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Was versteht man unter einem Wirtschaftsplan?

Ein Wirtschaftsplan ist ein wesentlicher Bestandteil in der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es handelt sich dabei um eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Kalenderjahr, die den finanziellen Rahmen für die gemeinschaftliche Bewirtschaftung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums absteckt. Der Wirtschaftsplan dient als Grundlage für die Festlegung der monatlichen Hausgeldzahlungen, die von allen Eigentümern entsprechend ihrer Anteile zu leisten sind.

Die Bedeutung des Wirtschaftsplans liegt darin, dass er sicherstellt, dass die WEG finanziell stabil bleibt und in der Lage ist, alle anfallenden Kosten zu decken. Ohne einen ordnungsgemäß beschlossenen Wirtschaftsplan könnten wichtige Ausgaben, wie Instandhaltungsmaßnahmen oder die Bezahlung von Versicherungen, nicht finanziert werden, was zu erheblichen finanziellen Engpässen führen könnte. Darüber hinaus bietet der Wirtschaftsplan den Eigentümern eine transparente Übersicht über die geplanten Ausgaben und ihre finanziellen Verpflichtungen für das kommende Jahr. Ein solcher Plan ermöglicht eine vorausschauende Finanzplanung und sorgt dafür, dass unerwartete Kosten nicht zu einem finanziellen Schock für die Gemeinschaft führen.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Wirtschaftsplan?

Die Erstellung und der Inhalt des Wirtschaftsplans sind in § 28 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) festgelegt. Dieser Paragraf bildet die rechtliche Grundlage für die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft

Laut § 28 Abs. 1 WEG ist der Verwalter der WEG verpflichtet, jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan muss dabei folgende Elemente umfassen:

Die Verpflichtungen der Wohnungseigentümer zur Tragung der Kosten und Lasten

Diese umfassen sämtliche erwarteten finanziellen Bewegungen innerhalb des Wirtschaftsjahres, wie etwa Betriebskosten (z.B. Wasser, Abwasser, Heizung), Verwaltungskosten (z.B. für die Hausverwaltung), Instandhaltungskosten und Kosten für Versicherungen.

Die Höhe der Beitragsleistungen zur Instandhaltungsrücklage

Diese Verpflichtungen werden auf die einzelnen Eigentümer entsprechend ihrer Miteigentumsanteile verteilt. Der Miteigentumsanteil bestimmt den Anteil, den jeder Eigentümer an den gemeinschaftlichen Kosten zu tragen hat, und wird üblicherweise im Verhältnis zur Größe der jeweiligen Wohnung festgelegt.

Was sind die Hauptbestandteile eines Wirtschaftsplans?

Ein Wirtschaftsplan ist ein umfassendes Dokument, das aus mehreren zentralen Komponenten besteht, die zusammen die finanzielle Planung der WEG für das kommende Jahr abdecken. Diese Bestandteile sind:

Gesamtwirtschaftsplan

Der Gesamtwirtschaftsplan ist die wichtigste Komponente des Wirtschaftsplans und umfasst alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft. Dazu zählen Betriebskosten (z.B. Wasser, Strom, Heizung), Verwaltungskosten (z.B. Verwaltergebühren), Instandhaltungskosten (z.B. Reparaturen am Gebäude) und Versicherungsprämien. Der Gesamtwirtschaftsplan bietet eine vollständige Übersicht über die finanzielle Lage der WEG und stellt sicher, dass alle gemeinschaftlichen Ausgaben gedeckt sind.

Einzelwirtschaftspläne

Für jede einzelne Wohnung oder jedes Teileigentum innerhalb der WEG wird ein spezifischer Einzelwirtschaftsplan erstellt. Diese Pläne spezifizieren die Kosten, die auf die jeweilige Einheit entfallen, und geben den Eigentümern einen klaren Überblick über ihre individuellen finanziellen Verpflichtungen. Der Einzelwirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Berechnung des monatlichen Hausgeldes, das jeder Eigentümer zu zahlen hat.

Erfolgsplan

Der Erfolgsplan ist vergleichbar mit einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in einem Unternehmen. Er gibt Aufschluss über die geplanten Erträge und Aufwendungen der WEG und zeigt, wie sich die finanziellen Ressourcen der Gemeinschaft entwickeln. Dieser Plan ist entscheidend für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der WEG und ermöglicht eine genaue Überwachung der Einnahmen und Ausgaben.

