzeige kann das Finanzamt die Abgabe einer Steuererklärung verlangen.

Meldepflicht und Fristen

Nach einem Todesfall sind Banken, Versicherungen, Notare und Nachlassgerichte verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. Erben haben dann in der Regel bis zu drei Monate Zeit, um die Erbschaft anzugeben. Nachdem das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnet hat, haben die Erben eine festgelegte Frist, um diese zu entrichten

Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?

Um die Höhe der Erbschaftsteuer zu bestimmen, muss man den Wert des geerbten Vermögens abzüglich des jeweiligen Freibetrages betrachten. Die sich daraus ergebende Summe wird anschließend gemäß der zugehörigen Erbschaftssteuerklasse und den entsprechenden Prozentsätzen besteuert. Die Steuerklassen gliedern sich wie folgt:

  • Steuerklasse I: Hierzu gehören direkte Verwandte, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Der Steuersatz variiert zwischen 7% und 30% abhängig vom Vermögenswert.
  • Steuerklasse II: Dies betrifft entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten. Die Steuersätze liegen zwischen 15% und 43%.
  • Steuerklasse III: Alle anderen Personen, die nicht in die oben genannten Klassen fallen, sind hier eingeordnet. Die Steuer beträgt hier pauschal 30% bis 50% des Vermögenswerts.

Der Wert einer geerbten Immobilie wird auf Basis des Verkehrswertes ermittelt. Wenn der Wert über dem Freibetrag des Erben liegt, wird die Erbschaftsteuer fällig. Wichtig ist, dass der Verkehrswert von Gutachterausschüssen bestimmt wird. Bei vermieteten Immobilien kann das Finanzamt bis zu 10% des Werts abziehen.

Wert des Vermögens nach Abzug des Freibetrags

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

bis 75 Tsd. €

7%

15%

30%

bis 300 Tsd. €

11%

20%

30%

bis 600 Tsd. €

15%

25%

30%

bis 6 Mio. €

19%

30%

30%

bis 13 Mio. €

23%

35%

50%

bis 26 Mio. €

27%

40%

50%

ab 26 Mio. €

30%

43%

50%

Das zuständige Finanzamt am Wohnsitz des Verstorbenen berechnet den Wert der Immobilie durch die Grundvermögensbewertungsverordnung und den Abschnitt „Grundvermögen“ im Bewertungsgesetz (ab § 68 BewG). Dabei gilt der Todestag des Erblassers als Referenzpunkt, um den Wert der Immobilie zu diesem Zeitpunkt zu bestimmen.

Für vererbte Immobilien dient der Verkehrswert als Grundlage der Steuerberechnung. Wenn der Wert über dem Freibetrag des Erben liegt, wird Erbschaftssteuer fällig. Das Finanzamt verwendet Daten von Gutachterausschüssen, um diesen Wert zu bestimmen. Bei vermieteten Immobilien wird in der Regel ein Abschlag von etwa 10% auf den Wert angewendet. Falls Erben glauben, dass ihre Immobilie überbewertet wurde, können sie eine unabhängige Bewertung durch einen Immobiliengutachter in Auftrag geben und bei Bedarf eine Neubewertung anfordern.

GUT ZU WISSEN: Das Finanzamt berechnet den Verkehrswert einer Immobilie oftmals nicht nach den gesetzeskonformen Bewertungsverfahren, die beispielsweise Immobiliensachverständige nutzen. Anstatt detaillierte Analysen und Berücksichtigungen von wertmindernden Faktoren wie fehlenden Modernisierungen durchzuführen, orientiert sich das Finanzamt häufig an allgemeinen, ortsüblichen Schätzungen basierend auf dem Bodenrichtwert. Bei unbebauten Grundstücken multipliziert das Finanzamt schlichtweg den Bodenrichtwert mit der Grundstücksgröße. Die daraus resultierende pauschale Bewertung kann in vielen Fällen zu einer unverhältnismäßig hohen Erbschaftssteuerforderung führen.

Tipp: Es ist ratsam, bei Unstimmigkeiten den Wert der Immobilie von einem unabhängigen Immobiliengutachter prüfen zu lassen. Wenn dieser einen abweichenden Wert feststellt, kann man über die sogenannte „Escape Klausel“ eine Korrektur beantragen.

