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Übergabeprotokoll

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Das Übergabeprotokoll bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter Schutz und Sicherheit, da es als Urkunde dient und im Streitfall vor Gericht Beweiskraft hat. Es hilft dabei, die Haftung für bereits existierende Mängel zu klären und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von eventuell auftretenden Schäden oder Mängeln während der Mietzeit. Es ist auch für die Auszahlung der Mietkaution von Bedeutung

Welche Arten von Übergabeprotokollen gibt es?

  • Wohnungsübergabeprotokoll: Häufigste Form, genutzt bei der Übergabe von Mietwohnungen.
  • Hausübergabeprotokoll: Ähnelt dem Wohnungsübergabeprotokoll, ist jedoch detaillierter, besonders wenn zusätzliche Elemente wie Gärten vorhanden sind.
  • Übergabeprotokoll für Gewerberäum: Wichtig zur Festhaltung des Zustands von Gewerberäumen.
  • Übergabeprotokoll beim Hausverkauf: Sinnvoll zur Vermeidung von Streitigkeiten beim Immobilienverkauf.

 

Welche Inhalte sollte ein Übergabeprotokoll enthalten?

  • Anschrift und Lage der Immobilie,
  • Datum der Übergabe und eventueller Renovierungen,
  • Zustand und Auflistung der einzelnen Räume,
  • vorhandene Mängel und Schäden,
  • Zählerstände,
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel,
  • eventuell vorhandenes Inventar und
  • Absprachen oder Vereinbarungen über anstehende Reparaturen,
  • enthalten. Auch die Namen und Adressen von Mieter, Vermieter und Zeugen sind festzuhalten.

 

Was sind die Tipps für die Erstellung eines Übergabeprotokolls?

Alle beteiligten Parteien sollten bei der Erstellung anwesend sein, und es sollte bei Tageslicht erstellt werden. Der Zustand der Wohnung und etwaige Mängel sollten genau überprüft und fotografisch dokumentiert werden. Beide Parteien sollten das Protokoll unterzeichnen, und jede Partei sollte ein Exemplar erhalten.

Zustand der Wohnung

Bevor Sie die Wohnung übergeben, sollten Sie ihren Zustand überprüfen. Normalerweise hinterlässt das Leben Spuren an Wänden, Böden und Türen. Jede Beschädigung oder Mangel sollte in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden, um zukünftige Dispute zu vermeiden.

Schlüsselübergabe

Alle Schlüssel müssen persönlich übergeben werden. Verlorene Schlüssel können zu zusätzlichen Kosten für den Mieter führen, wenn die Sicherheit der Wohnung gefährdet ist.

Renovierungsarbeiten

Während Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, ihre Immobilien in gutem Zustand zu halten, kann im Mietvertrag festgelegt werden, dass Mieter vor dem Auszug bestimmte Renovierungsarbeiten durchführen müssen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass einige solcher Vertragsklauseln unwirksam sein können, insbesondere wenn sie starre Fristen enthalten oder eine komplette Renovierung bei Auszug verlangen, unabhängig vom Zustand der Wohnung.

Mängel und Schäden

Mängel, seien sie offen oder versteckt, sollten akkurat im Protokoll verzeichnet und idealerweise fotografisch dokumentiert werden, da solche Bilder vor Gericht als Beweismittel dienen können. Entdeckt ein Mieter nach Einzug Mängel, sollte der Vermieter unverzüglich schriftlich informiert werden, um sie zu beseitigen. Mieter und Vermieter können in den Vertrag aufnehmen, dass nicht aufgeführte, offensichtliche Mängel nach der Schlüsselübergabe nicht mehr geltend gemacht werden können.

Einbauten

Wenn Mieter eigene Einbauten vorgenommen haben, sollten diese vor der Übergabe entfernt werden, es sei denn, es gibt eine separate Vereinbarung mit dem Vermieter.

Der Zeitpunkt der Übergabe

Es ist üblich, einige Wochen vor Ende des Mietvertrags eine Vorabnahme durchzuführen. Dies gibt beiden Parteien die Chance, sich über auszuführende Arbeiten abzustimmen. Tageslicht ist für solche Besichtigungen optimal, um potenzielle Mängel besser zu erkennen. Es ist auch ratsam, einen Zeugen dabei zu haben, für den Fall, dass es später zu Meinungsverschiedenheiten kommt.

Ein Übergabeprotokoll wird empfohlen bei Einzug, Auszug, Mieterwechsel, sowie beim Kauf oder Verkauf von Immobilien und bei der Übergabe von Gewerberäumen.

Ein Übergabeprotokoll erlangt rechtliche Bedeutung durch die Anerkennung und Unterschrift beider Parteien. Es hat eine vergleichbare Beweiswirkung zum Mietvertrag in rechtlichen Auseinandersetzungen.

Mieter sind in der Regel dazu verpflichtet, die Immobilie in dem im Mietvertrag festgelegten Zustand zurückzugeben. Das kann das Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken sowie das Streichen von Heizkörpern, Heizungsrohren, und Innentüren einschließen. Starre Renovierungsfristen und bestimmte Formularklauseln sind jedoch laut Bundesgerichtshof ungültig.

Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach sechs Monaten. Die Wirksamkeit eines Übergabeprotokolls hängt von der Akzeptanz und der Unterschrift beider Parteien ab, und ein Protokoll ohne Unterschrift wird als unwirksam betrachtet.