Vermögensplan

Der Vermögensplan zeigt die geplanten vermögenswirksamen Erträge und Ausgaben der WEG auf, die langfristige Auswirkungen auf das Vermögen der Gemeinschaft haben. Dazu gehören größere Investitionen, wie beispielsweise Sanierungen, Modernisierungen oder der Kauf neuer gemeinschaftlicher Einrichtungen. Der Vermögensplan ist wichtig, um sicherzustellen, dass die WEG ihre langfristigen Ziele erreicht und finanziell nachhaltig bleibt.

Finanzplan

Der Finanzplan enthält detaillierte Angaben über die Mittelherkunft (Einnahmen) und die Mittelverwendung (Ausgaben) für das kommende Wirtschaftsjahr. Er gibt einen Überblick darüber, wie die geplanten Ausgaben finanziert werden sollen und ob die WEG in der Lage ist, ihre Liquidität aufrechtzuerhalten. Dieser Plan ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Ausgaben gedeckt werden können und die WEG jederzeit zahlungsfähig bleibt.

Welche typischen Einnahmen und Ausgaben sind im Wirtschaftsplan enthalten?

Der Wirtschaftsplan muss alle erwarteten finanziellen Bewegungen der WEG abbilden, um eine stabile finanzielle Grundlage für das kommende Jahr zu schaffen. Die typischen Einnahmen und Ausgaben können wie folgt beschrieben werden:

Typische Einnahmen

  • Hausgeldzahlungen der Eigentümer: Dies ist die wichtigste Einnahmequelle der WEG. Das Hausgeld wird von den Eigentümern monatlich gezahlt und dient zur Deckung der laufenden Kosten der Gemeinschaft. Es umfasst Beiträge zu den Betriebskosten, den Verwaltungskosten und den Instandhaltungsrücklagen.
  • Zinserträge: Diese resultieren aus den Guthaben auf den Gemeinschaftskonten, wie beispielsweise den Rücklagenkonten. Zinserträge erhöhen die finanziellen Mittel der WEG und können zur Deckung der laufenden Kosten oder zur Erhöhung der Rücklagen verwendet werden.
  • Mieteinnahmen: Falls Teile des Gemeinschaftseigentums, wie beispielsweise Gewerberäume, vermietet werden, fließen diese Mieteinnahmen ebenfalls in den Wirtschaftsplan ein. Diese Einnahmen tragen dazu bei, die Betriebskosten zu senken und die Rücklagen zu erhöhen.

Typische Ausgaben

  • Betriebskosten: Hierzu zählen alle laufenden Kosten, die durch den Betrieb des Gebäudes entstehen. Dazu gehören Wasser- und Abwassergebühren, Heizkosten, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst und Gartenpflege. Diese Kosten sind notwendig, um den Betrieb des Gebäudes sicherzustellen und das Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
  • Instandhaltungskosten: Diese umfassen die laufenden Ausgaben für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehören Reparaturen an der Gebäudesubstanz, die Wartung technischer Anlagen (z.B. Heizungsanlagen) und die Pflege der Außenanlagen. Instandhaltungskosten sind notwendig, um den Wert des Gemeinschaftseigentums zu erhalten und langfristige Schäden zu vermeiden.
  • Verwaltungskosten: Diese Kosten entstehen durch die Tätigkeit der Hausverwaltung. Sie umfassen die Vergütung des Verwalters, Kosten für die Durchführung von Eigentümerversammlungen, Buchführung und sonstige Verwaltungstätigkeiten. Die Verwaltungskosten sind notwendig, um eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sicherzustellen.
  • Versicherungskosten: Die WEG muss verschiedene Versicherungen abschließen, um sich gegen Risiken abzusichern. Dazu gehören Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherungen und eventuell weitere notwendige Versicherungen. Die Prämien für diese Versicherungen sind Teil der Ausgaben im Wirtschaftsplan.
  • Rücklagenzuführung: Ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsplans ist die Bildung von Rücklagen, insbesondere der Instandhaltungsrücklage. Diese Rücklagen sind notwendig, um zukünftige größere Reparaturen und Sanierungen finanzieren zu können, ohne dass eine Sonderumlage erforderlich wird.

Wie wird das Hausgeld im Wirtschaftsplan berechnet?

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Eigentümer zu leisten hat. Es wird auf Grundlage der im Wirtschaftsplan festgelegten Kosten berechnet und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Betriebskostenanteil

Dieser umfasst die laufenden Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes, wie z.B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Heizkosten und Reinigungsdienste.

