Die Abgeschlossenheitserklärung ist eine baurechtliche Bestätigung bei Immobilien, die besagt, dass eine Wohnung oder ein Teileigentum in einem Mehrfamilienhaus räumlich in sich abgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass die Einheit über einen eigenen Zugang verfügt und baulich von anderen Wohnungen oder Teileigentumseinheiten getrennt ist. Diese Bestätigung wird in der Regel von der zuständigen Baubehörde ausgestellt und ist gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert.
Die Abgeschlossenheitserklärung spielt eine zentrale Rolle bei der Bildung von Wohnungseigentum. Ohne diese Erklärung kann eine Immobilie nicht in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt und diese dann separat verkauft oder vererbt werden. Daher ist sie ein unverzichtbares Dokument für Immobilieneigentümer, die ihr Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen möchten. Sie ist zudem unerlässlich für die Eintragung von Wohnungs- und Teileigentum im Grundbuch.
Die Beantragung einer Abgeschlossenheitserklärung erfolgt bei der zuständigen Baubehörde und erfordert die Vorlage von Bauplänen und einer Beschreibung der einzelnen Wohnungen oder Teileigentumseinheiten. Die Behörde prüft dann, ob die Räume tatsächlich in sich abgeschlossen sind.
In einigen Bundesländern kann ein qualifizierter Bausachverständiger den Aufteilungsplan erstellen und die Abgeschlossenheit bescheinigen, wobei die genauen Anforderungen je nach Bundesland variieren können.
Für die Eintragung von Wohnungs- und Teileigentum im Grundbuch ist die Vorlage der Abgeschlossenheitserklärung zwingend erforderlich. Das Grundbuchamt nimmt nur dann eine Eintragung vor, wenn die Abgeschlossenheit durch die Baubehörde oder einen qualifizierten Bausachverständigen bescheinigt wurde.
Bei Altbauten kann das Erfordernis der Abgeschlossenheit zu Problemen führen, insbesondere wenn der moderne Schall- und Wärmeschutz sowie der Brandschutz nicht gewährleistet sind. In solchen Fällen kann die Erteilung einer Abgeschlossenheitserklärung schwierig sein.
Die Kosten für die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung variieren von Bundesland zu Bundesland und sind in der jeweiligen Baugebührenordnung (BauGebO) festgelegt. Die jeweils zuständige Baubehörde erhebt eine Gebühr für diesen Dienst, deren Höhe je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich ist.
In Berlin beispielsweise können Sie sich an den Fachbereich für Bau- und Wohnungsaufsicht des jeweiligen Bezirksamtes wenden, um sich über die zu erwartenden Kosten zu informieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abgeschlossenheitserklärung ein zentrales Element im Immobilienrecht ist, deren Erhalt bestimmte Voraussetzungen erfordert und mit Kosten verbunden ist. Die Investition in dieses Dokument kann sich jedoch als sehr wertvoll erweisen, insbesondere wenn Sie planen, Ihr Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufzuteilen und separat zu verkaufen oder zu vererben. Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Immobilienratgeber.