
Das Immobilienlexikon
Immobilienlexikon Das Immobilienlexikon von A bis Z geordnet. In der Welt der Immobilien treffen Sie auf eine Vielzahl von Immobilienbegriffen – sei es im Kontakt
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten über Verbraucher sammelt und deren Kreditwürdigkeit berechnet. Eine SCHUFA-Auskunft ist das Ergebnis dieser Datenerfassung und zeigt die bei der SCHUFA gespeicherten Vertragsinformationen. Sie kann in Form einer SCHUFA-BonitätsAuskunft oder eines SCHUFA-BonitätsChecks angefordert werden und enthält ein persönliches Bonitäts-Zertifikat, das gegenüber Vermietern, Arbeitgebern oder Kreditinstituten als Nachweis der Zahlungsfähigkeit verwendet werden kann.
Der SCHUFA-BonitätsCheck ist wichtig bei verschiedenen finanziellen und vertraglichen Angelegenheiten:
Vermieter verlangen oft einen Bonitätsnachweis, um sicherzustellen, dass Mieter zahlungsfähig sind. Der SCHUFA-BonitätsCheck dient hier als glaubwürdiger Nachweis.
Bei der Beantragung von Privatkrediten oder Gründungsfinanzierungen wird meist eine SCHUFA-Auskunft verlangt. Der SCHUFA-BonitätsCheck erleichtert den Prozess der Kreditbewilligung.
Auch bei Bewerbungen, insbesondere für Positionen mit hoher finanzieller Verantwortung, kann der SCHUFA-BonitätsCheck erforderlich sein.
Der SCHUFA-BonitätsCheck ist ein Zertifikat, das in der Regel bestätigt, dass nur positive Vertragsinformationen über Sie vorliegen. Es dient als Bonitätsnachweis für Vermieter, Arbeitgeber und bei der Beantragung von Finanzierungen, ohne dabei detaillierte personenbezogene Daten preiszugeben. Der Check kostet einmalig 29,95 Euro und kann entweder als PDF zum Download oder per Post bestellt werden.
Der SCHUFA-BonitätsCheck ist für 60 Tage gültig. In dieser Zeit werden keine neuen negativen Einträge berücksichtigt, die nach der Ausstellung des Checks entstehen. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft hat kein festgelegtes Ablaufdatum, sondern nur ein Ausstellungsdatum.
Für den Download des Bonitätsnachweises ist eine Verifizierung Ihrer Identität notwendig. Sie benötigen eine deutsche IBAN und einen gültigen deutschen Personalausweis. Im Bestellvorgang wählen Sie den digitalen SCHUFA-BonitätsCheck und geben anschließend Ihre IBAN, die Ausweisnummer, Ihr Geburtsdatum sowie das Ablaufdatum Ihres Personalausweises ein. Nach erfolgreicher Verifizierung können Sie das Zertifikat sofort herunterladen.
Der SCHUFA-BonitätsCheck kostet einmalig 29,95 Euro. Dieser Preis gilt sowohl für die PDF-Download-Option als auch für die postalische Zustellung. Der Preis deckt die Kosten für die Erstellung und Bereitstellung des Zertifikats sowie den Verifizierungsprozess.
Ja, nach Art. 15 DSGVO haben Verbraucher das Recht, einmal jährlich eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft zu beantragen. Diese enthält alle über den Verbraucher gespeicherten personenbezogenen Daten. Im Gegensatz zur kostenpflichtigen SCHUFA-BonitätsAuskunft und dem SCHUFA-BonitätsCheck enthält die Selbstauskunft jedoch keinen Verifizierungscode und ist daher nicht zur Weitergabe an Dritte geeignet.
Die SCHUFA speichert Daten nur für einen bestimmten Zeitraum, abhängig von der Erforderlichkeit der Daten:
Verbraucher können einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO anfordern, die alle über die Person gespeicherten Daten enthält.
Falsche Einträge können durch einen Korrekturantrag bei der SCHUFA berichtigt werden. Dies kann schriftlich oder über das Online-Portal der SCHUFA erfolgen.
Der SCHUFA-Orientierungswert ist ein zusätzlicher Score, der neben dem Basis-Score berechnet wird. Er dient als zusätzliche Einschätzung der Kreditwürdigkeit und wird in der kostenpflichtigen SCHUFA-BonitätsAuskunft angegeben.
Die SCHUFA speichert keine Informationen über:
Diese Daten sind privat und werden nicht zur Berechnung der Kreditwürdigkeit verwendet.
Der SCHUFA-BonitätsCheck ist die schnellste Möglichkeit, eine SCHUFA-Auskunft für eine Wohnungsbewerbung zu erhalten. Direkt nach der Bestellung wird das Dokument als Online-Download angeboten. Die Erstellungszeit beträgt nur wenige Sekunden, wenn die Versandart „Online-PDF“ gewählt wurde.
