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Was ist ein Schenkungsvertrag?

Ein Schenkungsvertrag ist ein rechtlich bindendes Abkommen, in dem der Schenker dem Beschenkten unentgeltlich einen Vermögenswert überträgt. Dieser Vermögenswert kann ein Gegenstand, eine Immobilie, Geld oder ein anderer Wert sein. Der Schenkungsvertrag findet seine gesetzliche Grundlage in den §§ 516 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein entscheidendes Merkmal des Schenkungsvertrags ist, dass er einseitig verpflichtend ist, das heißt, nur der Schenker erbringt eine Leistung, während der Beschenkte keine Gegenleistung erbringen muss.

Was sind die Voraussetzungen für einen Schenkungsvertrag?

Um einen Schenkungsvertrag wirksam abzuschließen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Geschäftsfähigkeit: Beide Parteien müssen geschäftsfähig sein. Minderjährige können nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter einen Schenkungsvertrag abschließen.
  • Übereinstimmende Willenserklärungen: Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte müssen den Vertrag freiwillig und bewusst abschließen.
  • Formvorschriften: In bestimmten Fällen, insbesondere bei Schenkungsversprechen und Immobilienübertragungen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

 

Welche Arten von Schenkungsverträgen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Schenkungsverträgen, die sich nach der Art des Schenkungsgegenstands und den vereinbarten Bedingungen unterscheiden:

1. Einfache Schenkung

Eine einfache Schenkung ist die am häufigsten vorkommende Form der Schenkung. Hierbei wird der Schenkungsgegenstand unmittelbar und ohne Bedingungen an den Beschenkten übergeben. Diese Form der Schenkung ist meist formlos und erfolgt häufig bei alltäglichen Geschenken, wie z. B. Geburtstagsgeschenken oder kleinen Geldbeträgen.

  • Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter 5.000 Euro als Unterstützung für den Kauf eines Autos.
 

2. Handschenkung

Die Handschenkung ist eine besondere Form der einfachen Schenkung, bei der der Schenkungsgegenstand sofort übergeben wird. Für diese Schenkung ist keine schriftliche Vereinbarung notwendig, da der Vollzug durch die Übergabe selbst erfolgt. Die Handschenkung ist in § 516 BGB geregelt.

  • Beispiel: Eine Großmutter gibt ihrem Enkelkind 200 Euro in bar zu Weihnachten. Diese Schenkung wird durch die Übergabe des Geldes wirksam.
 

3. Schenkungsversprechen

Ein Schenkungsversprechen ist ein rechtlich bindendes Versprechen, einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu schenken. Ein solches Versprechen muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein, wie es in § 518 BGB festgelegt ist. Das Schenkungsversprechen verpflichtet den Schenker zur späteren Erfüllung der Schenkung, die der Beschenkte einklagen kann.

  • Beispiel: Ein Großvater verspricht seiner Enkelin, ihr zu ihrem 18. Geburtstag eine Wohnung zu schenken. Dieses Versprechen wird notariell beurkundet.
 

4. Gemischte Schenkung

Bei einer gemischten Schenkung wird der Schenkungsgegenstand teils unentgeltlich und teils entgeltlich übertragen. Diese Art der Schenkung kommt oft in Familien vor, wenn beispielsweise Immobilien unter Marktwert an Angehörige verkauft werden.

  • Beispiel: Ein Onkel verkauft seinem Neffen ein Haus für 200.000 Euro, obwohl der Marktwert des Hauses 400.000 Euro beträgt. Die Differenz von 200.000 Euro stellt die Schenkung dar.
 

5. Schenkung unter Auflage

Eine Schenkung unter Auflage bedeutet, dass der Beschenkte bestimmte Bedingungen erfüllen muss, um die Schenkung zu erhalten oder zu behalten. Diese Bedingungen können vielfältig sein und sollten klar im Schenkungsvertrag definiert werden.

  • Beispiel: Eine Mutter schenkt ihrer Tochter eine Immobilie unter der Auflage, dass die Tochter die Mutter im Alter pflegt und ihr Wohnrecht in der Immobilie gewährt.
 

6. Schenkung unter Ehegatten

Schenkungen zwischen Ehegatten sind eine besondere Form der Schenkung, die steuerliche Begünstigungen erfahren. Hier gelten spezielle Freibeträge und Regelungen, die in der Erbschaft- und Schenkungssteuer (ErbStG) verankert sind.

  • Beispiel: Ein Ehemann schenkt seiner Ehefrau ein gemeinsames Ferienhaus. Diese Schenkung ist bis zu einem Freibetrag von 500.000 Euro steuerfrei.
 