Instandhaltungsrücklage

Dieser Posten dient der Finanzierung zukünftiger Instandhaltungsmaßnahmen. Die Höhe der Rücklage wird im Wirtschaftsplan festgelegt und orientiert sich an den voraussichtlichen Kosten für Reparaturen und Modernisierungen.

Verwaltungskosten

Diese umfassen die Kosten, die durch die Verwaltung der WEG entstehen, wie z.B. die Vergütung des Verwalters und sonstige Verwaltungskosten.

Versicherungskosten

Dazu gehören die Prämien für Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherungen und eventuell weitere notwendige Versicherungen.

Die Verteilung dieser Kosten auf die einzelnen Eigentümer erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel, der üblicherweise im Miteigentumsanteil (MEA) festgelegt ist. Dieser Anteil wird in der Regel nach der Größe der jeweiligen Wohneinheit berechnet, kann aber auch auf andere Weise festgelegt werden, etwa nach der Anzahl der Wohneinheiten oder der Wohnfläche. Die genaue Methode der Verteilung muss in der Gemeinschaftsordnung oder in der Teilungserklärung festgelegt sein.

Was passiert, wenn der Wirtschaftsplan fehlerhaft ist?

Ein fehlerhafter Wirtschaftsplan kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität einer WEG haben. Fehler können durch falsche Annahmen, Berechnungsfehler oder unvollständige Informationen entstehen. Eigentümer, die den Verdacht haben, dass der Wirtschaftsplan fehlerhaft ist, haben das Recht, den Plan innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung gerichtlich anzufechten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Wirtschaftsplan immer eine Schätzung darstellt. Abweichungen zwischen den geplanten und den tatsächlichen Kosten sind daher unvermeidlich. Entscheidend ist, dass der Plan insgesamt schlüssig ist und die finanziellen Bedürfnisse der WEG deckt. Eine gerichtliche Anfechtung ist nur dann erfolgversprechend, wenn der Fehler im Wirtschaftsplan gravierend ist und zu einer erheblichen Benachteiligung der Eigentümer führt.

Wenn der Wirtschaftsplan zu niedrige Ansätze enthält, führt dies im nächsten Jahr zu einer Nachzahlung der Eigentümer, um die entstandene Unterdeckung auszugleichen. Wurde der Plan hingegen zu hoch angesetzt, erhalten die Eigentümer im nächsten Jahr eine Erstattung und das Hausgeld kann gegebenenfalls angepasst werden.

Wann muss der Wirtschaftsplan vorliegen und wie lange ist er gültig?

Der Wirtschaftsplan muss zu Beginn eines jeden Kalenderjahres vorgelegt und von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Gemäß § 28 Abs. 1 WEG ist der Verwalter der WEG verpflichtet, den Wirtschaftsplan rechtzeitig zu erstellen, damit er in der Eigentümerversammlung beschlossen werden kann. Der Plan gilt in der Regel für das gesamte Kalenderjahr, das Wirtschaftsjahr der WEG.

In Fällen, in denen ein neuer Wirtschaftsplan noch nicht beschlossen wurde, bleibt der vorherige Plan so lange in Kraft, bis ein neuer beschlossen wird. Dies wird durch die sogenannte Fortgeltungsklausel ermöglicht. Diese Regelung stellt sicher, dass die WEG weiterhin finanziell handlungsfähig bleibt und alle laufenden Ausgaben gedeckt sind, auch wenn sich die Beschlussfassung des neuen Plans verzögert.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass die Fortgeltung des alten Wirtschaftsplans zulässig ist, solange kein neuer Plan vorliegt. Dies schützt die WEG vor finanziellen Engpässen, die durch eine verspätete Beschlussfassung entstehen könnten. Die Eigentümer sind weiterhin verpflichtet, das auf Grundlage des alten Wirtschaftsplans berechnete Hausgeld zu zahlen, bis ein neuer Plan beschlossen wird.

Wer erstellt den Wirtschaftsplan?

Die Verantwortung für die Erstellung des Wirtschaftsplans liegt gemäß § 28 Abs. 1 WEG beim Verwalter der WEG. Der Verwalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Plan jedes Jahr ohne gesonderte Aufforderung der Eigentümer zu erstellen.

In vielen Fällen unterstützt der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Erstellung und überprüft den Plan, bevor er zur Abstimmung in der Eigentümerversammlung vorgelegt wird. Der Verwalter nutzt für die Erstellung des Wirtschaftsplans die Jahresabrechnung des Vorjahres, berücksichtigt absehbare Änderungen und neue Ausgaben und erstellt auf dieser Basis die Prognose für das kommende Jahr.

