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Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine spezifische Form der Einkommensteuer, die auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben wird. Zu den Kapitalerträgen gehören:

  • Zinsen: Erträge aus Sparanlagen wie Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Diese Zinsen werden von Banken gezahlt und stellen eine Vergütung für die Bereitstellung von Kapital dar.
  • Dividenden: Dies sind Ausschüttungen von Unternehmen an ihre Aktionäre. Wenn ein Unternehmen Gewinne erzielt, kann es diese teilweise an die Aktionäre ausschütten, was als Dividende bezeichnet wird.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Geldanlagen: Dies umfasst Profite aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren. Wenn die Wertpapiere zu einem höheren Preis verkauft werden, als sie gekauft wurden, entsteht ein Gewinn, der der Kapitalertragsteuer unterliegt.
  • Erträge aus Fonds und ETFs: Investmentfonds und Exchange Traded Funds (ETFs) generieren Erträge, die steuerpflichtig sind. Diese Fonds bündeln das Kapital vieler Anleger und investieren es in verschiedene Wertpapiere.
  • Einkünfte aus Zertifikaten: Zertifikate sind Finanzprodukte, die auf Währungen oder Rohstoffe basieren und ebenfalls Erträge generieren, die der Kapitalertragsteuer unterliegen.

Die Kapitalertragsteuer wird auch oft mit der Abgeltungssteuer gleichgesetzt. Beide Begriffe unterscheiden sich jedoch in der Art der Steuerabführung. In Deutschland wird die Steuer auf Kapitalerträge von der Bank oder dem Anbieter einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt – daher der Begriff Abgeltungssteuer. Wenn diese Steuer nicht automatisch einbehalten wird, spricht man von der Kapitalertragsteuer. Dies ist häufig bei ausländischen Banken der Fall, wo der Anleger die Steuer selbst erklären muss.

Wann ist die Kapitalertragsteuer zu zahlen?

Die Kapitalertragsteuer fällt auf Erträge aus Kapitalvermögen gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG) an. Seit 2009 beträgt der Steuersatz pauschal 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dies bedeutet, dass auf Kapitalerträge von 1.000 Euro 250 Euro Kapitalertragsteuer anfallen, zusätzlich 13,75 Euro Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % je nach Bundesland).

Ein konkretes Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, Sie erhalten Dividenden in Höhe von 1.000 Euro. Die Berechnung der fälligen Steuer sieht wie folgt aus:

  1. Kapitalertragsteuer: 1.000 Euro * 25 % = 250 Euro
  2. Solidaritätszuschlag: 250 Euro * 5,5 % = 13,75 Euro
  3. Kirchensteuer (z.B. 9 % in einigen Bundesländern): 250 Euro * 9 % = 22,50 Euro

Die Gesamtsteuerbelastung beträgt somit 286,25 Euro.

Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland muss die Kapitalertragsteuer in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Hierzu wird die Anlage KAP verwendet. Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, ihre Erträge korrekt zu deklarieren, um eventuelle Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Wie kann ich Kapitalertragsteuer sparen?

Es gibt verschiedene Strategien, um die Belastung durch die Kapitalertragsteuer zu minimieren:

  1. Freistellungsauftrag nutzen: Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro für Verheiratete). Durch einen Freistellungsauftrag an die Bank können Sie diesen Freibetrag nutzen, sodass auf Kapitalerträge bis zu dieser Höhe keine Steuer erhoben wird. Diesen Auftrag können Sie bei Ihrer Bank einreichen und auch auf mehrere Konten verteilen.

    Beispiel: Wenn Sie auf Ihrem Tagesgeldkonto Zinsen von 600 Euro und auf Ihrem Aktiendepot Dividenden von 400 Euro erhalten, können Sie den Freistellungsauftrag so aufteilen, dass die gesamten 1.000 Euro steuerfrei bleiben.

  2. Günstigerprüfung beim Finanzamt: Falls Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können Sie beim Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Hierbei prüft das Finanzamt, ob Ihre Kapitalerträge mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert werden können, was zu einer Steuererstattung führen kann.

    Beispiel: Ihr persönlicher Steuersatz beträgt 20 %. Durch die Günstigerprüfung würden Ihre Kapitalerträge nicht mit 25 %, sondern nur mit 20 % besteuert. Auf 1.000 Euro Kapitalerträge würden dann 200 Euro statt 250 Euro Steuern anfallen.

