Mehr Infos
iPhone und Stadtkarte von FINEST REAL ESTATE

Kaution / Mietkaution

IMMER GUT BERATEN:
Testen Sie auch unsere bewährten Dienstleistungen:

Eine Kaution / Mietkaution ist ein Geldbetrag, der als Sicherheit beim Mieten einer Immobilie hinterlegt wird.  Bei Vertragsabschluss zahlt die Mieterpartei in der Regel die Kaution zusammen mit der ersten Miete, wobei der Betrag als Absicherung für den Vermieter dient, falls der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

Rechtliches in Kürze

Laut § 551 des BGB darf die Kaution maximal drei Monatskaltmieten betragen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution besteht nicht, und Vermieter können darauf verzichten. Wenn eine Kaution verlangt wird, ist der Betrag im Mietvertrag festgelegt, und es muss zu einem üblichen Zinssatz angelegt werden, getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem insolvenzfesten Konto. Die Zinserträge stehen der Mietpartei bei Kautionsauszahlung zu. Eine Anpassung der Kaution im Zuge einer Mieterhöhung ist nicht zulässig.

Welche Kautionszahlungsarten gibt es?

  • Barkaution: Obwohl es sich um die häufigste Form handelt, wird die Barkaution in der Regel per Überweisung auf ein insolvenzfestes Konto und nicht in bar gezahlt. Mieter sollten eine Quittung dafür erhalten.
  • Verpfändung von Sparbüchern und anderen Kapitalanlagen: Mieter:innen können auch Wertpapiere, Tagesgeldkonten, Bausparverträge oder Sparbücher verpfänden.
  • Bürgschaft: Anstelle einer herkömmlichen Kaution kann eine Mietkautionsbürgschaft, entweder von einer Privatperson oder von einer Bank, vereinbart werden.
  • Mietkautionsversicherung: Funktioniert wie eine Versicherung, bei der der Mieter jährliche Beiträge zahlt und der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde erhält.
 

Optionen bei Zahlungsschwierigkeiten und Mietkautionsbürgschaft

Bei finanziellen Engpässen kann eine Mietkautionsbürgschaft eine praktikable Alternative zur Barkaution sein. Hier erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Absicherung, und der Mieter kann das Geld für die Mietkaution behalten.

Mietkautionssicherheit

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Barkaution getrennt vom Privatvermögen des Vermieters und insolvenzfest, beispielsweise bei einer Bank, anzulegen ist. Zudem muss die Mietkaution verzinst werden. Als Mieter haben Sie das Recht, einen Nachweis über die rechtmäßige Anlage zu verlangen.

Vorteile einer Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherung ist eine Alternative zur herkömmlichen Kaution. Sie bietet den Vorteil, dass der Mieter nicht sofort eine große Summe aufbringen muss und der Vermieter nicht die Verwaltung des Kautionskontos übernehmen muss. Diese Versicherung ist mit jährlichen Kosten verbunden, die sich nach der Höhe der Kaution richten.

Ein Übergabeprotokoll schafft Sicherheit

Ein Übergabeprotokoll bei der Anmietung der Wohnung ist essenziell, um den Zustand der Wohnung und eventuelle Mängel zu dokumentieren. Dieses Protokoll sollte bei der Rückgabe der Wohnung überprüft und von beiden Parteien unterschrieben werden, um spätere Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Ratenzahlung der Kaution

Um finanzielle Belastungen zu minimieren, kann die Kaution in drei gleich hohen Raten gezahlt werden, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Dies ist im Mietrecht ausdrücklich festgeschrieben, und Vermieter müssen diese Regelung akzeptieren.

Rückzahlung der Kaution

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, aber sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses wird empfohlen. Der Vermieter kann Teile der Kaution für ausstehende Betriebskostenabrechnungen und begründete Schadensersatzansprüche einbehalten. Hierbei muss der altersbedingte Wertverlust berücksichtigt werden. Es ist nicht gestattet, noch ausstehende Mietzahlungen mit der Kaution zu verrechnen.

Was passiert mit der Kaution bei einem Eigentümerwechsel?

Bei einem Hausverkauf mit vermieteten Wohnungen werden die bestehenden Kautionen in der Regel dem Käufer übergeben, und dieser erstattet die Kautionen dem Mieter dann beim Auszug.

Unrechtmäßige Schönheitsreparaturen und Rechte der Mieter

Viele Mieter führen vereinbarte Schönheitsreparaturen durch, um ihre Kaution zurückzubekommen. Jedoch sind viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen ungültig, weshalb Mieter ihre Rechte kennen und prüfen sollten.

Was tun, wenn der Vermieter die Mietkaution einbehalten will?

Wenn der Vermieter berechtigte Ansprüche hat, darf er die Mietkaution verwenden. Sollte dies jedoch unberechtigt sein, könnten Sie als Mieter rechtliche Schritte einleiten. Bei unrechtmäßigem Zugriff können Sie beispielsweise eine „einstweilige Verfügung“ erwirken.

Tipps für Mieter

  • Begleichen Sie offene Zahlungen schnell.

  • Übergeben Sie die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand.

  • Nutzen Sie ein Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug.