7. Schenkung an Minderjährige

Bei der Schenkung an Minderjährige gelten besondere rechtliche Vorschriften. Schenkungen an minderjährige Kinder können nur durch deren gesetzliche Vertreter angenommen werden. Wenn die Eltern sowohl als Schenker als auch als gesetzliche Vertreter des Kindes agieren, kann ein Ergänzungspfleger notwendig sein.

  • Beispiel: Ein Großvater möchte seinem minderjährigen Enkel ein Sparbuch mit einem erheblichen Guthaben schenken. Die Eltern des Kindes müssen die Schenkung im Namen des Kindes annehmen.
 

8. Ausstattung aus dem Elternvermögen

Diese Form der Zuwendung wird als „Ausstattung“ bezeichnet und ist eine Sonderform der Schenkung, die Eltern ihren Kindern zukommen lassen, um sie bei der Gründung eines eigenen Haushalts oder bei der Eheschließung finanziell zu unterstützen.

  • Beispiel: Eltern schenken ihrem Sohn 100.000 Euro als Startkapital für die Gründung eines eigenen Unternehmens. Diese Zuwendung zählt zur Ausstattung und kann unter bestimmten Bedingungen auf das Erbe angerechnet werden.
 

9. Schenkungsversprechen von Todes wegen

Ein Schenkungsversprechen von Todes wegen ist eine Schenkung, die erst nach dem Tod des Schenkers wirksam wird. Diese Art der Schenkung ähnelt einem Erbvertrag und unterliegt besonderen rechtlichen Anforderungen, wie sie in § 2301 BGB festgelegt sind.

  • Beispiel: Ein Vater verspricht seinem Sohn, dass dieser nach seinem Tod die Familienimmobilie erben wird. Dieses Versprechen wird notariell beurkundet und ist bindend.
 

Wann ist ein Schenkungsvertrag notwendig?

In welchen Situationen ist ein Schenkungsvertrag sinnvoll?

Ein Schenkungsvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn es um die Übertragung von größeren Vermögenswerten geht, die rechtlich abgesichert werden sollen. Dazu gehören insbesondere Immobilien, hohe Geldbeträge, Unternehmensanteile oder wertvolle Kunstgegenstände. Durch den Schenkungsvertrag werden die Rechte und Pflichten beider Parteien eindeutig festgelegt, was potenzielle Streitigkeiten in der Zukunft verhindern kann.

Welche Vorteile bietet ein Schenkungsvertrag?

Ein Schenkungsvertrag bietet zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Beide Parteien haben Klarheit über die Bedingungen der Schenkung und die jeweiligen Rechte und Pflichten.
  • Steuerliche Vorteile: Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten können steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden, insbesondere bei Schenkungen alle zehn Jahre.
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Durch klare Regelungen im Schenkungsvertrag können spätere Erbstreitigkeiten vermieden werden.
  • Schutz des Schenkers: Der Schenker kann sich durch bestimmte Klauseln, wie ein Widerrufsrecht oder Nießbrauchrecht, absichern.
 

Was sind die Risiken ohne Schenkungsvertrag?

Ohne einen Schenkungsvertrag besteht das Risiko, dass die Schenkung rechtlich nicht ausreichend abgesichert ist, was zu späteren Streitigkeiten führen kann. Insbesondere bei Immobilien und hohen Geldbeträgen kann es zu Unklarheiten über die Rechtslage kommen, wenn die Schenkung nicht vertraglich festgehalten wurde. Auch besteht das Risiko, dass steuerliche Vorteile nicht optimal genutzt werden.

Ist ein Schenkungsvertrag ohne Notar gültig?

Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?

Eine notarielle Beurkundung ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

  • Schenkungsversprechen: Wenn die Schenkung nicht sofort vollzogen wird, sondern erst in der Zukunft erfolgen soll, muss das Schenkungsversprechen nach § 518 BGB notariell beurkundet werden.
  • Immobilienübertragungen: Bei der Schenkung von Immobilien ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, um die Schenkung rechtswirksam zu machen. Zudem muss der Eigentumsübergang durch eine Eintragung im Grundbuch erfolgen.
 

Kann eine Schenkung auch ohne notarielle Beurkundung wirksam sein?

Ja, eine Schenkung kann auch ohne notarielle Beurkundung wirksam sein, wenn sie sofort vollzogen wird, also in Form einer Handschenkung. Der Vollzug der Schenkung durch die Übergabe des Schenkungsgegenstandes heilt den Formmangel und macht die Schenkung rechtswirksam.

Was sind die wichtigsten Bestandteile eines Schenkungsvertrags?

