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Staatliche Förderungen beim Hauskauf

Der Kauf eines Eigenheims ist ein bedeutender Schritt und oft mit hohen Kosten verbunden. Staatliche Förderprogramme können hierbei eine wertvolle Unterstützung bieten. Diese Förderungen sind vielfältig und richten sich sowohl an Familien, Einzelpersonen als auch an spezifische Vorhaben wie den energieeffizienten Bau oder den altersgerechten Umbau. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht der wichtigsten staatlichen Förderungen, die Ihnen beim Hauskauf helfen können.


Welche Förderungen gibt es?

Wohn-Riester

Art: Jährliche Sparzulage, Kredit

Geeignet für: Neubau, Kauf, energetische Maßnahmen

Details: Die Wohn-Riester-Förderung ist eine spezielle Form der Riester-Rente, die darauf abzielt, Wohneigentum als Altersvorsorge zu fördern. Sie erhalten eine jährliche Grundzulage von maximal 175 Euro. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es zusätzlich 185 Euro pro Kind, und für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhalten Sie 300 Euro pro Kind. Die Mittel können sowohl für den Bau oder Kauf eines Hauses als auch für energetische Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Ein wesentlicher Vorteil von Wohn-Riester ist, dass Sie die angesparte Summe jederzeit zur Sondertilgung des Darlehens verwenden können. Zudem profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen, da die Riester-Beiträge steuerlich absetzbar sind.


Wohnraumförderung

Art: Zinsvergünstigter Kredit, Zuschüsse für einkommensschwache Familien

Geeignet für: Neubau, Kauf eines Neubaus

Details: Die Wohnraumförderung richtet sich an einkommensschwache Familien und Einzelpersonen. Diese Förderung bietet zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, die insbesondere den Neubau oder den Erwerb von Neubauten unterstützen. Die genauen Konditionen variieren je nach Bundesland, da die Wohnraumförderung sowohl vom Bund als auch von den Ländern getragen wird. Fördermittel können zum Beispiel in Form von zinsvergünstigten Darlehen, direkten Zuschüssen oder vergünstigten Grundstücken bereitgestellt werden. Die Höhe der Förderung und die spezifischen Bedingungen hängen von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragsteller ab. Die Förderung kann unter anderem für den Bau oder Kauf eines barrierefreien oder altersgerechten Hauses verwendet werden.


Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Art: Zinsvergünstigter Kredit für Familien

Geeignet für: Neubau, Kauf eines Neubaus; Mindeststandard EH40

Details: Dieses Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Familien beim Bau oder Kauf eines energieeffizienten Hauses. Der Kredit bietet sehr günstige Zinsen und ist für Neubauten gedacht, die den Effizienzhausstandard 40 erfüllen. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können von diesem Programm profitieren. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 270.000 Euro, abhängig von der Anzahl der Kinder und den spezifischen Anforderungen des Projekts. Darüber hinaus können Antragsteller von zusätzlichen Zuschüssen profitieren, wenn das Gebäude die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. Die Förderung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Familien zu reduzieren und gleichzeitig den Bau von energieeffizienten, nachhaltigen Gebäuden zu fördern.


Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298)

Art: Zinsvergünstigter Kredit

Geeignet für: Neubau, Kauf eines Neubaus; Mindeststandard EH40

Details: Dieses Förderprogramm richtet sich an Bauherren und Käufer von klimafreundlichen Neubauten. Die Anforderungen umfassen den Bau oder Kauf eines Hauses, das mindestens den Effizienzhausstandard 40 erfüllt. Das bedeutet, dass das Gebäude nur noch 40 % der Energie eines herkömmlichen Hauses verbrauchen darf. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Besondere Förderung gibt es für Gebäude, die das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ tragen. Neben den günstigen Zinsen, die weit unter den marktüblichen Zinsen liegen, profitieren die Kreditnehmer von einer langen Laufzeit und einer tilgungsfreien Anlaufzeit. Diese Bedingungen erleichtern es, die finanzielle Belastung zu Beginn der Kreditlaufzeit zu minimieren. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters, der die Einhaltung der energetischen Standards bestätigt.


