Mehr Infos

Was war das Baukindergeld?

Das Baukindergeld war eine zeitlich befristete staatliche Fördermaßnahme, die Familien mit Kindern sowie Alleinerziehenden den Erwerb von Wohneigentum erleichtern sollte. Die Förderung richtete sich speziell an Haushalte, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben wollten, und war darauf ausgelegt, die finanzielle Belastung in einer Phase steigender Immobilienpreise zu mindern. Der Förderzeitraum erstreckte sich auf Immobilienkäufe oder Baugenehmigungen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erfolgten. Anträge konnten bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Nach Ablauf dieser Fristen ist das Baukindergeld in der bisherigen Form nicht mehr verfügbar.

Die Einführung des Baukindergeldes verfolgte das Ziel, insbesondere Familien mit Kindern den Zugang zu eigenem Wohnraum zu erleichtern. Dabei mussten verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, darunter das Vorhandensein mindestens eines Kindes unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wurde, sowie das Einhalten einer festgelegten Einkommensgrenze. Diese Grenze lag bei 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Haushalte mit einem Kind und erhöhte sich für jedes weitere Kind um 15.000 Euro. Darüber hinaus musste es sich um den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum handeln, das selbst genutzt werden musste.

Die Förderung belief sich auf 1.200 Euro pro Kind und Jahr, die über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt wurden. Diese langfristige Unterstützung sollte sicherstellen, dass Familien eine kontinuierliche finanzielle Entlastung erfahren, um die Belastungen durch den Immobilienerwerb zu mindern. Allerdings war die Auszahlung daran geknüpft, dass das geförderte Wohneigentum durchgängig selbst genutzt wurde. Eine vorzeitige Veräußerung oder Vermietung hätte den Verlust des Anspruchs auf die weiteren Raten zur Folge gehabt.

Da das Baukindergeld mittlerweile ausgelaufen ist, steht es in der bisherigen Form nicht mehr zur Verfügung. Aktuell gibt es keine Pläne der Bundesregierung, das Baukindergeld wieder einzuführen. Ob und in welcher Form ähnliche Fördermaßnahmen in Zukunft angeboten werden, hängt von den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Familien und Alleinerziehende, die auf der Suche nach Unterstützung für den Erwerb von Wohneigentum sind, sollten sich daher über alternative Förderprogramme informieren, die derzeit verfügbar sind. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Programme ähnliche Ziele verfolgen und in welcher Form diese umgesetzt werden könnten.

Auszahlung und Verwendung des Baukindergeldes

Die Förderung betrug 1.200 Euro pro Kind und Jahr und wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt. Bei einem Kind belief sich die Gesamtförderung somit auf 12.000 Euro, bei zwei Kindern auf 24.000 Euro und so weiter. Die Auszahlung erfolgte jährlich und bot Familien eine langfristige finanzielle Unterstützung, die ihnen half, die finanzielle Belastung durch den Immobilienerwerb zu reduzieren.

Die Auszahlung des Baukindergeldes war jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Immobilie über den gesamten Förderzeitraum hinweg selbst genutzt wurde. Eine vorzeitige Veräußerung der Immobilie oder eine Nutzungsänderung, wie z.B. die Vermietung, hätte zur Folge gehabt, dass die weiteren Raten der Förderung nicht mehr ausgezahlt worden wären. Auch die Tatsache, dass sich die geförderte Immobilie im eigenen Besitz und in Nutzung durch die Familie befand, musste kontinuierlich nachgewiesen werden.

Antragstellung und Nachweispflichten

Für die Antragstellung mussten verschiedene Nachweise erbracht werden, die sicherstellten, dass alle Voraussetzungen erfüllt waren:

  • Einkommensnachweise: Die Einkommenssteuerbescheide der beiden relevanten Jahre vor der Antragstellung mussten eingereicht werden. Diese Bescheide dienten der Überprüfung, ob das zu versteuernde Einkommen innerhalb der festgelegten Grenzen lag.

