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Das Darlehen

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Darlehen und Darlehensverträge

 

Ein Darlehensvertrag ist eine schuldrechtliche Vereinbarung, die die Grundlage für eine Vielzahl von Finanzgeschäften bildet. Ob es sich um ein Immobiliendarlehen, Finanzierungskauf, Dispokredit oder ein privates Familiendarlehen handelt, diese Vereinbarung regelt die Überlassung eines Geldbetrags für einen bestimmten Zeitraum (§ 488 BGB). Aber wie genau funktioniert ein Darlehensvertrag und was muss darin enthalten sein? Hier sind die Details.

Verbraucher-Darlehensverträge

Für Verbraucherdarlehensverträge gelten spezielle gesetzliche Regelungen. Der Darlehensgeber muss den Darlehensnehmer vor und während des Vertragsverhältnisses umfassend informieren. Der Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht und die Bonität muss vor Vertragsabschluss geprüft werden (§§ 491 ff BGB). Auch müssen Berater eine Beratung schriftlich protokollieren, ansonsten drohen empfindliche Geldbußen.

Finanzierungsbestätigung und Kaufvertrag

Bevor ein Darlehensvertrag für einen Finanzierung abgeschlossen werden kann, muss in der Regel ein unterzeichneter Kaufvertrag vorliegen. Dazu benötigt der Käufer eine Finanzierungszusage von der Bank. Dies ist eine schriftliche Bestätigung, dass die Bank bereit ist, das Geld zu leihen. Es ist jedoch wichtig, diese Finanzierungszusage vor dem Notartermin vorliegen zu haben.  Wurden auch wirklich alle anfallenden Kosten berücksichtigt und haben Sie bei einer etwaigen Grundstücksbebauung bereits eine Baugenehmigung, oder zumindest eine Bauvoranfrage gestellt? 

Das Bankdarlehen

Für Bankdarlehen gibt es formale Schritte, die befolgt werden müssen:

  • Anfrage bei einem Finanzierungsvermittler oder einer Bank.
  • Einreichen erforderlicher Unterlagen.
  • Prüfung der Anfrage.
  • Genehmigung, falls alle Anforderungen erfüllt sind.
  • Unterzeichnung des Darlehensvertrags.
  • Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen.
  • Auszahlung der Kreditsumme.
  • Beginn der Tilgung.

Welche Angaben müssen in einem Darlehensvertrag angegeben werden?

  • Darlehenssumme: Betrag, der dem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt wird.
  • Laufzeit und Rückzahlung: Fälligkeit und eventuelle Ratenzahlung.
  • Zinssatz: Kosten für die Kreditgewährung, kann bei Privatdarlehen auch zinslos sein.
  • Berechnung der Zinsen: Art und Zeitpunkt der Zinsberechnung.
  • Sicherheiten: Eventuelle Vereinbarungen über Sicherheiten wie Autos, Schmuck etc.
  • Verwendungszweck: Insbesondere bei spezialisierten Krediten wie Immobiliendarlehen.
  • Kündigungsbedingungen: Regeln für vorzeitige Rückzahlung, Zahlungsverzug etc.
  • Notarielles Schuldanerkenntnis: Bei hohen Darlehenssummen kann dies sinnvoll sein.

Das private Darlehen

Ein privates Darlehen zwischen Freunden oder Familienmitgliedern ist eine informelle und flexible Art der Kreditvergabe. Die Vertragsparteien müssen sich über die Darlehenssumme, Rückzahlungsmodalitäten und sonstige Bedingungen einigen. Obwohl die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird eine schriftliche Vereinbarung dringend empfohlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Das Familiendarlehen

Ein Familiendarlehen kann entweder als privater Kredit innerhalb der Familie oder als spezialisiertes Darlehen von Banken an Familien vergeben werden. Bei der privaten Variante handelt es sich oft um zinslose oder zinsgünstige Kredite, während Banken besondere Bedingungen für Familien mit mittlerem Einkommen bieten können.

Zinsbindungsfrist und Kreditlaufzeit

Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz des Darlehens festgelegt ist, während die Kreditlaufzeit die Dauer ist, bis das Darlehen vollständig getilgt ist.

Was ist im Darlehensvertrag zu beachten?

  • Nebenkosten: Achten Sie darauf, dass keine Nebenkostenabrechnung im Darlehensvertrag enthalten ist. Banken dürfen zum Beispiel keine Kontoführungsgebühren oder Schätzkosten für die Wertermittlung erheben.
  • Zinsen: Die Darstellung von Zinsen kann manchmal irreführend sein, da Banken sie oft attraktiver darstellen, als sie tatsächlich sind. Bevor Sie einen Darlehensvertrag eingehen, sollten Sie die Zinssätze sorgfältig überprüfen.
  • Vergleich von Angeboten: Unterschiedliche Banken haben oft erhebliche Unterschiede in ihren Finanzierungsangeboten. Ein gründlicher Vergleich kann Ihnen helfen, das beste Angebot zu finden.
  • Rücktrittsrecht: Bis zu zwei Wochen nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags haben Sie das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  • Zinsbindungsfrist: Prüfen Sie, ob Sie den Darlehensvertrag nach Ablauf der üblichen zehnjährigen Zinsbindungsfrist kündigen können.
 