KfW Wohneigentumsprogramm (KfW 124)

Art: Kredit

Geeignet für: Neubau, Kauf; kein Mindeststandard

Details: Das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt den Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. Es bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Anders als bei den spezifischen Programmen für energieeffizientes Bauen, gibt es hier keine Mindeststandards für die Energieeffizienz. Dies macht das Programm besonders flexibel und zugänglich für eine breite Zielgruppe. Die Darlehen können für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter der Kauf von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder der Bau neuer Immobilien. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert. Die Zinsen sind in der Regel niedriger als bei herkömmlichen Baufinanzierungen, was die monatliche Belastung reduziert. Zudem können die Darlehen mit anderen KfW-Förderprogrammen kombiniert werden, was zusätzliche finanzielle Vorteile bietet.


Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134)

Art: Zinsvergünstigter Kredit

Geeignet für: Kauf von Genossenschaftsanteilen

Details: Dieses Programm fördert den Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften. Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 Euro können Mitglieder einer Genossenschaft Genossenschaftsanteile erwerben, die ihnen ein lebenslanges Wohnrecht in der Genossenschaft sichern. Diese Art des Wohnens bietet neben finanziellen Vorteilen auch eine besondere Form der Gemeinschaft und Sicherheit. Die Förderung ist besonders für Personen interessant, die langfristig in einer stabilen Wohnumgebung leben möchten und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen einer Genossenschaft profitieren wollen.


Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)

Art: Kredit

Geeignet für: Erwerb, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik und Kleinwindkraftanlagen

Details: Dieses Förderprogramm unterstützt die Investition in erneuerbare Energien. Es bietet zinsgünstige Kredite für den Kauf, die Errichtung und die Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Photovoltaikanlagen und Kleinwindkraftanlagen. Die Kreditsumme kann bis zu 50.000 Euro betragen, wobei die Laufzeit flexibel gestaltet werden kann. Durch die Nutzung dieser Fördermittel können Immobilienbesitzer ihre Energiekosten langfristig senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die Förderung umfasst auch die Installation von Wärmepumpen und solarthermischen Anlagen, wodurch die Energiebilanz des Gebäudes erheblich verbessert werden kann.


Energieeffizient Sanieren (KfW 261)

Art: Zinsvergünstigter Kredit für eine Komplettsanierung

Geeignet für: Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien

Details: Dieses Programm fördert umfassende energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien. Es bietet zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich verbessern. Dazu zählen Dämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, Fenstererneuerung und die Erneuerung der Heizungsanlage. Die Höhe der Förderung hängt vom angestrebten Effizienzhausstandard ab, wobei höhere Standards (z.B. Effizienzhaus 55 oder 40) höhere Förderungen erhalten. Zusätzlich können Tilgungszuschüsse in Anspruch genommen werden, die den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren. Voraussetzung für die Förderung ist eine Energieberatung durch einen anerkannten Sachverständigen, der die Einhaltung der KfW-Vorgaben bestätigt.


Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)

Art: Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen

Geeignet für: Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien wie zum Beispiel Heizungstausch und Dämmung

Details: Die BEG bündelt mehrere frühere Förderprogramme und bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dazu gehören der Austausch alter Heizungen, die Dämmung von Wänden und Dächern sowie die Installation moderner Lüftungsanlagen. Der Zuschuss kann bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen, maximal jedoch 20.000 Euro pro Wohneinheit. Die BEG-Förderung kann mit KfW-Darlehen kombiniert werden, was zusätzliche finanzielle Entlastung bietet. Voraussetzung für die Förderung ist eine Energieberatung durch einen anerkannten Experten, der die geplanten Maßnahmen bewertet und die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigt.


Energieberatung für Wohngebäude

Art: Zuschuss

Geeignet für: Beratung durch einen ausgewiesenen Energieberater

Details: Dieses Programm bietet Zuschüsse für eine umfassende Energieberatung durch qualifizierte Energieberater. Die Beratung umfasst eine Bestandsaufnahme des Gebäudes, eine Bewertung der energetischen Schwachstellen und die Erstellung eines Maßnahmenplans zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der Beratungskosten, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Die Energieberatung ist oft eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme und hilft Eigentümern, gezielte und kosteneffiziente Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen.


