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Erschließungskosten von Grundstücken

Die Erschließung bezieht sich auf die Vorbereitung eines Grundstücks für den Bau und die Nutzung. Dies umfasst die Bereitstellung von Anschlüssen an öffentliche Versorgungseinrichtungen wie Strom, Wasser, Abwasser und Gas sowie die Anbindung an öffentliche Verkehrswege wie Straßen und Gehwege. Ohne eine ordnungsgemäße Erschließung ist ein Grundstück nicht bebaubar.

Wann und wie kann ein Grundstück erschlossen werden? 

Ein Grundstück darf erschlossen werden, wenn es dem Gesetz nach im Bebauungsplan der Kommune ausgeschrieben wurde. Nach der Erschließung ist das Grundstück baureif und Sie dürfen mit den Bauarbeiten beginnen. Eigentlich ist die Erschließung vor Baubeginn logisch, denn auf einer Baustelle benötigen Handwerke meist Strom und auch Wasser. Erst, wenn diese Infrastruktur vorhanden ist, kann der Bau beginnen.

Die öffentliche Erschließung ist eine Angelegenheit der Gemeinde. Sie als Grundstückseigentümer beantragen die Erschließung bei der Kommune, die Arbeiten werden aber von ihr organisiert und in Auftrag gegeben. Mit dem positiven Bescheid auf den Antrag gilt die öffentliche Erschließung Ihres Grundstücks gesichert. Als zukünftiger Bauherr sind Sie bei der Kommune am Zug, wenn Ihr Grundstück in einem Neubaugebiet liegt. In diesen Gebieten wird die Erschließung nämlich oftmals zusammen mit der Beantragung der Baugenehmigung angegangen und die Arbeiten können länger dauern.

Wie beantrage ich die Grundstückserschließung?

Um die Erschließung Ihres Grundstücks zu beantragen, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

Kontaktaufnahme mit der Gemeinde:

Beginnen Sie damit, das Bauamt Ihrer Gemeinde zu kontaktieren. Rufen Sie an oder besuchen Sie die Webseite der Gemeinde, um herauszufinden, wer Ihr Ansprechpartner ist. Die Mitarbeiter dort können Ihnen genau sagen, welche Schritte notwendig sind und welche Unterlagen Sie benötigen.

Antragsformular ausfüllen:

Füllen Sie das spezifische Antragsformular der Gemeinde aus. Dieses Formular fragt in der Regel nach grundlegenden Informationen zu Ihrem Grundstück, wie Lage, Größe und geplante Nutzung. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie nicht alle Fachbegriffe verstehen – die Mitarbeiter der Gemeinde helfen Ihnen gern weiter.

Einreichung von Plänen und Gutachten:

Sie müssen wahrscheinlich mehrere Dokumente einreichen. Dazu gehören:

  • Bebauungsplan: Ein offizieller Plan, der zeigt, wie Ihr Grundstück bebaut werden soll.
  • Lageplan: Ein detaillierter Plan, der die genaue Position Ihres Grundstücks zeigt.
  • Erschließungsplan: Ein Plan, der beschreibt, welche Erschließungsmaßnahmen erforderlich sind.
  • Gutachten: Eventuell benötigen Sie auch ein Boden- oder Altlastengutachten, das den Zustand des Bodens und mögliche Altlasten (z.B. Schadstoffe) auf Ihrem Grundstück bewertet.
 

Begutachtung durch die Gemeinde:

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die Gemeinde diesen prüfen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Manchmal wird auch eine Ortsbegehung durchgeführt, bei der Vertreter der Gemeinde Ihr Grundstück besuchen, um sich ein Bild von den notwendigen Erschließungsarbeiten zu machen.

Genehmigung und Kostenvoranschlag:

Sobald Ihr Antrag geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie eine offizielle Genehmigung sowie einen Kostenvoranschlag für die Erschließungsarbeiten. Dieser Kostenvoranschlag listet alle voraussichtlichen Kosten auf, die für die Erschließung Ihres Grundstücks anfallen. Überprüfen Sie diesen Kostenvoranschlag sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie alle Kostenpunkte verstehen.