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament oder Erbvertrag

Existiert weder ein Testament noch ein Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Als Ehepartner erhalten Sie in diesem Fall zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Erbteil, der sich auf ein Viertel des Nachlasses beläuft, ein weiteres Viertel der Erbschaft. Somit erben Sie insgesamt die Hälfte des Nachlasses. Der verbleibende Teil des Erbes wird unter eventuellen Kindern des Erblassers aufgeteilt. Dabei gilt: Je mehr Kinder vorhanden sind, desto geringer fällt deren individueller Pflichtteil aus.

Der Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf das Erbe

Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland die Standardform der ehelichen Vermögensverhältnisse. Hierbei bleiben die Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt. Im Erbfall jedoch wirkt sich die Zugewinngemeinschaft positiv auf den überlebenden Ehepartner aus: Durch den pauschalen Ausgleich erhöht sich der Erbanspruch des überlebenden Partners – ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Güterständen.

Spekulationssteuer

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie kann unter Umständen auch eine Spekulationssteuer anfallen. Dies ist der Fall, wenn der ursprüngliche Eigentümer die Immobilie weniger als zehn Jahre vor dem Verkauf erworben hat. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Spekulationssteuer zu zahlen ist.

Ein besonderer Fall ist das Familienheim. Wenn der Verstobene die Immobilie bis zu seinem Tod selbst genutzt hat und der Erbe die Immobilie weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt, kann eine besondere Steuerbefreiung beantragt werden.

Ausnahmen von der Erbschaftsteuer

In Deutschland können Sie in vielen Fällen Immobilien steuerfrei erben oder geschenkt bekommen. Der Staat gewährt je nach Verwandtschaftsverhältnis und Steuerklasse unterschiedliche Steuerfreibeträge. Für 2023 wurde trotz der Neubewertung der Immobilien der Freibetrag nicht angehoben. Laut § 16 ErbStG gelten weiterhin die bekannten steuerlichen Freibeträge bei Erbschaften oder Schenkungen.

Einige Formen des Nachlasses sind steuerfrei. Zum Beispiel bleibt für die Steuerklasse I Hausrat bis zu einem Wert von 41.000€ sowie andere bewegliche körperliche Gegenstände bis zu einem Wert von 12.000€ steuerfrei. Grundbesitz, Kunstgegenstände oder Archive können ebenfalls unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit sein.

Steuerbefreiung bei selbst genutztem Wohnraum

Wenn der Verstorbene eine Immobilie selbst bewohnt hat und der überlebende Ehepartner oder die Kinder weiter darin wohnen, können unter bestimmten Bedingungen Steuerbefreiungen gelten.

Steuerbefreiungen und Absetzmöglichkeiten

Nicht jede Erbschaft oder Schenkung wird besteuert. Abhängig vom Verwandschaftsverhältnis und dem Wert der Erbschaft können Erben von Steuerfreibeträgen profitieren. Zum Beispiel haben Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder von 400.000 Euro.

Eine frühzeitige Planung und Beratung kann helfen, die Erbschaftsteuer zu minimieren. Es gibt verschiedene Modelle und Wege, wie eine Übertragung von Vermögen steueroptimiert gestaltet werden kann. Beispielsweise kann man durch Schenkungen bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen und so Freibeträge mehrfach nutzen.

Wenn eine Immobilie vererbt wird, kann hierdurch eine hohe Erbschaftsteuer entstehen. Eine Möglichkeit, diese zu vermeiden, ist der Verkauf der Immobilie. Dieser Schritt bietet sich insbesondere an, wenn die Erbschaft unter mehreren Erben aufgeteilt wird. Ein wichtiger Punkt ist dabei jedoch die sogenannte Spekulationsfrist. Wer innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb einer Immobilie diese verkauft, muss unter Umständen eine Spekulationssteuer zahlen. Dies gilt allerdings nur, wenn man nicht mindestens zehn Jahre in der Immobilie gewohnt hat.

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam das Vermögen einer verstorbenen Person erben. Wenn eine Immobilie an eine Erbengemeinschaft geht, kann sie nur mit Zustimmung aller Erben verkauft werden.

Ja, aber es gibt einige Dinge zu beachten. Erbteile von Immobilien können nur mit Zustimmung aller Erben verkauft werden. Miterben haben gesetzlich ein Vorkaufsrecht.

Der Wert ergibt sich aus dem Gesamtwert der Immobilie und Ihrem prozentualen Erbanteil. Es ist ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine genaue Bewertung zu erhalten.

GUT ZU WISSEN:  Es gibt zudem Möglichkeiten, bestimmte Kosten und Schulden von der Erbschaftssteuer abzusetzen, wie Bestattungskosten, Grabdenkmal- und Grabpflegekosten. Auch kann man eine Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10.300 Euro geltend machen.

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