Wie erstellt man einen Wirtschaftsplan?

Die Erstellung eines Wirtschaftsplans ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die sorgfältige Planung und präzise Kalkulation erfordert. Der Prozess zur Erstellung eines Wirtschaftsplans kann in mehrere Schritte unterteilt werden:

Analyse der Vorjahresdaten

Der erste Schritt bei der Erstellung eines Wirtschaftsplans ist die Analyse der Daten des Vorjahres. Die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres dient als Ausgangspunkt. Diese Daten geben Aufschluss über die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen und ermöglichen es, die Planzahlen für das kommende Jahr realistisch einzuschätzen.

Berücksichtigung von Änderungen und neuen Ausgaben

Der Verwalter muss alle Faktoren berücksichtigen, die zu einer Änderung der Kosten im kommenden Jahr führen könnten. Dazu gehören etwa geplante Instandhaltungsmaßnahmen, erwartete Preissteigerungen bei Betriebskosten (z.B. für Energie oder Versicherungen) und Veränderungen in den Dienstleistungsverträgen.

Schätzung zukünftiger Ausgaben und Einnahmen

Auf Basis der historischen Daten und der erwarteten Änderungen werden die Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr geschätzt. Diese Schätzungen müssen so genau wie möglich sein, um die Liquidität der WEG sicherzustellen.

Aufstellung der Einzelwirtschaftspläne

Für jede einzelne Wohnungseinheit wird ein Einzelwirtschaftsplan erstellt, der die spezifischen Kosten und Beiträge zur Instandhaltungsrücklage aufzeigt. Diese Pläne werden auf Grundlage der Gesamtplanzahlen und des festgelegten Verteilungsschlüssels erstellt.

Erstellung des Gesamtwirtschaftsplans

Nachdem die Einzelwirtschaftspläne erstellt wurden, wird der Gesamtwirtschaftsplan der WEG zusammengestellt. Dieser Plan enthält eine Übersicht aller voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage.

Überprüfung und Freigabe

Der fertige Wirtschaftsplan wird in der Regel vom Verwaltungsbeirat der WEG geprüft. Wenn keine Einwände bestehen, wird der Plan zur Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung vorgelegt.

Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

In der Eigentümerversammlung stimmen die Eigentümer über den Wirtschaftsplan ab. Eine einfache Mehrheit reicht aus, um den Plan zu beschließen. Erst nach der Zustimmung der Eigentümer wird der Wirtschaftsplan rechtskräftig.

Kann der Wirtschaftsplan während des Jahres angepasst werden?

Ja, der Wirtschaftsplan kann während des laufenden Jahres angepasst werden, wenn unvorhergesehene Ausgaben auftreten, die nicht im ursprünglichen Plan berücksichtigt wurden. Solche Anpassungen erfolgen in der Regel durch eine Sonderumlage. Eine Sonderumlage wird notwendig, wenn die tatsächlichen Kosten die im Wirtschaftsplan veranschlagten Ausgaben übersteigen, beispielsweise aufgrund unerwarteter Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen.

Die Sonderumlage muss von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Der Verwalter legt den Eigentümern die notwendigen Gründe und die Höhe der zusätzlichen Beiträge dar. Die Eigentümer stimmen dann über die Erhebung der Sonderumlage ab. Eine solche Anpassung des Wirtschaftsplans ist wichtig, um sicherzustellen, dass die WEG stets über ausreichend Mittel verfügt, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Welche Rolle spielt der Wirtschaftsplan beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung?

Der Wirtschaftsplan spielt eine wichtige Rolle beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung, da er potenziellen Käufern wichtige Informationen über die finanziellen Verpflichtungen und die wirtschaftliche Situation der WEG liefert.

Potenzielle Käufer können anhand des Wirtschaftsplans einschätzen, wie hoch die monatlichen Kosten für das Hausgeld sein werden. Der Plan gibt auch Aufschluss darüber, ob in naher Zukunft hohe Instandhaltungskosten anfallen könnten, für die möglicherweise nicht ausreichend Rücklagen vorhanden sind.