Darlehensauszahlung:

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt gemäß den im Darlehensvertrag festgelegten Bedingungen. Bei Immobiliendarlehen hängt dies häufig mit der Fälligkeit des Kaufpreises der Immobilie zusammen. Darlehenssicherheiten müssen in der Regel vorliegen, bevor das Geld ausgezahlt wird. In den meisten Fällen dient der Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch als Sicherheit. Für Bauvorhaben wird das Darlehen in der Regel in Raten ausgezahlt.

Darlehensvertrag kündigen:

Im Allgemeinen ist die Kündigung eines Darlehensvertrags nicht erforderlich, wenn ein Rückzahlungstermin festgelegt wurde. Nach der Rückzahlung des Darlehens gilt der Vertrag als beendet. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel dem Auslaufen der Zinsbindung, ist eine Kündigung möglich. Es gibt jedoch Situationen, in denen bei vorzeitiger Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann.

Widerruf eines privaten Darlehensvertrags

Im Gegensatz zu Verträgen mit Unternehmen gibt es bei einem privaten Darlehensvertrag normalerweise kein Widerrufsrecht, obwohl außerordentliche fristlose Kündigung in bestimmten Fällen möglich ist.

Das Darlehen wird für längerfristige Finanzierungen verwendet und der Kredit dagegen eher für kurzfristige Verbindlichkeiten.

Bei einem Darlehen können sowohl Bürgschaften als auch Sicherheiten eingesetzt werden, um das Kreditrisiko des Kreditgebers zu reduzieren. Beide dienen dem Zweck, den Kreditgeber gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers abzusichern, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktionsweise.

Ein Bürge ist eine dritte Partei, die sich verpflichtet, die Schulden des Kreditnehmers zu begleichen, falls dieser seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Dies wird in einem Bürgschaftsvertrag geregelt, der im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers in Kraft tritt. Die Bürgschaft kann entweder eine Selbstschuldnerische Bürgschaft sein, bei der der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet ist, sobald der Schuldner seine Zahlungen nicht mehr leistet, oder eine Ausfallbürgschaft, bei der der Bürge erst nach erfolgloser Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner herangezogen wird.

Sicherheiten hingegen sind Vermögenswerte, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber zur Verfügung stellt, um das Kreditrisiko zu mindern. Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Kreditgeber diese Sicherheiten verwerten, also verkaufen oder anderweitig nutzen, um den geschuldeten Betrag zu erlangen. Zu den gängigen Sicherheiten zählen Immobilien, Autos oder andere Wertgegenstände.

Wertvolle Gegenstände wie Autos, Gemälde, Schmuck und Uhren können als Sicherheit dienen. Ein separater Sicherheitsübereignungsvertrag kann für bestimmte Gegenstände wie Autos verwendet werden.

Bei höheren Beträgen wird ein notarielles Schuldanerkenntnis angewendet, um den Kreditgeber im Falle eines Zahlungsausfalls zu schützen.

Im Falle eines Todesfalls wird die Restschuld des Darlehens in der Regel vererbt. Das bedeutet, dass die Erben die Verpflichtung übernehmen, die verbleibende Darlehenssumme zurückzuzahlen. Sie treten sozusagen in die Fußstapfen des Verstorbenen und übernehmen seine finanziellen Verpflichtungen.

Fragt man sich, wie man mit einer solchen Situation umgehen soll, könnte die erste Reaktion sein, das Erbe auszuschlagen, um die Schulden nicht übernehmen zu müssen. Doch es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Ausschlagung des Erbes nicht nur die Schulden, sondern auch das Vermögen des Verstorbenen abgelehnt wird. Falls das Vermögen des Verstorbenen ausreicht, um die Restschuld des Darlehens zu decken, könnte eine Ausschlagung des Erbes eine verpasste Chance sein.

Wie kann man also sicherstellen, dass die Erben im Falle eines Todes nicht mit einer enormen finanziellen Belastung konfrontiert sind? Hier kommt die Restschuldversicherung ins Spiel. Diese spezielle Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls. Sie deckt die Restschuld ab, falls der Kreditnehmer während der Laufzeit des Darlehens stirbt. Die Versicherung zahlt dann die noch ausstehende Darlehenssumme, sodass die Erben nicht belastet werden.

Beide Vertragspartner sind auch nach einer Scheidung verpflichtet, die Schulden zu begleichen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Darlehen auf einen Partner umzuschreiben.

Bei einem Immobilienverkauf kann das Darlehen gekündigt werden, was jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung zur Folge haben kann.

Ja. Die vorherige Wertermittlung einer Immobilie die als Sicherheit eingesetzt wurde, ist ein unerlässlicher Bestandteil bei der Aufnahme eines Darlehens. Der Wert der Immobilie dient den Kreditinstituten als Sicherheit für das gewährte Darlehen. Sollte der Kreditnehmer die Darlehensrückzahlungen nicht mehr leisten können, hat die Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, um so ihre Forderungen zu begleichen.

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