Durchführung der Arbeiten:

Nach Erhalt der Genehmigung können die Erschließungsarbeiten beginnen. Diese werden entweder von der Gemeinde selbst oder von beauftragten Unternehmen durchgeführt. Es ist ratsam, den Fortschritt der Arbeiten zu überwachen und in regelmäßigen Abständen mit den verantwortlichen Stellen zu kommunizieren, um sicherzustellen, dass alles planmäßig verläuft.

Welche Dokumente werden für die Erschließung benötigt?

Für die Beantragung der Erschließung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

Bebauungsplan:

Dieser Plan zeigt, wie das Grundstück genutzt werden soll. Er enthält Informationen darüber, welche Art von Gebäuden errichtet werden darf und wie diese angeordnet sein sollen.

Lageplan:

Ein detaillierter Plan, der die genaue Lage Ihres Grundstücks zeigt, einschließlich der angrenzenden Straßen und Nachbargrundstücke. Der Lageplan hilft der Gemeinde, Ihr Grundstück genau zu identifizieren und die notwendigen Erschließungsmaßnahmen zu planen.

Erschließungsplan:

Ein Plan, der beschreibt, welche Erschließungsarbeiten erforderlich sind. Dazu gehören der Anschluss an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz sowie der Bau von Zufahrtswegen.

Boden- und Altlastengutachten:

Diese Gutachten bewerten den Zustand des Bodens und mögliche Altlasten (z.B. Schadstoffe) auf Ihrem Grundstück. Sie sind wichtig, um sicherzustellen, dass der Boden für den Bau geeignet ist und keine zusätzlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Altlasten erforderlich sind.

Bauantrag:

In vielen Fällen müssen Sie auch einen Bauantrag einreichen, der detaillierte Informationen über das geplante Bauprojekt enthält. Der Bauantrag wird zusammen mit den Erschließungsunterlagen geprüft.

Wie lange dauert die Erschließung eines Grundstücks?

Die Dauer der Erschließung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Genehmigungsprozess: Der Genehmigungsprozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern, je nachdem, wie schnell die Gemeinde Ihren Antrag bearbeitet und ob alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht wurden.

  2. Umfang der Arbeiten: Die Dauer der Erschließungsarbeiten hängt vom Umfang der notwendigen Maßnahmen ab. Der Anschluss an das Strom- und Wassernetz sowie der Bau von Zufahrtswegen können unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.

  3. Wetterbedingungen: Schlechtes Wetter kann die Bauarbeiten verzögern. Besonders in den Wintermonaten kann es zu wetterbedingten Unterbrechungen kommen.

  4. Koordination mit anderen Bauprojekten: Wenn Ihr Grundstück in einem Neubaugebiet liegt, kann die Erschließung länger dauern, da die Gemeinde möglicherweise mehrere Grundstücke gleichzeitig erschließt.

Im Durchschnitt sollten Sie jedoch mit einer Dauer von drei bis sechs Monaten für die komplette Erschließung rechnen. Es ist wichtig, sich regelmäßig mit den Verantwortlichen abzustimmen und den Fortschritt der Arbeiten zu überwachen, um eventuelle Verzögerungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Welche Arten der Grundstückserschließung gibt es?

Es wird zwischen der öffentlichen und der privaten bzw. inneren Erschließung unterschieden:

  • Öffentliche Erschließung: Umfasst alle Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze, die von der Kommune organisiert und finanziert werden. Dies beinhaltet den Bau von Straßen, Gehwegen, die Installation von Straßenbeleuchtung und den Anschluss an öffentliche Plätze und Grünanlagen.
 
  • Private Erschließung: Bezieht sich auf Maßnahmen innerhalb des Grundstücks, die der Grundstückseigentümer selbst organisieren und finanzieren muss. Dies umfasst die Verlegung von Leitungen und Rohren für Strom, Wasser, Gas, Abwasser und Telekommunikation bis zum Hausanschluss.
 

