Realteilung ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht, der die Aufteilung eines Grundstücks in zwei oder mehr eigenständige Parzellen beschreibt. Sie ermöglicht es, dass die neu entstandenen Grundstücke unabhängig voneinander genutzt und veräußert werden können. Dies ist im § 19 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Eine Realteilung ist möglich, wenn ein Grundstück in mindestens zwei neue, eigenständige Grundstücke aufgeteilt wird. Dies erfordert eine offizielle Grenzziehung und eine Eintragung der neuen Parzellen im Grundbuch. Die Realteilung ist jedoch nicht möglich, wenn das Grundstück nicht den Anforderungen der Bauordnung entspricht, wie z.B. bei einem zu kleinen Grundstück oder einem Haus mit nur einer Etage.
Während bei der Realteilung tatsächlich eigenständige Grundstücke entstehen, bleibt bei der ideellen Teilung das Grundstück in seiner ursprünglichen Form erhalten. Bei der ideellen Teilung erwirbt ein zusätzlicher Eigentümer lediglich ein Miteigentum am Grundstück. Die Verfügungsgewalt über das Grundstück ist bei der ideellen Teilung eingeschränkt, da Entscheidungen nur gemeinschaftlich getroffen werden können.
Die Kosten einer Realteilung variieren je nach Größe und Wert des Grundstücks sowie nach der Anzahl der neu entstehenden Parzellen. Im Durchschnitt kann man mit Kosten zwischen 3.000 und 5.000 Euro rechnen, allerdings können in einigen Fällen auch höhere Kosten anfallen.
Eine Realteilung ist sinnvoll, wenn durch die Aufteilung des Grundstücks eine bessere wirtschaftliche Nutzung möglich wird. Beispiele hierfür sind:
Bei einer Realteilung müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden: