IMMER GUT BERATEN:
Testen Sie auch unsere bewährten Dienstleistungen:
Ein Erbvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen, in der mindestens eine Partei (der Erblasser) eine Verfügung von Todes wegen trifft, die nicht mehr einseitig abänderbar ist. Er bietet eine Alternative zum Testament und ermöglicht eine verbindlichere Regelung des Nachlasses.
Ja, ein Erbvertrag ist rechtlich bindend und kann nur unter bestimmten Bedingungen aufgehoben oder geändert werden.
Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden. Alle Vertragsparteien müssen anwesend sein. Der Vertrag legt den letzten Willen des Erblassers bezüglich der Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Auflagen fest. Anders als beim Testament kann der Erbvertrag nicht frei widerrufen werden.
Der Hauptvorteil des Erbvertrags liegt in seiner stärkeren Bindungswirkung. Einmal geschlossen, kann er nicht einfach durch ein Testament geändert werden. Dies bietet Sicherheit für die Erben. Der Nachteil ist jedoch die geringere Flexibilität und die komplexere Aufhebung des Vertrags.
Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Zum Beispiel kann die Gebühr bei einem Nachlass von 300.000 Euro etwa 900 Euro plus Mehrwertsteuer betragen. Zusätzlich fallen Gebühren für die amtliche Verwahrung und das Zentrale Testamentsregister an.
Eine Aufhebung ist durch einen Aufhebungsvertrag möglich, der von allen Parteien unterzeichnet und notariell beurkundet wird. Eine Anfechtung kann bei Vorliegen von Gründen wie Täuschung oder Irrtum erfolgen, bedarf aber ebenfalls einer notariellen Beurkundung.
Ein Erbvertrag kann an einen Ehevertrag gekoppelt sein, wobei die gleichen Formvorschriften gelten. Bei Scheidung kann der Erbvertrag jedoch seine Gültigkeit verlieren, es sei denn, es sind andere Regelungen getroffen.
Ein Erbvertrag schließt Pflichtteilsansprüche nicht aus. Erblasser können zwar Personen vom Erbe ausschließen, doch nahe Verwandte haben dennoch Anspruch auf den Pflichtteil.
Der Verkauf einer Immobilie, die in einem Erbvertrag festgelegt wurde, kann kompliziert sein. Es kann die positiven Effekte des Erbvertrages beeinträchtigen, insbesondere wenn die vertraglichen Bedingungen nicht mehr erfüllt werden können.
Ja, Notar- und Grundbuchkosten können in einigen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.
Falls Sie eine Immobilie geerbt haben und erwägen, diese zu verkaufen, ist es wichtig, ihren Marktwert zu kennen. Eine erste Schätzung des Immobilienwerts können Sie durch unsere professionelle Immobilienbewertung erhalten.