  • Bei unsicherer Schönheitsreparaturklausel, lassen Sie diese prüfen.

 

FAQ:

Nein, eine Mietkaution ist nur dann zu hinterlegen, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde. Es existiert kein Gesetz, das eine Kaution vorschreibt. Ohne eine solche Vereinbarung im Vertrag kann der Vermieter nicht nachträglich eine Kaution fordern.

Laut §551 BGB darf die Mietkaution nicht mehr als drei Monatsnettokaltmieten betragen. Forderungen über diesen Betrag sind nicht zulässig. Es ist jedoch möglich, eine geringere Summe zu vereinbaren.

Die Kaution kann als Barkaution, über ein verpfändetes Sparbuch, Wertpapiere oder eine Mietkautionsbürgschaft gezahlt werden.

Dem Vermieter steht nach Beendigung des Mietverhältnisses eine angemessene Zeit zu, um eventuelle Ansprüche zu prüfen. Was unter „angemessen“ verstanden wird, ist rechtlich nicht fixiert und kann variieren, aber die meisten Gerichte sehen einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten als angemessen an.

Nein, auch bei einer Mieterhöhung bleibt die Höhe der Mietkaution unverändert.

Die Mietkaution kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Verweigert der Vermieter die Ratenzahlung oder gibt die Schlüssel nach der ersten Rate nicht heraus, ist eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr.1 möglich.

Nein. Eine weit verbreitete Annahme ist, dass man die Mietkaution „abwohnen“ kann. Dies ist jedoch falsch und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kennen Sie bereits den Wert Ihrer Immobilie?

Das könnte Sie auch interessieren

Moderne Maklersoftware für Kundenmanagement & Exposéversand
Blog

So decken Immobilienmakler ihren Workflow digital ab 

Immobiliensoftware für Makler: Workflow digitalisieren, Prozesse automatisieren, Wettbewerbsvorteil sichern
Papierbasierte Prozesse gehören der Vergangenheit an. In der modernen Immobilienwirtschaft sind digitale Lösungen entscheidend, um als Immobilienmakler effizient, rechtskonform und wettbewerbsfähig zu agieren. Eine professionelle Immobiliensoftware ermöglicht die Automatisierung zentraler Arbeitsprozesse – von der Kundenakquise über die Immobilienverwaltung bis hin zur DSGVO-konformen Datenpflege und digitalen Kommunikation. Makler profitieren von strukturierten Workflows, zeitsparender Organisation und maximaler Transparenz im Tagesgeschäft.

Weiterlesen »
Bauen ohne Baugenehmigung in Hamburg
Blog

Hamburg sagt der Bürokratie den Kampf an: Viele Häuser bald ohne Baugenehmigung!

Hamburg startet eine Bau-Revolution: Mit der neuen Bauordnung soll der Hausbau dramatisch vereinfacht werden. Für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser entfällt künftig die Genehmigungspflicht – eine einfache Bauanzeige reicht. Die Stadt schafft damit weniger Bürokratie und schnelleren Zugang zum Wohnungsbau, um den Markt zu entlasten. Nachhaltige Energietechnologien wie Wärmepumpen und Ladestationen werden ebenfalls genehmigungsfrei – Hamburg setzt auf Baufreiheit für mehr Wohnraum!

Weiterlesen »
GEG 2024: Neue Regeln für Energieausweis und Heizung – Was Sie jetzt beachten müssen!
Blog

GEG 2024: Neue Regeln für Energieausweis und Heizung – Was Sie jetzt beachten müssen!

Das GEG 2024 bringt neue Anforderungen für Immobilienbesitzer. Neu installierte Heizungen müssen jetzt mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, was besonders Neubauten betrifft. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen. Auch der Energieausweis wurde verschärft: Er muss nun nach DIN V 18599 erstellt und der CO₂-Ausstoß angegeben werden. Eigentümer sollten sich rechtzeitig informieren, um von staatlichen Förderungen zu profitieren und die neuen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.

Weiterlesen »
Tanzende Türme auf St.Pauli
Blog

Tanzenden Türme – Ein Spektakuläres Willkommen auf St. Pauli!

Die Tanzenden Türme auf der Reeperbahn – Hamburgs neuestes It-Spot! Die spektakuläre Fassade wirkt, als würden die Türme tanzen, ein echter Hingucker schon von Weitem. Unten locken trendige Restaurants und der ikonische Mojo Club, oben im „Clouds“ genießt man Gourmetküche mit Wow-Ausblick über die Stadt. Ein Must-See für alle, die das pulsierende, moderne Hamburg erleben wollen.

Weiterlesen »
fb-Gruppe-IMMOBILIEN MALLORCA-FINEST REAL ESTATE
Ratgeber

Mallorca Immobilien auf Facebook

Mallorca Immobiliengruppe auf Facebook Zur Mallorca-Gruppe auf Facebook Facebook-Gruppe „Mallorca Immobilien“ Entdecken Sie die Welt der Mallorca-Immobilien in einer der größten deutschsprachigen Facebook-Gruppen, präsentiert von

Weiterlesen »
error:

Sie haben Fragen zu einer Immobilie?

Immobilienaustausch