Ein Aufteilungsplan, auch Teilungsplan genannt, ist eine detaillierte grafische Darstellung eines Gebäudes, die aufzeigt, wie die verschiedenen Bereiche, wie Wohnungen, Garagen oder Gemeinschaftsräume, unter den Eigentümern aufgeteilt sind. Diese Pläne sind wesentlich in der Wohnungseigentumsgesetzgebung, speziell nach §32 des Wohnungseigentumsgesetzes. Sie sind integraler Bestandteil der Teilungserklärung, welche die Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die Nutzungsrechte der Eigentümer regelt.
Der Aufteilungsplan ist eine detaillierte Zeichnung, die die Grenzen des Eigentums festlegt, während die Teilungserklärung ein umfassendes Dokument mit wichtigen Angaben zum Gebäude und dessen Aufteilung ist.
Der Aufteilungsplan beinhaltet wichtige Informationen wie die genauen Koordinaten und Abmessungen des Gebäudes, die Lage und Größe der einzelnen Einheiten, die Zuordnung dieser Bereiche zu den jeweiligen Eigentümern, und die prozentuale Verteilung der Eigentumsanteile. Er unterscheidet deutlich zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und enthält oft auch Beschreibungen zu Materialien und Ausstattung des Gebäudes.
Der Aufteilungsplan ist entscheidend für die klare Abgrenzung von Eigentumsrechten innerhalb der WEG. Er dient den Eigentümern als Orientierung, welche Bereiche ihnen gehören und welche gemeinschaftlich genutzt werden. Für die Verwaltung der WEG ist er eine unerlässliche Informationsquelle und dient auch als Kontaktliste.
In der Regel wird der Aufteilungsplan von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt, der an der Planung und Errichtung des Gebäudes beteiligt ist. Manchmal wird er auch von einem gerichtlich bestellten Gutachter erstellt. Die Erstellung erfordert eine Eintragungsbewilligung vom Bauamt und eine Prüfung durch den Gutachterausschuss, besonders in Wohngebieten.
Der Aufteilungsplan ist Teil der Teilungserklärung und wird im Grundbuchamt archiviert. Er kann dort angefordert werden, ebenso bei der Verwaltung der Wohnanlage. Bei Kauf, Verkauf oder rechtlichen Klärungen ist der Plan ein wesentliches Dokument.
Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Projekts. In der Regel entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn der Plan von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt wird. Bei gerichtlich bestellten Gutachtern können allerdings Kosten anfallen.
Beim Verkauf ist der Aufteilungsplan essentiell, um dem Käufer genau aufzuzeigen, welche Bereiche ihm gehören und welche Pflichten er in der WEG hat. Er ist ein Teil des notariellen Kaufvertrags.