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Die Warmmiete

Die Warmmiete, oft auch als Bruttomiete oder Bruttowarmmiete bezeichnet, ist der Gesamtbetrag, den Mieter monatlich an den Vermieter zahlen. Sie setzt sich aus der Kaltmiete und den umlagefähigen Nebenkosten zusammen. Diese Kosten werden im Mietvertrag detailliert aufgelistet und umfassen sowohl die Nettokaltmiete als auch die Betriebskosten.

Wie wird die Warmmiete berechnet?

Die Berechnung der Warmmiete erfolgt durch Addition der Kaltmiete und der umlagefähigen Nebenkosten. 

Beispiel für eine Wohnfläche von 90 qm

Berechnung Formel Ergebnis
Kaltmiete 13,00 €/qm * 90 qm 1.170 €
Nebenkosten 1.200 € / 12 100 €
Warmmiete 1.170 € + 100 € 1.270 €

 

Was ist der Unterschied zwischen Warmmiete und Kaltmiete?

Kaltmiete: Auch Nettomiete genannt, ist der Betrag, den Mieter für die Nutzung der Wohnfläche zahlen. Diese Miete deckt lediglich die Bereitstellung der Mietwohnung oder des Mietshauses ab und enthält keine Nebenkosten.

Warmmiete: Diese beinhaltet die Kaltmiete sowie die umlagefähigen Nebenkosten. Diese Nebenkosten sind die Kosten, die durch den Betrieb des Gebäudes entstehen und auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Kosten für Warmwasser, Müllabfuhr und Grundsteuer.

Gesetzliche Regelungen zur Warmmiete

Im deutschen Mietrecht ist die Warmmiete indirekt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigsten Paragraphen sind hierbei:

  • § 535 BGB: Allgemeine Pflichten aus dem Mietvertrag, wie die Überlassung der Mietsache durch den Vermieter und die Zahlung der Miete durch den Mieter.
  • § 556 BGB: Regelungen zur Umlage der Betriebskosten, welche besagen, dass die Nebenkosten durch den Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
 

Zusätzlich spielt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) eine wichtige Rolle, da sie detailliert aufführt, welche Kosten als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Was gehört zur Warmmiete?

Die Warmmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den umlagefähigen Nebenkosten zusammen. Es gibt dabei eine Unterscheidung zwischen warmen und kalten Nebenkosten.

Warme Nebenkosten:

  • Heizkosten
  • Kosten für Warmwasser
 

Kalte Nebenkosten:

  • Grundsteuer
  • Müllentsorgung
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Straßenreinigung
  • Hausmeisterkosten
  • Betriebs- und Wartungskosten von Aufzügen
  • Stromkosten für die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Bereiche (z.B. Treppenhaus, Flur)
  • Gartenpflege
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Kosten für den Schornsteinfeger
  • Reinigung von Gemeinschaftsflächen
  • Kosten für die Ungezieferbeseitigung
 

Was gehört nicht zur Warmmiete?

  • Stromkosten für den eigenen Verbrauch
  • Internet- und Telefonanschlussgebühren
  • Kabelanschlussgebühren (ab 1. Juli 2024 nicht mehr automatisch Teil der Betriebskostenabrechnung)
  • Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung
  • Verwaltungskosten
 

Ist in der Warmmiete Strom enthalten?

Nein, Stromkosten sind in der Regel nicht in der Warmmiete enthalten. Diese Kosten muss der Mieter direkt an den Stromanbieter zahlen. Gleiches gilt für Internet, Telefon sowie einen Kabelanschluss für das Fernsehgerät. Mieter haben so die Freiheit, ihren Anbieter selbst zu wählen und können dadurch potenziell Kosten sparen.

Wie hoch darf die Warmmiete für eine Person sein?

Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass die Miete nicht mehr als 30 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens betragen sollte. Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen beispielsweise 3.000 Euro beträgt, sollten Sie etwa 900 Euro für die Miete ausgeben.

Wie ist die Warmmiete im Mietvertrag geregelt?

Im Mietvertrag müssen die Bestandteile der Warmmiete klar und detailliert aufgeführt werden. Hierbei geht es vor allem um die Nebenkosten, die über die Kaltmiete hinausgehen und die Grundlage für die Nebenkostenabrechnung bilden. Dazu gehört die Auflistung aller umlagefähigen Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Darf der Vermieter die Warmmiete erhöhen?

Ja, der Vermieter kann die Warmmiete erhöhen, allerdings muss er dies immer begründen. Dafür hat er zwei Möglichkeiten:

Erhöhung der Kaltmiete: Der Vermieter kann die Kaltmiete erhöhen, muss sich dabei jedoch an den geltenden Mietspiegel halten und die ortsübliche Vergleichsmiete beachten. Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich angekündigt und begründet werden.

Beispiel zur Erhöhung der Kaltmiete: Ein Vermieter erhöht die Kaltmiete für eine 70 Quadratmeter große Wohnung von 10,00 Euro auf 11,00 Euro pro Quadratmeter. Die umlagefähigen Nebenkosten bleiben konstant bei 1.500 Euro pro Jahr.

  Formel Ergebnis
Kaltmiete alt 10,00 €/qm * 70 qm 700 €
Nebenkosten alt 1.500 € / 12 125 €
Warmmiete alt 700 € + 125 € 825 €
Kaltmiete neu 11,00 €/qm * 70 qm 770 €
Nebenkosten 1.500 € / 12 125 €
Warmmiete neu 770 € + 125 € 895 €

Die Warmmiete steigt in diesem Beispiel von 825 Euro auf 895 Euro pro Monat.

Erhöhung der Nebenkosten: Der Vermieter kann auch die umlagefähigen Nebenkosten erhöhen, beispielsweise aufgrund gestiegener Betriebskosten. Grundlage dafür ist eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung, aus der gestiegene Nebenkosten hervorgehen.

Beispiel zur Erhöhung der Nebenkosten: Die Nebenkosten sind laut Nebenkostenabrechnung gestiegen und der Vermieter teilt dem Mieter eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr mit. Die Kaltmiete bleibt unverändert.

 
  Formel Ergebnis
Kaltmiete 10,00 €/qm * 70 qm 700 €
Nebenkosten alt 1.500 € / 12 125 €
Warmmiete alt 700 € + 125 € 825 €
Nebenkosten neu 2.000 € / 12 166,67 €
Warmmiete neu 700 € + 166,67 € 866,67 €

Die Warmmiete steigt in diesem Beispiel von 825 Euro auf 866,67 Euro pro Monat.

 

Zusammenfassung der Berechnungen in Tabellenform

Erhöhung der Kaltmiete

  Formel Ergebnis
Kaltmiete alt 10,00 €/qm * 70 qm 700 €
Nebenkosten alt 1.500 € / 12 125 €
Warmmiete alt 700 € + 125 € 825 €
Kaltmiete neu 11,00 €/qm * 70 qm 770 €
Nebenkosten 1.500 € / 12 125 €
Warmmiete neu 770 € + 125 € 895 €

 

Erhöhung der Nebenkosten

  Formel Ergebnis
Kaltmiete 10,00 €/qm * 70 qm 700 €
Nebenkosten alt 1.500 € / 12 125 €
Warmmiete alt 700 € + 125 € 825 €
Nebenkosten neu 2.000 € / 12 166,67 €
Warmmiete neu 700 € + 166,67 € 866,67 €

 

Ist in der Warmmiete Gas enthalten?

Die Heizkosten zählen zu den warmen Nebenkosten und sind in den meisten Fällen in der Warmmiete