Negative Einträge sollten auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Falsche Einträge können korrigiert oder gelöscht werden, indem man sich direkt an die SCHUFA wendet.
Negative Einträge können die Kreditwürdigkeit und die Chancen bei der Wohnungssuche oder Kreditvergabe beeinträchtigen.
Um zukünftige negative Einträge zu vermeiden, sollten Rechnungen und Ratenzahlungen pünktlich beglichen werden. Eine gute Finanzdisziplin und das Vermeiden von Überschuldung sind entscheidend für eine positive SCHUFA-Bewertung.
Ein Löschantrag kann gestellt werden, wenn die Einträge falsch oder veraltet sind. Dies kann direkt über die SCHUFA erfolgen.
Vermieter dürfen eine SCHUFA-Auskunft nur dann einholen, wenn der Abschluss des Mietvertrags nur noch von der Auskunft abhängt. Eine Vorlage bei einer ersten Besichtigung zu verlangen, ist ohne eine konkrete Zusage des Vermieters nicht zulässig.
Die Einholung der SCHUFA-Auskunft durch den Vermieter setzt Ihre Einwilligung voraus.
Die SCHUFA sammelt Daten von über 10.000 Vertragspartnern, darunter Banken, Sparkassen, Versandhändler, Stromanbieter und Telekommunikationsgesellschaften. Diese Unternehmen erhalten Zugriff auf die gespeicherten Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit.
Die SCHUFA hat Daten von mehr als 68 Millionen Bürgern gespeichert und bearbeitet jährlich Millionen von Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Die gesammelten Daten umfassen allgemeine Angaben zur Person, Daten über die Finanzen und Informationen zu Zahlungsstörungen.
Unternehmen interessieren sich vor allem für Negativmerkmale, wie nicht bezahlte Kredite, Zahlungsausfälle und Einträge aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen.
Die SCHUFA berechnet Score-Werte, die die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Zahlungsausfalls darstellen. Diese Werte basieren auf statistischen Verfahren und werden genutzt, um Kreditentscheidungen zu treffen.
Einmal jährlich können Verbraucher eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft gemäß Art. 15 DSGVO beantragen, die alle gespeicherten Daten enthält.
Die kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsAuskunft kann online über die Webseite der SCHUFA oder bei Partnerunternehmen bestellt werden und enthält einen Verifizierungscode zur Echtheitsbestätigung gegenüber Dritten.
Für den Vermieter ist der SCHUFA-BonitätsCheck geeignet, da er nur die wesentlichen Informationen zur Bonität enthält und die persönlichen Daten schützt.
Die SCHUFA speichert Daten abhängig von ihrer Erforderlichkeit:
Der SCHUFA-Basis-Score ist ein mathematisch-statistischer Wert, der die Kreditwürdigkeit einer Person darstellt und die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls angibt. Ein hoher Basis-Score bedeutet ein geringes Ausfallrisiko und wird vierteljährlich neu berechnet.
Die SCHUFA-Branchenscores sind spezifische Scores für verschiedene Branchen und helfen Unternehmen, das Risiko eines Zahlungsausfalls besser einzuschätzen. Sie basieren auf denselben Daten wie der Basis-Score, berücksichtigen jedoch branchenspezifische Besonderheiten.
Fordern Sie regelmäßig eine kostenlose Datenkopie an, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt sind.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Rechnungen und Kreditraten pünktlich bezahlen.
Vermeiden Sie unnötige Kredite und schließen Sie nicht benötigte Konten und Kreditkarten.
Sprechen Sie bei finanziellen Engpässen frühzeitig mit Ihren Gläubigern, um eine Kündigung des Kredits zu vermeiden.
Führen Sie ein Budget, um Ihre Ausgaben im Blick zu behalten und Überschuldung zu vermeiden.
Rein rechtlich ist kein Mieter dazu verpflichtet, einem Vermieter eine Bonitätsauskunft zu übermitteln, es sei denn, bei dem Vermieter handelt es sich um eine große Immobiliengesellschaft, die Mitglied bei der SCHUFA ist. Privatpersonen können niemals Bonitätsauskünfte von anderen Personen anfordern. Mittlerweile ist es jedoch im Wohnungsvergabeprozess zum Standard geworden, dass Vermieter eine Bonitätsauskunft von potenziellen Mietern einholen. Besonders in Großstädten mit Wohnungsmangel und hoher Konkurrenz kann es dazu führen, dass Mietinteressenten kaum um die Einreichung der SCHUFA-Auskunft herumkommen.
