Die Warmmiete, oft auch als Bruttomiete oder Bruttowarmmiete bezeichnet, ist der Gesamtbetrag, den Mieter monatlich an den Vermieter zahlen. Sie setzt sich aus der Kaltmiete und den umlagefähigen Nebenkosten zusammen. Diese Kosten werden im Mietvertrag detailliert aufgelistet und umfassen sowohl die Nettokaltmiete als auch die Betriebskosten.
Die Berechnung der Warmmiete erfolgt durch Addition der Kaltmiete und der umlagefähigen Nebenkosten.
Berechnung | Formel | Ergebnis |
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Kaltmiete | 13,00 €/qm * 90 qm | 1.170 € |
Nebenkosten | 1.200 € / 12 | 100 € |
Warmmiete | 1.170 € + 100 € | 1.270 € |
Kaltmiete: Auch Nettomiete genannt, ist der Betrag, den Mieter für die Nutzung der Wohnfläche zahlen. Diese Miete deckt lediglich die Bereitstellung der Mietwohnung oder des Mietshauses ab und enthält keine Nebenkosten.
Warmmiete: Diese beinhaltet die Kaltmiete sowie die umlagefähigen Nebenkosten. Diese Nebenkosten sind die Kosten, die durch den Betrieb des Gebäudes entstehen und auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Kosten für Warmwasser, Müllabfuhr und Grundsteuer.
Im deutschen Mietrecht ist die Warmmiete indirekt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigsten Paragraphen sind hierbei:
Zusätzlich spielt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) eine wichtige Rolle, da sie detailliert aufführt, welche Kosten als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Die Warmmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den umlagefähigen Nebenkosten zusammen. Es gibt dabei eine Unterscheidung zwischen warmen und kalten Nebenkosten.
Warme Nebenkosten:
Kalte Nebenkosten:
Nein, Stromkosten sind in der Regel nicht in der Warmmiete enthalten. Diese Kosten muss der Mieter direkt an den Stromanbieter zahlen. Gleiches gilt für Internet, Telefon sowie einen Kabelanschluss für das Fernsehgerät. Mieter haben so die Freiheit, ihren Anbieter selbst zu wählen und können dadurch potenziell Kosten sparen.
Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass die Miete nicht mehr als 30 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens betragen sollte. Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen beispielsweise 3.000 Euro beträgt, sollten Sie etwa 900 Euro für die Miete ausgeben.
Im Mietvertrag müssen die Bestandteile der Warmmiete klar und detailliert aufgeführt werden. Hierbei geht es vor allem um die Nebenkosten, die über die Kaltmiete hinausgehen und die Grundlage für die Nebenkostenabrechnung bilden. Dazu gehört die Auflistung aller umlagefähigen Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Ja, der Vermieter kann die Warmmiete erhöhen, allerdings muss er dies immer begründen. Dafür hat er zwei Möglichkeiten:
Erhöhung der Kaltmiete: Der Vermieter kann die Kaltmiete erhöhen, muss sich dabei jedoch an den geltenden Mietspiegel halten und die ortsübliche Vergleichsmiete beachten. Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich angekündigt und begründet werden.
Beispiel zur Erhöhung der Kaltmiete: Ein Vermieter erhöht die Kaltmiete für eine 70 Quadratmeter große Wohnung von 10,00 Euro auf 11,00 Euro pro Quadratmeter. Die umlagefähigen Nebenkosten bleiben konstant bei 1.500 Euro pro Jahr.
Formel | Ergebnis | |
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Kaltmiete alt | 10,00 €/qm * 70 qm | 700 € |
Nebenkosten alt | 1.500 € / 12 | 125 € |
Warmmiete alt | 700 € + 125 € | 825 € |
Kaltmiete neu | 11,00 €/qm * 70 qm | 770 € |
Nebenkosten | 1.500 € / 12 | 125 € |
Warmmiete neu | 770 € + 125 € | 895 € |
Die Warmmiete steigt in diesem Beispiel von 825 Euro auf 895 Euro pro Monat.
Erhöhung der Nebenkosten: Der Vermieter kann auch die umlagefähigen Nebenkosten erhöhen, beispielsweise aufgrund gestiegener Betriebskosten. Grundlage dafür ist eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung, aus der gestiegene Nebenkosten hervorgehen.
Beispiel zur Erhöhung der Nebenkosten: Die Nebenkosten sind laut Nebenkostenabrechnung gestiegen und der Vermieter teilt dem Mieter eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr mit. Die Kaltmiete bleibt unverändert.
Formel | Ergebnis | |
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Kaltmiete | 10,00 €/qm * 70 qm | 700 € |
Nebenkosten alt | 1.500 € / 12 | 125 € |
Warmmiete alt | 700 € + 125 € | 825 € |
Nebenkosten neu | 2.000 € / 12 | 166,67 € |
Warmmiete neu | 700 € + 166,67 € | 866,67 € |
Die Warmmiete steigt in diesem Beispiel von 825 Euro auf 866,67 Euro pro Monat.
Formel | Ergebnis | |
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Kaltmiete alt | 10,00 €/qm * 70 qm | 700 € |
Nebenkosten alt | 1.500 € / 12 | 125 € |
Warmmiete alt | 700 € + 125 € | 825 € |
Kaltmiete neu | 11,00 €/qm * 70 qm | 770 € |
Nebenkosten | 1.500 € / 12 | 125 € |
Warmmiete neu | 770 € + 125 € | 895 € |
Formel | Ergebnis | |
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Kaltmiete | 10,00 €/qm * 70 qm | 700 € |
Nebenkosten alt | 1.500 € / 12 | 125 € |
Warmmiete alt | 700 € + 125 € | 825 € |
Nebenkosten neu | 2.000 € / 12 | 166,67 € |
Warmmiete neu | 700 € + 166,67 € | 866,67 € |
Die Heizkosten zählen zu den warmen Nebenkosten und sind in den meisten Fällen in der Warmmiete