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Was gilt für Haustiere in Mietwohnungen?

Grundsätzlich gilt, dass Haustiere, die nicht zu den sogenannten Kleintieren zählen, im Mietvertrag erwähnt oder beim Vermieter angemeldet werden sollten. Dies bezieht sich vor allem auf Hunde und Katzen. Ein generelles Verbot für Haustiere darf der Vermieter nicht aussprechen. Insbesondere wenn er bereits anderen Mietern die Erlaubnis für ein Haustier erteilt hat, greift der Grundsatz der Gleichbehandlung, es sei denn, er kann stichhaltige Gründe für sein Verbot aufführen. 

In Eigentumswohnungen können spezifische Regelungen zur Haustierhaltung bestehen, die durch die Eigentümergemeinschaft festgelegt werden. Diese können strenger sein als die Regelungen für Mietwohnungen.

Ein Vermieter kann die Haustierhaltung -mit Ausnahme von Kleintieren- untersagen, wenn von dem Tier eine Gefahr ausgeht, es zu erheblichen Belästigungen kommt oder wenn die Wohnung dadurch übermäßig abgenutzt oder beschädigt wird. 

Muss ich für Hunde und Katzen eine Erlaubnis vom Vermieter einholen?

Ja, für die Haltung von Hunden und Katzen benötigen Sie in der Regel die Zustimmung Ihres Vermieters. Diese kann allerdings nicht grundlos verweigert werden.

  • Grundsatz: Größere Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, können nicht generell verboten werden, aber ihre Haltung kann an Bedingungen geknüpft sein.
  • Vermieterpflichten: Der Vermieter muss im Einzelfall entscheiden und darf die Haltung nur aus wichtigen Gründen verweigern (BGH, Az. VIII ZR 168/12).
  • Genehmigung: In vielen Mietverträgen wird eine vorherige Zustimmung des Vermieters für die Haltung von Hunden und Katzen gefordert.
  • Widerruf: Eine erteilte Erlaubnis kann nur unter bestimmten Umständen (z.B. bei Störungen oder Schäden) widerrufen werden.
 

Können Ausnahmen für bestimmte Hundearten gemacht werden?

Ja, manche Gerichte behandeln kleine Hunderassen wie Yorkshire Terrier aufgrund ihrer Größe und ihres Verhaltens eher als Kleintiere.

Was passiert, wenn mein Haustier den Hausfrieden stört? 

Wenn Ihr Haustier den Hausfrieden stört, etwa durch lautes Bellen oder aggressive Verhaltensweisen, kann der Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen.

Haftung für Schäden durch Haustiere

Als Mieter sind Sie grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die Ihr Haustier in der Wohnung oder im Gebäude verursacht. Dies kann von Kratzspuren auf dem Parkett bis zu größeren Beschädigungen reichen. Daher ist es ratsam, eine entsprechende Haustier-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die solche Schäden abdeckt.

Was muss ich machen, wenn ich ein weiteres Haustier anschaffen möchte? 

In der Regel ja. Auch wenn bereits ein Haustier erlaubt wurde, ist es ratsam, den Vermieter über weitere Haustiere zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Umgang mit Lärm und Belästigung durch Haustiere

Insbesondere Hunde können durch Bellen zu Lärmbelästigungen führen. Es ist wichtig, dass Mieter geeignete Maßnahmen ergreifen, um solchen Belästigungen vorzubeugen. Dies kann durch entsprechendes Training oder die Sicherstellung sein, dass das Tier nicht über längere Zeit allein zu Hause ist.

Welche Rechte und Pflichten haben Vermieter?

Der Vermieter hat das Recht, im Einzelfall über die Haltung von Haustieren zu entscheiden. Er darf diese Erlaubnis jedoch nicht willkürlich verweigern und muss bei einer Ablehnung stichhaltige Gründe anführen. Er ist aber verpflichtet, die Tierhaltung zu erlauben, wenn es sich um Kleintiere handelt oder wenn er bereits anderen Mietern die Erlaubnis für ein Haustier erteilt hat. Hier greift der Grundsatz der Gleichbehandlung.

Welche Rolle spielt das Nachbarschaftsrecht?

Haustierhalter müssen auch die Rechte und das Wohlergehen ihrer Nachbarn berücksichtigen. Dies beinhaltet, dass Haustiere keine übermäßige Lärmbelästigung verursachen und frei laufende Tiere, wie Katzen, nicht in fremde Wohnungen oder Gärten eindringen.

Gibt es Sonderregelungen für Assistenz- und Therapietiere?

Assistenztiere wie Blindenhunde oder Therapietiere genießen besonderen Schutz. Ihre Haltung kann in der Regel nicht vom Vermieter untersagt werden, da sie für die Lebensführung der betreffenden Person essenziell sind.

Kleintiere sind Immer erlaubt

  • Definition: Zu Kleintieren zählen Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel und Schildkröten.
  • Rechtsgrundlage: Laut Bundesgerichtshof (BGH) gehört die Haltung von Kleintieren zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung (BGH, Az. VIII ZR 10/92).
  • Vermieterrechte: Ein generelles Verbot von Kleintieren durch den Vermieter ist rechtlich nicht zulässig.
 

Exotische und gefährliche Tiere

  • Beispiele: Zu dieser Kategorie gehören Reptilien, bestimmte Vogelarten und größere Exoten.
  • Rechtliche Bedingungen: Für diese Tiere ist oft eine behördliche Genehmigung nötig, und die Zustimmung des Vermieters muss eingeholt werden.
  • Sicherheitsaspekte: Insbesondere bei potenziell gefährlichen Tieren wird der Vermieter die Genehmigung von bestimmten Sicherheitsvorkehrungen abhängig machen.

 

Rechtliche Grenzen und Pflichten

  • Rücksichtnahme: Unabhängig von der Art des Haustiers müssen Mieter stets Rücksicht auf Nachbarn und die Wohnanlage nehmen.
  • Schadenshaftung: Mieter sind verantwortlich für Schäden, die durch ihre Haustiere verursacht werden.
  • Anzahl der Tiere: Die Haltung einer unverhältnismäßig großen Anzahl von Tieren kann als Vertragsverletzung angesehen werden (z.B. „Animal Hoarding“).

 

FAZIT:

  • Vor der Anschaffung eines Haustieres: Klärung mit dem Vermieter und Prüfung des Mietvertrags.
  • Nachbarschaft: Gute Beziehungen zu den Nachbarn pflegen und Rücksicht nehmen.
  • Versicherung: Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Haustiere ist auf jeden Fall sinnvoll.