Was umfasst die verkehrsmäßige Erschließung? 

Die verkehrsmäßige Erschließung beinhaltet alle Arbeiten, die notwendig sind, um ein Grundstück zugänglich zu machen. Dazu gehören:

  • Straßenbau: Bau von öffentlichen und nicht-öffentlichen Straßen, die das Grundstück mit dem bestehenden Straßennetz verbinden.
  • Gehwege: Anlage von Gehwegen für Fußgänger, die eine sichere und bequeme Erreichbarkeit des Grundstücks gewährleisten.
  • Straßenbeleuchtung: Installation von Straßenlaternen zur Beleuchtung der Zugangswege, was die Sicherheit erhöht.
  • Öffentliche Plätze und Grünanlagen: Schaffung und Pflege von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen, die zur allgemeinen Infrastruktur des Gebietes beitragen.
  • Parkflächen: Anlage von Parkplätzen für Anwohner und Besucher, um ausreichende Parkmöglichkeiten zu bieten.
 

Was beinhaltet die technische Erschließung? 

Die technische Erschließung stellt sicher, dass ein Grundstück an die wesentlichen Versorgungsnetze angeschlossen ist. Dies umfasst:

  • Anschluss an das Stromnetz: Verlegung von Stromleitungen vom öffentlichen Netz bis zur Grundstücksgrenze und weiter bis zum Hausanschluss.
  • Wasseranschluss: Installation von Wasserleitungen zur Versorgung des Grundstücks mit Frischwasser.
  • Abwasserentsorgung: Bau von Abwasserkanälen und -leitungen, um Schmutz- und Regenwasser abzuleiten.
  • Gasversorgung: Verlegung von Gasleitungen für Heizung und Warmwasser.
  • Telekommunikationsanschluss: Bereitstellung von Telefon– und Internetverbindungen über Kabel oder Glasfasernetz.
 

Wie hoch sind die Erschließungskosten pro Quadratmeter? 

Für die meisten Neubaugrundstücke liegen die gesamten Erschließungskosten zwischen 15 und 40 Euro pro Quadratmeter. In der Regel fallen dann für ein durchschnittlich großes Baugrundstück anteilige Erschließungskosten zwischen 12.000 und 18.000 Euro an.

Welche Kosten entstehen bei der Erschließung eines Grundstücks? 

Die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks können erheblich variieren und hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Öffentliche Erschließungskosten: Diese Kosten werden oft von der Kommune getragen, können aber teilweise auf den Grundstückseigentümer umgelegt werden. Sie umfassen den Bau von Straßen, Gehwegen, Beleuchtung und öffentlichen Plätzen.
  • Anschlusskosten: Dies sind die Kosten für die Verbindung des Grundstücks mit den Versorgungsnetzen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telekommunikation). Sie beinhalten Material- und Arbeitskosten für die Verlegung der Leitungen bis zur Grundstücksgrenze.
  • Interne Erschließungskosten: Diese umfassen die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen innerhalb des Grundstücks bis zu den einzelnen Gebäuden. Dazu gehören Erdarbeiten, Materialkosten (Rohre, Kabel) und Installationskosten.
  • Genehmigungs- und Verwaltungsgebühren: Für die Erschließung sind verschiedene Genehmigungen erforderlich, die mit Gebühren verbunden sind. Diese können je nach Region und Art des Projekts variieren.
  • Gutachten und Planungen: Vor Beginn der Erschließungsarbeiten sind oft Gutachten (z.B. Bodenbeschaffenheit) und Planungen erforderlich, die ebenfalls Kosten verursachen.
 

Wer erhebt die Erschließungskosten?