  • Nachweis über den Erwerb: Es musste ein rechtsgültiger Kaufvertrag bei bestehenden Immobilien oder eine Baugenehmigung im Falle eines Neubaus vorgelegt werden, um zu belegen, dass der Erwerb im förderfähigen Zeitraum stattfand.

  • Nachweis des Kindergeldbezugs: Hierzu war die Vorlage des aktuellen Kindergeldbescheids erforderlich, um zu bestätigen, dass für das oder die Kinder tatsächlich Kindergeld bezogen wurde.

Wer war für die Abschaffung des Baukindergeldes verantwortlich?

Die Abschaffung des Baukindergeldes unter der Führung von Olaf Scholz und der Ampel-Koalition basierte auf der Einschätzung, dass diese Maßnahme ineffizient sei, um die grundlegenden Probleme des deutschen Wohnungsmarktes zu lösen. Die SPD und die Grünen argumentierten, dass das Baukindergeld zwar kurzfristig Familien unterstützen könne, aber langfristig nicht dazu beitrage, die Wohnungsknappheit oder die steigenden Immobilienpreise effektiv zu bekämpfen. Sie befürchteten, dass die zusätzliche Nachfrage, die durch das Baukindergeld entstand, in bereits angespannten Immobilienmärkten die Preise weiter ankurbeln würde, was das Ziel der Maßnahme untergraben könnte.

Welche alternativen Maßnahmen wurden eingeführt?

Statt das Baukindergeld zu verlängern, setzte die Ampel-Koalition auf andere wohnungspolitische Maßnahmen, die strukturelle Probleme adressieren sollten. Dazu gehörten der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus und strengere Regulierungen auf dem Mietmarkt. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, langfristig für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen und Spekulationen auf dem Immobilienmarkt zu bekämpfen. Die Grünen legten zudem besonderen Wert auf nachhaltigen und energieeffizienten Wohnungsbau, um die Klimaziele der Regierung zu unterstützen.

Welche Folgen hatte die Abschaffung des Baukindergeldes für junge Familien?

Für junge Familien hatte die Abschaffung des Baukindergeldes spürbare negative Konsequenzen. Ohne die finanzielle Unterstützung des Baukindergeldes wurde der Erwerb von Wohneigentum, insbesondere in Regionen mit hohen Immobilienpreisen, deutlich schwieriger. Viele Familien, die auf diese Förderung angewiesen waren, sahen sich gezwungen, den Traum vom Eigenheim aufzugeben oder auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Dies führte zu einer geringeren Eigentumsquote bei jungen Familien und erhöhte die Abhängigkeit vom Mietmarkt.

Wie beeinflusste die Abschaffung des Baukindergeldes den Hausbau?

Auch der Hausbau wurde durch die Abschaffung des Baukindergeldes beeinträchtigt. Die Förderung hatte insbesondere bei jungen Familien und Ersterwerbern von Eigenheimen die Nachfrage nach Neubauten gestärkt. Ohne die finanzielle Unterstützung sank die Nachfrage, was dazu führte, dass viele geplante Bauprojekte entweder verschoben oder ganz aufgegeben wurden. Diese Entwicklung könnte langfristig zu einer Reduktion der Bautätigkeit im privaten Eigenheimbau führen, was wiederum negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft und das Handwerk haben könnte.

Was sind die langfristigen Auswirkungen der Entscheidung?

Die Entscheidung, das Baukindergeld abzuschaffen, hat langfristige Auswirkungen auf den deutschen Wohnungsmarkt. Während die Ampel-Koalition versucht, durch alternative Maßnahmen wie den Ausbau des immer noch stockenden, sozialen Wohnungsbaus und strengere Mietregulierungen die Wohnungsnot zu lindern, bleibt abzuwarten, ob diese Strategien die gewünschte Wirkung erzielen. Kurzfristig hat die Abschaffung des Baukindergeldes jedoch den Zugang zu Wohneigentum für viele Familien erschwert und könnte die soziale Ungleichheit in Bezug auf Wohnraum noch weiter verschärfen.