Ein Schenkungsvertrag sollte detailliert und präzise formuliert sein, um alle Eventualitäten abzudecken und rechtliche Klarheit zu schaffen.

Name und Adresse der Vertragsparteien

Der Vertrag muss die vollständigen Namen und Adressen sowohl des Schenkers als auch des Beschenkten enthalten. Diese Angaben sind notwendig, um die Parteien eindeutig zu identifizieren und spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Beschreibung des Schenkungsgegenstands

Der Schenkungsgegenstand muss im Vertrag genau beschrieben werden. Bei Immobilien sollte die genaue Bezeichnung der Immobilie einschließlich des Grundbuchblatts angegeben werden. Bei Geldbeträgen sollte die genaue Summe und ggf. das Konto, auf das der Betrag überwiesen wird, festgehalten werden.

Schenkungsversprechen und Annahmeerklärung

Der Schenkungsvertrag muss das Schenkungsversprechen des Schenkers und die Annahmeerklärung des Beschenkten eindeutig dokumentieren. Beide Erklärungen sind notwendig, um den Vertrag rechtswirksam zu machen.

Auflagen und Bedingungen

Falls die Schenkung an bestimmte Bedingungen oder Auflagen geknüpft ist, müssen diese im Vertrag detailliert beschrieben werden. Typische Auflagen können z. B. ein Nießbrauchrecht, ein Wohnrecht oder die Verpflichtung zur Pflege des Schenkers sein.

Widerrufs- und Rücktrittsrechte

Der Vertrag sollte Regelungen enthalten, unter welchen Bedingungen der Schenker die Schenkung widerrufen oder zurückfordern kann. Diese Rechte können z. B. bei grobem Undank des Beschenkten oder bei Verarmung des Schenkers greifen.

Regelungen zur Anrechnung auf das Erbe

Wenn die Schenkung auf das spätere Erbe angerechnet werden soll, muss dies im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden. Diese Regelung ist besonders wichtig, um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Wie wird ein Schenkungsvertrag erstellt?

Wer kann einen Schenkungsvertrag aufsetzen?

Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige Erwachsene einen Schenkungsvertrag aufsetzen. Bei einfachen Schenkungen kann dies ohne rechtliche Beratung erfolgen. Bei komplexen Schenkungen, insbesondere bei Immobilien oder hohen Vermögenswerten, ist es jedoch ratsam, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, um rechtliche Fehler zu vermeiden und den Vertrag rechtswirksam zu gestalten.

Welche Formvorschriften gelten?

Für Schenkungen, die nicht sofort vollzogen werden (Schenkungsversprechen), ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Bei der Schenkung von Immobilien muss der Schenkungsvertrag ebenfalls notariell beurkundet werden. Handschenkungen und andere formlos mögliche Schenkungen bedürfen keiner besonderen Form, außer sie sind an Bedingungen geknüpft, die schriftlich festgehalten werden sollten.

Welche Kosten fallen bei der Erstellung eines Schenkungsvertrags an?

Die Kosten für die Erstellung eines Schenkungsvertrags können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Notarkosten: Diese richten sich nach dem Wert des Schenkungsgegenstands und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Bei Immobilien kommen zusätzlich Grundbuchkosten hinzu.
  • Anwaltskosten: Falls ein Anwalt zur Erstellung des Vertrags hinzugezogen wird, fallen weitere Kosten an, die ebenfalls nach dem Streitwert bemessen werden können.
  • Gutachterkosten: Bei Immobilien kann ein Gutachten zur Wertermittlung erforderlich sein, was zusätzliche Kosten verursacht.
 

Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Schenkung?

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen erhoben wird, sofern der Wert der Schenkung bestimmte Freibeträge überschreitet. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem sowie nach dem Wert der Schenkung. Die Schenkungssteuer ist im Erbschaftsteuer– und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Welche Freibeträge gelten bei der Schenkungssteuer?

Die Freibeträge für die Schenkungssteuer variieren je nach Verwandtschaftsgrad:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
 

Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, was bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums weitere Schenkungen steuerfrei möglich sind, solange der Freibetrag nicht überschritten wird.

Wann muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?

Eine Schenkung muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Vollzug gemeldet werden, wenn der Wert der Schenkung den jeweiligen Freibetrag überschreitet. Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte sind verpflichtet, die Schenkung anzuzeigen. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Schenkungssteuer fällig wird und in welcher Höhe.

Kann eine Schenkung zurückgefordert werden?

Unter welchen Bedingungen kann eine Schenkung widerrufen werden?