  3. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Personen mit einem sehr niedrigen Einkommen, das den Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) nicht übersteigt, können eine NV-Bescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung befreit Sie von der Abgabe der Kapitalertragsteuer. Besonders Rentner, Studierende oder Geringverdiener können hiervon profitieren.

    Beispiel: Ein Rentner mit einem Gesamteinkommen von 10.000 Euro kann eine NV-Bescheinigung beantragen und seine Kapitalerträge steuerfrei behalten, solange das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet.

  4. Finanzprodukte wie ETFs nutzen: Bestimmte Finanzprodukte haben steuerliche Vorteile. Beispielsweise können thesaurierende ETFs, die ihre Erträge wieder anlegen, steuerliche Vorteile bieten, da die Steuerlast aufgeschoben wird.

    Beispiel: Ein thesaurierender ETF legt seine Dividenden wieder an, wodurch die Steuer auf die Erträge erst bei Verkauf des ETFs fällig wird. Dies kann einen Zinseszinseffekt begünstigen und die Steuerlast verzögern.

  5. Vermögensverwaltende GmbH gründen: Eine GmbH kann Kapitalerträge in einem niedrigeren Steuersatz vereinnahmen. Hierbei werden die Erträge zunächst mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet, was oft zu einer geringeren Gesamtsteuerlast führen kann.

    Beispiel: Eine GmbH erzielt Kapitalerträge, die zunächst mit 15 % Körperschaftsteuer und ggf. Gewerbesteuer belastet werden. Dies kann je nach Gesamtsteuerlast günstiger sein als die private Kapitalertragsteuer von 25 %.

Wann kann die Kapitalertragsteuer erstattet werden?

Ein Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer kann gestellt werden, wenn zu viel Steuer einbehalten wurde. Die Frist hierfür beträgt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erträge bezogen wurden. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2020 Kapitalerträge hatten, können Sie die Erstattung bis zum 31.12.2024 beantragen.

Um die Erstattung zu beantragen, müssen Sie die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ausfüllen. Dies geschieht meist dann, wenn der Freistellungsauftrag nicht vollständig ausgenutzt wurde oder wenn die Günstigerprüfung beantragt wird.

Wann fällt keine Kapitalertragsteuer an?

Es gibt mehrere Szenarien, in denen keine Kapitalertragsteuer anfällt:

  • Freibetrag: Kapitalerträge bis zu einem Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr und Person (2.000 Euro für Ehepaare) sind steuerfrei. Um diesen Freibetrag zu nutzen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen.

    Beispiel: Ein Sparer erhält 900 Euro Zinsen und hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilt. Diese Zinsen sind komplett steuerfrei.

  • Nichtveranlagungsbescheinigung: Personen mit einem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) können sich von der Steuer befreien lassen, indem sie eine NV-Bescheinigung beantragen.

    Beispiel: Ein Student mit einem Gesamteinkommen von 10.000 Euro kann eine NV-Bescheinigung beantragen und seine Kapitalerträge steuerfrei behalten.

  • Steuerbefreiungen: Einige Kapitalerträge, wie bestimmte staatliche Anleihen oder bestimmte Investmentfonds, sind in bestimmten Ländern steuerfrei. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Länder zu kennen.

    Beispiel: Erträge aus bestimmten deutschen Staatsanleihen können steuerfrei sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Steuerliche Anrechnung: Erträge, die im Ausland erzielt wurden und dort bereits besteuert wurden, können unter Umständen auf die in Deutschland zu zahlende Steuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    Beispiel: Ein Anleger erzielt Dividenden aus US-Aktien und zahlt darauf 15 % US-Quellensteuer. Diese Steuer kann auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden, sodass nur noch der Differenzbetrag in Deutschland zu zahlen ist.

Werden Kapitalerträge automatisch dem Finanzamt gemeldet?

Ja, in Deutschland führen Banken die fällige Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei.

Die Banken erstellen am Jahresende eine Steuerbescheinigung, die alle Kapitalerträge und die darauf gezahlten Steuern ausweist. Diese Bescheinigung ist wichtig für die Steuererklärung und die Beantragung von Erstattungen.

