Das Baugesetzbuch, abgekürzt BauGB, ist ein Bundesgesetz, das die Grundlagen der Bauplanung und des Städtebaurechts in Deutschland regelt. Es umfasst 249 Paragraphen, die die Erstellung von Bauleitplänen in Gemeinden und deren Verfahren vorschreiben. Dies beinhaltet die Planung von Neubauten, Sanierungszielen und vieles mehr.
Das BauGB legt fest, wie städtebauliche Entwicklungen nachhaltig und sozialgerecht zu gestalten sind. Es regelt unter anderem die Bauleitplanung, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, städtebauliche Verträge, Entschädigungen, Bodenordnung und viele weitere Aspekte des Städtebaus.
Das BauGB hat einen direkten Einfluss auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben und damit auf den Wert von Immobilien. Es bestimmt, was wo gebaut werden darf, und beeinflusst so die Attraktivität und den Wert von Grundstücken und Immobilien.
Für Bauherren und Architekten ist das BauGB entscheidend, da es die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben setzt. Es gibt vor, was gebaut werden darf und welche planerischen und umweltrechtlichen Anforderungen zu erfüllen sind.
Für Gemeinden ist das BauGB maßgeblich für die städtebauliche Entwicklung. Es ermöglicht ihnen, Bauleitpläne aufzustellen und die Nutzung von Grundstücken zu regeln, um eine ausgewogene, umweltgerechte und sozial verträgliche Stadtentwicklung zu gewährleisten.
Im allgemeinen Städtebaurecht sind Regelungen zur Bauleitplanung enthalten. Diese betreffen die Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, die eine nachhaltige Bodennutzung und städtebauliche Entwicklung sicherstellen sollen. Besonderer Fokus liegt auf dem Umweltschutz und der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das besondere Städtebaurecht fokussiert auf Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Es umfasst Regelungen für städtebauliche Sanierungen, den Schutz historischer Stadtkerne und die Soziale Stadt, um Verdrängungen zu vermeiden und den sozialen Zusammenhalt zu fördern.
In diesem Kapitel sind Verfahrensvorschriften verankert, die unter anderem die Grundstückswertermittlung und Entschädigungen bei Bauvorhaben betreffen. Es regelt auch das Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten und die Einrichtung von Gutachterausschüssen.
Das BauGB berücksichtigt zunehmend Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes. Die Gemeinden müssen bei der Bauleitplanung Klimaschutz und Energiekonzepte integrieren, um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.