Ein Schenkungsvertrag kann unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden:

  • Grobe Undankbarkeit: Der Schenker kann die Schenkung widerrufen, wenn der Beschenkte sich groben Undanks schuldig gemacht hat, z. B. durch schwere Beleidigungen, Gewalt oder sonstiges ungebührliches Verhalten gegenüber dem Schenker.
  • Verarmung des Schenkers: Wenn der Schenker nach der Schenkung in finanzielle Not gerät und seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, kann er die Schenkung unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern.
 

Wie lange kann eine Schenkung zurückgefordert werden?

Die Rückforderung einer Schenkung ist in der Regel innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung möglich. Diese Frist bezieht sich auf den Fall der Verarmung des Schenkers. Bei grobem Undank beginnt die Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Schenker von den Umständen erfährt, die den Widerruf rechtfertigen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Erbschaft?

Steuerliche Unterschiede zwischen Schenkung und Erbschaft

Sowohl Schenkungen als auch Erbschaften unterliegen der Steuerpflicht, allerdings gibt es Unterschiede in der Handhabung der Freibeträge. Während bei einer Erbschaft die Freibeträge nur einmalig genutzt werden können, bietet die Schenkung den Vorteil, dass der Freibetrag alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden kann. Dadurch können Vermögenswerte schrittweise und steuerlich optimiert übertragen werden.

Vorteile der Schenkung gegenüber der Erbschaft

Eine Schenkung zu Lebzeiten bietet mehrere Vorteile:

  • Steuerliche Optimierung: Durch die Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre kann ein größerer Teil des Vermögens steuerfrei übertragen werden.
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Durch die gezielte und geregelte Vermögensübertragung können spätere Erbstreitigkeiten unter den Erben vermieden werden.
  • Lebenslange Sicherung des Schenkers: Der Schenker kann sich durch Auflagen wie Nießbrauchrechte oder Wohnrechte absichern, während er das Vermögen bereits zu Lebzeiten überträgt.

Was passiert mit der Schenkung im Erbfall?

Anrechnung von Schenkungen auf das Erbe

Schenkungen, die zu Lebzeiten vorgenommen wurden, können im Erbfall auf den Pflichtteil angerechnet werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Erben, insbesondere wenn der Beschenkte bereits zu Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte erhalten hat.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Erbberechtigte haben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod Schenkungen vorgenommen hat. Der Wert der Schenkung wird dabei ab dem Zeitpunkt der Schenkung stufenweise vermindert (Abschmelzungsmodell). Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Was muss man beim Schenkungsvertrag für Immobilien beachten?

Welche Besonderheiten gelten bei der Schenkung von Immobilien?

Bei der Schenkung von Immobilien ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, um den Schenkungsvertrag rechtswirksam zu machen. Zudem ist der Eigentumsübergang durch eine Eintragung ins Grundbuch zu vollziehen. Ohne diese Eintragung bleibt die Schenkung unwirksam.

Welche Auflagen können bei einer Immobilienschenkung vereinbart werden?

Bei der Schenkung von Immobilien können verschiedene Auflagen im Schenkungsvertrag festgelegt werden:

  • Nießbrauchrecht: Der Schenker behält sich das Recht vor, die Immobilie weiterhin zu nutzen und daraus Nutzen zu ziehen, z. B. Mieteinnahmen zu generieren.
  • Wohnrecht: Der Schenker sichert sich das Recht, weiterhin in der Immobilie zu wohnen, auch wenn das Eigentum bereits auf den Beschenkten übertragen wurde.
  • Veräußerungsverbot: Der Beschenkte darf die Immobilie nicht ohne Zustimmung des Schenkers verkaufen oder belasten.

Was sind die steuerlichen Folgen einer Immobilienschenkung?

Bei der Schenkung von Immobilien fallen in der Regel Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten an. Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Bei Schenkungen im Familienkreis können jedoch Ermäßigungen oder Befreiungen gelten.

Welche Kosten entstehen bei einem Schenkungsvertrag?

Notarkosten

Die Notarkosten für die Beurkundung eines Schenkungsvertrags richten sich nach dem Wert des Schenkungsgegenstandes und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Bei der Schenkung von Immobilien kommen zusätzlich die Kosten für die Grundbucheintragung hinzu.

Weitere mögliche Kosten

Neben den Notarkosten können weitere Kosten anfallen:

  • Anwaltskosten: Wenn ein Anwalt zur Erstellung des Schenkungsvertrags hinzugezogen wird, entstehen zusätzliche Kosten, die nach dem Streitwert bemessen werden können.
  • Gutachterkosten: Bei Immobilien kann ein Gutachten zur Wertermittlung notwendig sein, was ebenfalls Kosten verursacht.
  • Steuerliche Kosten: In manchen Fällen kann die Schenkung steuerpflichtig sein, was die Zahlung der Schenkungssteuer zur Folge hat.
 

Was ist eine Schenkung unter Auflage?

Was versteht man unter einer Schenkung unter Auflage?

Eine Schenkung unter Auflage ist eine Schenkung, bei der der Beschenkte bestimmte Verpflichtungen oder Bedingungen erfüllen muss. Diese Auflagen können sehr unterschiedlich sein und sollten im Schenkungsvertrag klar definiert werden.

  • Beispiel: Eine Mutter schenkt ihrem Sohn eine Wohnung unter der Auflage, dass er die Mutter im Alter pflegt und ihr lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung gewährt.
 

Welche typischen Auflagen gibt es bei Schenkungen?

  • Pflegeverpflichtung: Der Beschenkte verpflichtet sich, den Schenker im Alter zu pflegen.
  • Nutzungseinschränkung: Der Beschenkte darf den geschenkten Gegenstand nur für einen bestimmten Zweck nutzen, z. B. eine Immobilie nicht verkaufen, sondern selbst bewohnen.
  • Nießbrauchrecht: Der Schenker behält sich das Recht vor, die geschenkte Immobilie weiterhin zu nutzen und daraus Nutzen zu ziehen, wie z. B. Mieteinnahmen.
 

Wie schreibt man einen Schenkungsvertrag?

Welche formalen Anforderungen gelten für einen Schenkungsvertrag?

Ein Schenkungsvertrag muss schriftlich festgehalten werden, insbesondere wenn es sich um ein Schenkungsversprechen handelt, das erst in der Zukunft erfüllt wird. Die Schriftform dient der Beweissicherung und sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Bei Schenkungen, die notariell beurkundet werden müssen, ist zusätzlich die notarielle Form erforderlich.

Was sollte ein Schenkungsvertrag beinhalten?

Ein Schenkungsvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Daten der Vertragsparteien: Vollständige Namen, Geburtsdaten und Adressen von Schenker und Beschenktem.
  • Beschreibung des Schenkungsgegenstands: Genaue Bezeichnung und Wert des zu schenkenden Vermögenswerts.
  • Schenkungsversprechen: Erklärung des Schenkers, den Gegenstand unentgeltlich zu übertragen.
  • Annahmeerklärung: Zustimmung des Beschenkten zur Annahme der Schenkung.
  • Widerrufs- und Rücktrittsrechte: Regelungen für den Fall, dass der Schenker die Schenkung zurücknehmen möchte.
  • Auflagen und Bedingungen: Falls vorhanden, sollten diese detailliert beschrieben werden.
  • Notarielle Beurkundung: Falls erforderlich, muss der Vertrag notariell beurkundet werden.
 

Welche Rechte hat der Schenker nach der Schenkung?

Widerrufsrecht bei grobem Undank

Der Schenker hat das Recht, die Schenkung zu widerrufen, wenn sich der Beschenkte groben Undanks schuldig macht. Grober Undank kann vorliegen, wenn der Beschenkte den Schenker beleidigt, bedroht, tätlich angreift oder sich in anderer Weise schwerwiegend unangemessen verhält.

Rückforderungsrecht bei Verarmung

Wenn der Schenker nach der Schenkung in finanzielle Not gerät und nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann er die Schenkung unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Dies ist im BGB geregelt und setzt voraus, dass der Schenker seine Bedürftigkeit nicht selbst verschuldet hat.

Nießbrauchrecht und Wohnrecht

Der Schenker kann sich bei der Schenkung von Immobilien das Nießbrauchrecht oder das Wohnrecht vorbehalten. Diese Rechte sichern ihm die Nutzung der Immobilie auch nach der Eigentumsübertragung. Das Nießbrauchrecht ermöglicht es dem Schenker, weiterhin Mieteinnahmen zu generieren oder die Immobilie selbst zu bewohnen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Spende?

Schenkung vs. Spende

Eine Schenkung erfolgt in der Regel zwischen zwei Privatpersonen oder Unternehmen, wobei der Beschenkte keine Gegenleistung erbringt. Eine Spende hingegen ist eine freiwillige Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation oder einen wohltätigen Zweck und kann steuerlich geltend gemacht werden. Während Schenkungen unter Umständen steuerpflichtig sind, sind Spenden in der Regel von der Steuer absetzbar.

  • Beispiel für eine Schenkung: Ein Vater schenkt seiner Tochter eine Immobilie, ohne dass diese dafür eine Gegenleistung erbringen muss.
  • Beispiel für eine Spende: Ein Unternehmen spendet 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation und kann diesen Betrag von der Steuer absetzen.
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