Beträgt die Kapitalertragsteuer immer 25 %?

Ja, die Kapitalertragsteuer beträgt in der Regel 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Kapitalertragsteuer, was die effektive Steuerlast leicht erhöht. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer.

Was passiert, wenn man Kapitalerträge nicht angibt?

Nicht angegebene Kapitalerträge können als Steuerhinterziehung gewertet werden, was zu erheblichen Strafen führen kann. Die Steuerbehörden haben diverse Möglichkeiten zur Aufdeckung nicht deklarierter Einkünfte. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte man eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, um straffrei auszugehen.

Steuerhinterziehung kann nicht nur zu hohen Geldstrafen, sondern auch zu Freiheitsstrafen führen. Zudem können nachträgliche Steuernachzahlungen, Zinsen und Strafzuschläge erhoben werden.

Wann fällt die Kapitalertragsteuer weg?

Kapitalertragsteuer fällt weg, wenn die Kapitalerträge den Freibetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Verheiratete) nicht übersteigen. In diesen Fällen ist die Steuer nicht zu zahlen.

Beispiel: Ein Anleger erhält Zinsen in Höhe von 900 Euro und hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilt. Diese Zinsen sind komplett steuerfrei.

Wie holt man sich die Kapitalertragsteuer zurück?

Um zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückzuerhalten, müssen Sie die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ausfüllen. Das Finanzamt prüft dann, ob die einbehaltene Steuer zu hoch war und erstattet gegebenenfalls den Betrag.

Die Rückerstattung kann auch dann erfolgen, wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen und Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Die Differenz wird Ihnen dann erstattet.

Werden Kapitalerträge auf die Rente angerechnet?

Nein, Kapitalerträge werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet und führen somit nicht zu einer Kürzung der Rente. Sie sind jedoch bei der Einkommensteuer relevant und können die Steuerlast erhöhen, wenn sie den Freibetrag überschreiten.

Beispiel: Ein Rentner erhält 12.000 Euro Rente und 1.500 Euro Kapitalerträge. Da der Freibetrag für Kapitalerträge 1.000 Euro beträgt, sind die restlichen 500 Euro steuerpflichtig und erhöhen das zu versteuernde Einkommen.

Warum gibt es die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer wurde eingeführt, um eine möglichst einheitliche und effiziente Besteuerung von Kapitalerträgen zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu verhindern. Als Quellensteuer wird sie direkt an der Quelle, z.B. von der Bank, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies erleichtert die Steuererhebung und sorgt für eine gleichmäßige Belastung aller Kapitalerträge.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer für Rentner?

Für Rentner gilt die gleiche Kapitalertragsteuer wie für alle anderen Steuerpflichtigen: 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Allerdings können Rentner mit einem niedrigen Gesamteinkommen eine NV-Bescheinigung beantragen und so von der Steuer befreit werden.

Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer?

Seit 2009 gibt es einen einheitlichen Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Da sie automatisch abgezogen wird und die Steuerschuld auf Kapitalerträge damit abgegolten ist, nennt man sie auch Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer löste die Kapitalertragsteuer in ihrer bisherigen Form ab.

Wie funktionierte die Kapitalertragsteuer vor 2009?

Vor 2009 gab es je nach Art der Kapitalerträge unterschiedliche Steuersätze:

  • 20 % für Dividenden
  • 30 % für Zinsen
  • 35 % für Tafelgeschäfte

Ein Vorher-Nachher-Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben ein Sparbuch mit 5.000 Euro Guthaben und erhalten jährlich 80 Euro Zinsen. Vor 2009 wurden darauf 30 % Kapitalertragsteuer fällig (24 Euro). Seit 2009 beträgt die Steuer nur noch 25 % (20 Euro), was eine steuerliche Entlastung darstellt.

Werden Kapitalerträge automatisch dem Finanzamt gemeldet?

Ja, in Deutschland führen Banken die fällige Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei.

Wer zahlt keine Kapitalertragsteuer?

Bis zu einem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete) sind Kapitalerträge steuerfrei. Wer durch einen Buy-and-Hold-Ansatz keine Gewinne realisiert, zahlt ebenfalls keine Abgeltungssteuer. Durch geschicktes Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags und einen Buy-and-Hold-Ansatz kann man die Steuerlast reduzieren.

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