IMMER GUT BERATEN:
Testen Sie auch unsere bewährten Dienstleistungen:
Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, werden Sie wahrscheinlich auf ein wichtigeres Dokument stoßen – die Mieterselbstauskunft. Sie soll den Vermieter bei der Vermietung einer Immobilie vor finanziellen Schäden schützen und stellt sicher, dass eine harmonische Nachbarschaft in der Wohngemeinschaft gewahrt bleibt.
Mit der Mieterselbstauskunft hat der Vermieter die Möglichkeit, die Kreditwürdigkeit und die Zuverlässigkeit potenzieller Mieter zu beurteilen. Diese Selbstauskunft enthält in der Regel Informationen zu Ihrer aktuellen Wohnsituation, Ihrem Beschäftigungsstatus und Ihrem Einkommen.
Wichtig dabei ist, dass es klare Regeln gibt, welche Fragen in einer Mieterselbstauskunft gestellt werden dürfen und welche nicht. Persönliche Details wie Religion, Geschlecht, Nationalität, geplante Familiengröße, Mitgliedschaften, Hobbys, gesundheitliche Situation und sexuelle Orientierung gehören nicht in eine Mieterselbstauskunft. Ihr Vermieter hat jedoch das Recht, Informationen zu Ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis, Ihrem monatlichen Nettoeinkommen, Mietschulden aus vorherigen Mietverhältnissen und gegebenenfalls Pfändungen oder eidesstattlichen Versicherungen zu erfragen.
Es gibt einige Strategien, die Sie neben der Beauftragung eines Immobilienmaklers befolgen sollten:
Darüber hinaus haben Mieter von Immobilien auch bestimmte Offenlegungspflichten. Sie müssen dem Vermieter zum Beispiel mitteilen, wenn die Miete 75% oder mehr Ihres Nettoeinkommens beträgt, oder wenn die Miete von Sozialbehörden oder anderen Grundsicherungsträgern übernommen wird. Wahrheitsgemäße Antworten auf zulässige Fragen sind dabei Pflicht. Falschangaben können zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags führen.
Um Vertrauen zu schaffen, können Sie auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einreichen. Dies ist eine Bestätigung von Ihrem vorherigen Vermieter, dass Sie keine Mietschulden haben.
Wenn ein Mietvertrag trotz umfassender Selbstauskunft nicht zustande kommt, so ist der Vermieter nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), alle Ihre Daten zu löschen und die Selbstauskunft zu vernichten.
FAZIT: Insgesamt bietet die Mieterselbstauskunft eine faire und effiziente Möglichkeit, potenzielle Mieter zu beurteilen, während gleichzeitig die Rechte und Privatsphäre der Mieter geschützt werden. Sie ist ein Schlüsselwerkzeug im Prozess der Wohnungssuche, das, wenn richtig genutzt, sowohl für Mieter als auch für Vermieter Vorteile bringt. Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Immobilienratgeber.