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Eine Bruchteilsgemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen einen definierten Anteil an einem Recht oder einer Sache besitzen. Dies bedeutet, dass jeder Miteigentümer einen klar abgegrenzten Bruchteil an einer Sache oder einem Recht innehat. Dieses Eigentumsverhältnis ist in den §§ 741 – 758 BGB festgelegt. Ein markantes Merkmal ist, dass sich die Bruchteilsgemeinschaft immer auf einzelne Gegenstände bezieht, nicht aber auf ein gesamtes Vermögen.
Bei Wohnungseigentum erhält der Käufer nicht nur das Sondereigentum an der jeweiligen Wohnung, sondern auch einen Bruchteilsanteil an Gemeinschaftseigentum, wie Garten, gemeinschaftliche Garagen, Keller oder an einem Aufzug.
GUT ZU WISSEN: Die Bruchteilsgemeinschaft darf nicht mit der Gesamthandsgemeinschaft verwechselt werden. Bei einer Bruchteilsgemeinschaft besitzt jeder Eigentümer einen individuellen Anteil, den er auch verkaufen kann, während bei einer Gesamthandsgemeinschaft alle Eigentümer gemeinschaftlich Eigentum besitzen und keine individuellen Anteilsrechte haben. Einfache Bruchteilsgemeinschaften gelten als schlichte Interessengemeinschaften ohne festen Zweck. Sie sind nicht mit Erbengemeinschaften oder Personengesellschaften zu verwechseln, welche einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Per Gesetz- Hierzu gehören beispielsweise:
Per Vertrag / Rechtsgeschäft:
In manchen Fällen schließen Parteien einen Vertrag ab, um eine solche Gemeinschaft zu bilden. Dies kann auch zwischen Eheleuten vorkommen, wie in einem Urteil des OLG Naumburg vom 26.06.2006 (10 U 23/06) festgestellt wurde.
Es ist durchaus möglich, eine Gesamthandsgemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft umzuwandeln, insbesondere bei Erbengemeinschaften. Die Umwandlung erfolgt vor einem Notar und bedarf der Zustimmung aller Beteiligten.
Die Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft verwalten ihr gemeinsames Eigentum kollektiv. Jeder Eigentümer hat das Recht, über seinen individuellen Anteil zu entscheiden und diesen beispielsweise zu verkaufen. Will man allerdings das gesamte Objekt veräußern, ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich.
Für die Vermietung eines gemeinsam besessenen Objektes benötigt man die Zustimmung aller Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft. Daher muss ein Mietvertrag von allen Parteien unterzeichnet werden, es sei denn, es bestehen spezielle Vertretungsregelungen.
Jeder Miteigentümer hat das Recht, die Auflösung der Gemeinschaft zu verlangen. Ist ein wichtiger Grund gegeben, kann dies selbst gegen vertragliche Regelungen durchgesetzt werden. Möglichkeiten zur Auflösung sind der Verkauf der gesamten Immobilie oder die Übernahme des Anteils eines Mitglieds durch ein anderes. Bei Uneinigkeit besteht als letztes Mittel die Möglichkeit der Teilungsversteigerung.
Bis 2018 galten Bruchteilsgemeinschaften steuerrechtlich als Unternehmen. Seit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs werden jedoch die Mitglieder der Gemeinschaft und nicht die Gemeinschaft selbst als Unternehmer betrachtet, was die Umsatzsteuerpflicht betrifft.
In der Regel legen die §§ 741-758 BGB die Grundlagen für die Verwaltung und Nutzung des gemeinsamen Vermögens fest. Einige der wichtigsten Punkte dabei sind:
Das BGB legt fest, dass jeder Bruchteilseigentümer seinen Anteil nutzen und darüber verfügen kann. Allerdings dürfen die übrigen Mitglieder dadurch nicht beeinträchtigt werden. Grundsätzliche Entscheidungen, insbesondere solche, die die gesamte Immobilie betreffen, müssen gemeinsam getroffen werden. Einzelne Mitglieder können jedoch Maßnahmen zur Erhaltung der Immobilie ergreifen und im Anschluss die Zustimmung der anderen einholen.
Es ist wichtig, die Bruchteilsgemeinschaft von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu unterscheiden. Bei einer GbR besitzen alle Gesellschafter das Eigentum gemeinsam, und im Grundbuch wird die GbR als Eigentümer gelistet. Die Bruchteilsgemeinschaft hingegen verteilt das Eigentum auf konkrete Anteile, die jedem Mitglied individuell zugeordnet
Jeder Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, die Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft zu verlangen. Eine solche Auflösung kann jedoch vertraglich ausgeschlossen werden. Typische Situationen, die zur Auflösung führen, sind der Verkauf des Grundstücks, die Übertragung eines Anteils an einen anderen Eigentümer oder Uneinigkeiten, die zu einer Teilungsversteigerung führen.
Die Bruchteilsgemeinschaft beschreibt ein Rechtsverhältnis, bei dem mehrere Personen an einem bestimmten Gegenstand oder einer Sache teilhaben. Dieser Gegenstand kann zum Beispiel eine Immobilie oder ein wertvoller Gegenstand sein. Der interessante Aspekt dabei ist, dass jedes Mitglied der Gemeinschaft einen festgelegten Bruchteil an diesem Gegenstand besitzt und dieser Anteil klar definiert ist.
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann auf zwei Hauptwegen entstehen:
Nein. Bei einer GbR gehört das Eigentum allen Gesellschaftern gemeinsam, während bei einer Bruchteilsgemeinschaft jeder Eigentümer einen konkreten Anteil besitzt.
Ja, allerdings tritt dann der Käufer in die Bruchteilsgemeinschaft ein.
Die Auflösung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: