Die Lastenfreiheit bezieht sich auf die Übertragung von Eigentum an einer Immobilie ohne im Grundbuch eingetragene Rechte Dritter. Mit anderen Worten, die Immobilie muss vom Eigentümer lastenfrei übergeben werden. Das bedeutet, dass zu Lasten der Immobilie keine Rechte Dritter im Grundbuch eingetragen sein dürfen. Dies gewährleistet, dass die Immobilie wirklich lastenfrei ist.
Ein häufiges Beispiel ist, dass der Verkäufer die Immobilie zur Sicherung eines Darlehens mit einer Grundschuld belastet hat. Solange das Darlehen nicht zurückgezahlt ist, bleibt die Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Um das Grundstück lastenfrei übergeben zu können, muss der Verkäufer die Grundschuld löschen lassen. Die dafür notwendige Löschungsbewilligung des Darlehensgebers (oft einer Bank) erhält er nur, wenn er das Darlehen an die Bank zurückzahlt.
Es gibt aber auch andere Arten von Lasten. Die häufigsten sind:
Ist ein Käufer stark an einer bestimmten Immobilie interessiert, wird er in der Regel eine Lastenfreistellung beantragen. Hierdurch werden alle Belastungen durch Grundpfandrechte wie Grundschulden oder Hypotheken gelöscht. Der Antrag auf Lastenfreistellung erfolgt meist beim Notar im Rahmen der Beglaubigung des Kaufvertrages.
Der Ablauf:
Die Kosten für eine Lastenfreistellung setzen sich aus Notarkosten, tariflichen Kosten für die Löschung im Grundbuch und dem Teil des Kaufpreises zusammen, der zur Tilgung des Kredits benötigt wird. Der Verkäufer trägt normalerweise diese Kosten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Wenn im Grundbuch ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist, wird der Gläubiger den Vermerk nur löschen lassen, wenn seine Forderung aus dem Kaufpreis bedient werden kann.
Mit dem Kaufvertrag muss der Notar sicherstellen, dass der Käufer den Kaufpreis erst zahlt, wenn die Immobilie lastenfrei oder nur mit den vereinbarten Belastungen erhält. Zu diesem Zweck wird der Notar die Gläubiger anschreiben und deren Ablöseforderungen feststellen. Er wird die Löschungsbewilligung übersenden und nur Gebrauch davon machen dürfen, wenn das Darlehen aus dem Kaufpreis zurückbezahlt wird.
Ein kompetenter Immobilienmakler kann den Prozess des Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie, ob lastenfrei oder nicht, wesentlich erleichtern. Er kann die beste Lösung für Käufer und Verkäufer finden, eventuell bestehende Grundstückslasten klären und die Lastenfreiheit, falls erforderlich, herbeiführen.
Lastenfreiheit bedeutet, dass die Immobilie ohne Belastungen wie Hypotheken / Grundschulden oder Wohn- / Wegerechte verkauft wird.
Die meisten Käufer erwarten eine lastenfreie Immobilie, da sie sonst die Belastungen des Vorbesitzers übernehmen müssten.
Ja, es ist möglich. Der Käufer kann entweder eine Lastenfreistellung beantragen oder die Belastungen vertraglich übernehmen.
In solchen Fällen müssen die Parteien absprechen, welche Rechte der Erwerber übernimmt und welche gelöscht werden sollen.
Wenn der Käufer Rechte wie ein Wegerecht oder eine abgetretene Eigentümergrundschuld übernimmt, hat dies keine Auswirkungen auf die Lastenfreiheit. Sanierungsvermerke oder Leitungsrechte der Stadtwerke müssen vom Erwerber ohnehin übernommen werden.