Ein niedriger Beitrag zur Instandhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan kann ein Indiz dafür sein, dass die WEG in Zukunft gezwungen sein könnte, Sonderumlagen zu erheben, um größere Reparaturen zu finanzieren. Ein Käufer sollte sich deshalb immer den aktuellen Wirtschaftsplan und die letzten Jahresabrechnungen ansehen, um ein vollständiges Bild der finanziellen Lage der WEG zu bekommen.

Beim Verkauf einer Wohnung geht der Anteil des Verkäufers an der Instandhaltungsrücklage auf den Käufer über. Der Verkäufer kann diesen Anteil nicht separat beanspruchen, wird ihn aber bei der Festlegung des Verkaufspreises berücksichtigen.

Was passiert, wenn der Wirtschaftsplan nicht rechtzeitig beschlossen wird?

Wenn der Wirtschaftsplan nicht rechtzeitig beschlossen wird, gilt in der Regel der vorherige Wirtschaftsplan weiter. Dies stellt sicher, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) weiterhin über finanzielle Mittel verfügt, um laufende Kosten zu decken. Diese Fortgeltung des alten Wirtschaftsplans wird durch eine sogenannte Fortgeltungsklausel ermöglicht. Ohne eine rechtzeitige Beschlussfassung könnten finanzielle Engpässe entstehen, da es keine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Hausgeldzahlungen gäbe.

Wie wirkt sich ein fehlerhafter Wirtschaftsplan auf die Jahresabrechnung aus?

Ein fehlerhafter Wirtschaftsplan kann dazu führen, dass die Jahresabrechnung, die auf den Zahlen des Wirtschaftsplans basiert, ungenau wird. Dies könnte zu falschen Abrechnungen führen, bei denen entweder zu hohe oder zu niedrige Beträge von den Eigentümern gefordert werden. Ein solcher Fehler kann Anfechtungen und rechtliche Streitigkeiten nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, dass der Wirtschaftsplan sorgfältig erstellt und geprüft wird.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Eigentümer das Hausgeld auf Grundlage des Wirtschaftsplans nicht zahlt?

Wenn ein Eigentümer das Hausgeld, das auf Grundlage des Wirtschaftsplans berechnet wurde, nicht zahlt, können rechtliche Schritte gegen diesen Eigentümer eingeleitet werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann den ausstehenden Betrag einklagen, und der Eigentümer könnte zudem Verzugszinsen zahlen müssen. Bei anhaltender Zahlungsverweigerung kann es sogar zu einer Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung kommen, um die Schulden zu begleichen.

Kann der Wirtschaftsplan durch die Eigentümergemeinschaft nachträglich angefochten werden?

Ja, der Wirtschaftsplan kann innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung von den Eigentümern angefochten werden, wenn sie glauben, dass er fehlerhaft ist oder die Kosten unangemessen hoch angesetzt wurden. Die Anfechtung muss in der Regel gerichtlich erfolgen, und das Gericht prüft dann, ob der Wirtschaftsplan den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob die angesetzten Kosten gerechtfertigt sind.

Welche Rolle spielt der Verwaltungsbeirat bei der Erstellung und Prüfung des Wirtschaftsplans?

Der Verwaltungsbeirat, falls vorhanden, hat eine beratende Funktion und unterstützt den Verwalter bei der Erstellung des Wirtschaftsplans. Der Beirat prüft den Entwurf des Wirtschaftsplans auf seine Plausibilität und Vollständigkeit, bevor dieser der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Verwaltungsbeirat kann auch Verbesserungsvorschläge einbringen und sicherstellen, dass die Interessen der Eigentümer angemessen berücksichtigt werden.

Ist der Wirtschaftsplan für alle Arten von Eigentum erforderlich, oder gibt es Ausnahmen?

Der Wirtschaftsplan ist grundsätzlich für alle Wohnungseigentümergemeinschaften erforderlich, unabhängig von der Größe oder der Art des Eigentums (z.B. Wohn- oder Gewerbeeigentum). Es gibt keine Ausnahmen von dieser Pflicht, da der Wirtschaftsplan ein zentrales Instrument der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist.

Wie werden die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan festgelegt?

Die Höhe der Beiträge zur Instandhaltungsrücklage wird im Wirtschaftsplan auf Grundlage der erwarteten zukünftigen Instandhaltungs- und Reparaturkosten festgelegt. Dabei müssen Faktoren wie das Alter und der Zustand des Gebäudes, geplante Sanierungen und langfristige Erhaltungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Eine ausreichende Rücklage ist notwendig, um unerwartete größere Reparaturen ohne Sonderumlagen finanzieren zu können.

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