Verbraucher, die Fragen zu den bei der SCHUFA gespeicherten Informationen haben oder glauben, dass Fehler vorliegen, können sich an den kostenlosen SCHUFA-Verbraucherservice wenden. Unter der Telefonnummer 0611-9278-0 stehen SCHUFA-Experten bereit, um Fragen zu klären und Korrekturanliegen zu bearbeiten. Laut Rolf Fühles, Leiter des Privatkundenservices der SCHUFA, lassen sich viele Missverständnisse im persönlichen Gespräch schnell klären, und notwendige Korrekturen erfolgen in der Regel binnen 24 Stunden.
Sollte ein Anliegen durch das SCHUFA-Servicecenter nicht zur Zufriedenheit des Verbrauchers geklärt werden, bietet die SCHUFA ein Ombudsmann-Verfahren an. Der unabhängige Ombudsmann vermittelt bei strittigen Fragen zwischen dem Verbraucher, der SCHUFA und deren Vertragspartnern – außergerichtlich, schnell und kostenfrei. Seit 2014 ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, der Ombudsmann der SCHUFA.
Die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern hängt oft von fragwürdigen Faktoren ab, wie der Wohnadresse oder Bankdaten. Die Bundesregierung plant daher eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes, um die Bonitätseinschätzung von Auskunfteien strenger zu regulieren und die Rechte von Verbrauchern zu stärken. Ein Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett verabschiedet.
Der EuGH hat im Dezember 2023 entschieden, dass die Praxis der SCHUFA, automatisierte Entscheidungen zur Kreditwürdigkeit zu treffen, gegen die DSGVO verstößt. Konkret geht es um Artikel 22 der DSGVO, der ein Verbot von ausschließlich automatisierten Entscheidungen vorsieht. Der EuGH entschied zudem, dass private Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA Daten über die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister. Die Schufa hatte ihre eigene Speicherfrist bereits im März 2023 von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt.
Hintergrund waren zwei Fälle aus Deutschland. Eine Frau hatte geklagt, der wegen eines niedrigen SCHUFA-Scores ein Kredit verwehrt worden war. Sie forderte die SCHUFA auf, einen Eintrag zu löschen und Zugang zu den Daten zu gewähren. Die SCHUFA teilte ihr jedoch nur den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, der im Sinne der Klägerin entschied. Im zweiten Fall ging es um die Speicherung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, wie etwa Insolvenzregistern. Der EuGH entschied, dass die SCHUFA diese Daten nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister.
Die genauen Auswirkungen sind noch nicht vollständig absehbar. Das europäische Recht erlaubt auch nationale Sonderregeln, die mehr Datenspeicherung zulassen. Deutsche Gerichte müssen nun klären, wie die Entscheidung des EuGH konkret umgesetzt wird. Verbraucherschützer sehen das Urteil als Stärkung der Verbraucherrechte und erwarten, dass die SCHUFA ihre Praxis anpassen muss.
Die SCHUFA begrüßte das Urteil und sieht es als Klarstellung, wie Scores in Entscheidungsprozessen verwendet werden dürfen. Laut der SCHUFA nutzen ihre Kunden die Scores zwar als wichtigen Indikator, aber in der Regel nicht als allein entscheidendes Kriterium für einen Vertragsabschluss.
Verbraucherschützer kritisieren, dass die SCHUFA für Bonitätsauskünfte Gebühren erhebt, obwohl Verbraucher nach Artikel 15 DSGVO einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Auskunft haben. Netzaktivisten von noyb haben gegen die SCHUFA Anzeige erstattet und bei der hessischen Datenschutzbehörde vorgesprochen. Sie werfen der SCHUFA vor, Millionen zu verdienen, indem sie Menschen ihre eigenen Daten verkauft.
Die Bundesregierung plant, durch eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes die Bonitätseinschätzung strenger zu regulieren. Zu den Daten, die künftig nicht mehr zur Bewertung der Kreditwürdigkeit genutzt werden dürfen, gehören:
Banken, Telekommunikationsdienstleister oder Energieversorger fragen bei der SCHUFA nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die SCHUFA liefert dann eine Einschätzung, den sogenannten Score-Wert. Dieser Wert zeigt, wie gut die betreffende Person ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Ein hoher Score bedeutet eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird.
Ein niedriger Score kann dazu führen, dass Unternehmen keinen Vertrag mit der Person abschließen. Der EuGH hat entschieden, dass ein Score, der ausschließlich auf automatisierten Daten basiert, nicht das einzige Kriterium für die Kreditvergabe sein darf.
Die Bundesregierung plant, gesetzlich festzulegen, dass Daten zur ethnischen Herkunft sowie Gesundheitsdaten nicht in die Berechnung der Zahlungsfähigkeit einfließen dürfen. Dies soll Diskriminierung verhindern und den Verbraucherschutz stärken.

Immobilienlexikon Das Immobilienlexikon von A bis Z geordnet. In der Welt der Immobilien treffen Sie auf eine Vielzahl von Immobilienbegriffen – sei es im Kontakt