Die Höhe der Erschließungskosten variiert je nach Umfang der erforderlichen Arbeiten, Größe und Lage des Grundstücks sowie der zuständigen Gemeinde. Diese Kosten sind an die jeweilige Stadt oder Kommune zu entrichten. In neuen Baugebieten übernimmt häufig der Bauträger – sei es die Gemeinde selbst oder ein privater Projektentwickler – die Zahlung der öffentlichen Erschließungskosten an die Ver- und Entsorgungsbetriebe oder die ausführenden Bauunternehmen. Diese Ausgaben werden dann vor dem Verkauf auf die Preise der Baugrundstücke umgelegt.

Wenn Sie auf der Suche nach Bauland sind, sollten Sie nach vollständig erschlossenen Grundstücken Ausschau halten, die erschließungskostenfrei sind. Ob ein Grundstück teilerschlossen oder voll erschlossen ist, gibt Ihnen einen Hinweis darauf, welche Erschließungskosten auf Sie zukommen könnten. Bei teilerschlossenen Grundstücken sind die Kosten oft überproportional hoch. Neubaugebiete sind besonders geeignet, da sie in der Regel bereits mit allen wichtigen Leitungen und Rohren ausgestattet sind und daher häufig keine zusätzlichen Erschließungskosten anfallen. Andernfalls kann die Kommune laut § 129 Baugesetzbuch (BauGB) bis zu 90 Prozent der Kosten für den Anschluss an Strom-, Wasser- oder Gasnetz und bis zu 70 Prozent der verkehrsmäßigen Erschließungskosten als Erschließungsbeitrag in Rechnung stellen.

GUT ZU WISSEN: Den Bescheid über die gesamten Erschließungskosten erhalten Sie nicht immer direkt während des Hausbaus. Oft werden diese Kosten erst zwei bis vier Jahre später in Rechnung gestellt, da Verkehrswege meist erst dann fertiggestellt werden, wenn die meisten Häuser stehen, um Schäden durch schwere LKW und andere Baufahrzeuge zu vermeiden. Sie können zwar Widerspruch einlegen, jedoch hat dieser auf der rechtlichen Grundlage der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.

Kostenübersichten:

Erschließungsmaßnahme Kostenbereich (EUR)
Straßenbau 50.000 – 150.000
Gehwege 10.000 – 30.000
Straßenbeleuchtung 5.000 – 15.000
Öffentliche Plätze und Grünanlagen 20.000 – 60.000
Parkflächen 10.000 – 25.000
Anschluss an das Stromnetz 3.000 – 10.000
Wasseranschluss 2.000 – 8.000
Abwasserentsorgung 5.000 – 15.000
Gasversorgung 3.000 – 8.000
Telekommunikationsanschluss 1.000 – 5.000
Genehmigungs- und Verwaltungsgebühren 1.000 – 5.000
Gutachten und Planungen 2.000 – 10.000

 

Erschließungskosten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus:

Erschließungsmaßnahme Kostenbereich (EUR)
Technische Erschließung  
Anschluss an das Stromnetz 2.000 – 5.000
Wasseranschluss 2.000 – 5.000
Abwasseranschluss 3.000 – 7.000
Gasanschluss 1.500 – 4.000
Telekommunikationsanschluss (Internet, Telefon) 1.000 – 2.500
Genehmigungen und Planungen  
Bauantrag und Genehmigungsgebühren 1.000 – 3.000
Vermessung und Bodenuntersuchungen 1.500 – 3.500
Sonstiges  
Regenwasserentsorgung 1.000 – 3.000
Gesamtkosten 12.000 – 33.000

 

Durchschnittliche Erschließungskosten für ein Einfamilienhaus nach Bundesländern und Städten:

Bayern

  • Stromnetz: 3.500 EUR
  • Wasseranschluss: 3.500 EUR
  • Abwasseranschluss: 5.000 EUR
  • Gasanschluss: 2.750 EUR
  • Telekommunikation: 1.750 EUR
  • Genehmigungen und Planungen: 2.500 EUR
  • Regenwasserentsorgung: 2.000 EUR
  • Gesamtkosten: 21.000 EUR

Berlin

  • Stromnetz: 3.000 EUR<