Altersgerecht Umbauen (KfW 159)

Art: Zinsvergünstigter Kredit

Geeignet für: Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Details: Dieses Programm unterstützt Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden und zur Verbesserung des Einbruchschutzes. Es bietet zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau barrierefreier Bäder, der Abbau von Schwellen und Stufen, die Verbreiterung von Türen sowie die Installation von Alarmanlagen und einbruchhemmenden Fenstern. Die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Förderung zielt darauf ab, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen ein sicheres und komfortables Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.


Barrieren reduzieren (KfW 455-B)

Art: Zuschuss

Geeignet für: Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

Details: Dieses Programm bietet Zuschüsse für bauliche Maßnahmen, die Barrieren in Wohngebäuden reduzieren. Der Zuschuss beträgt bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden Maßnahmen wie die Installation barrierefreier Zugänge, der Umbau von Badezimmern und Küchen sowie die Anpassung der Wohnräume an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Zuschüsse tragen dazu bei, die Lebensqualität und Sicherheit der Bewohner zu erhöhen und ermöglichen es ihnen, länger selbstständig in ihrem Zuhause zu leben.


Staatliche Förderungen Hauskauf – Wie unterstützt der Staat beim Hauskauf?

Es gibt verschiedene staatliche Förderungen, die den Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Die Bundesregierung bündelt zahlreiche Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eigenheimbesitzer können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren, die Mittel in Form von zinsgünstigen Förderkrediten mit Tilgungszuschüssen oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen bereitstellt.

Folgende Kreditmittel stellt die KfW für den Hauskauf oder Wohnungskauf zur Verfügung:

  • Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum: zinsgünstiger Kredit bis zu 100.000 Euro
  • Kauf von Anteilen einer Wohngenossenschaft mit lebenslangem Wohnrecht: zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 Euro
 

Von der Hauskauf-Förderung profitieren alle, die die Immobilie nach dem Kauf oder der Sanierung selbst bewohnen.


Kreditmittel für energieeffizientes Bauen und Sanieren:

  • Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses: zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Komplette Sanierung eines Wohnhauses zum Effizienzhaus: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Einzelne energetische Maßnahmen: zinsgünstige Darlehen bis zu 60.000 Euro für Maßnahmen wie Dämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungsanlage

 

Kreditmittel für altersgerechte Umbauten oder Kauf umgebauten Wohnraums:

  • Modernisierungen zur Reduzierung von Barrieren, Erhöhung des Wohnkomforts oder Einbruchschutz: Kreditmittel bis zu 50.000 Euro

Zusätzlich zu den zinsgünstigen KfW-Darlehen gewährt der Bund Tilgungszuschüsse zwischen 15 und 50 Prozent der Baukosten. Der Tilgungszuschuss reduziert den Betrag, den der Darlehensnehmer zurückzahlen muss. Je besser der Energieeffizienzstandard und je weniger Energie ein Gebäude verbraucht, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Der maximale Zuschuss für Wohngebäude liegt bei bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit.


KfW Förderungen Hauskauf: Welche Zuschüsse sind möglich?

Alternativ zu einer Darlehensaufnahme können Sie sich bei einem Kauf oder Umbau für einen Zuschuss entscheiden, den Sie direkt erhalten und damit Rechnungen sofort bezahlen können.

Die KfW gewährt folgende Zuschüsse als Förderungen des Hauskaufs:

  • Energieeffizientes Sanieren oder Bauen: bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit, abhängig vom energetischen Standard
  • Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren: bis zu 6.250 Euro
  • Investitionszuschuss für den Einbruchschutz: bis zu 1.600 Euro

 

Welche weiteren Hilfen gibt es für Privathaushalte im Zuge der Förderungen beim Hauskauf?

Neben den bereits genannten Förderungen übernimmt auch der Bund die Eigenheimförderung und beteiligt sich beispielsweise an Umbauten von bestehenden Gebäuden oder stellt günstige Kreditmittel für Familien mit Kindern bereit. In einigen Gemeinden bieten Kirchen günstige Grundstücke im Rahmen der Erbpacht an und unterstützen so junge Familien. Unter bestimmten Bedingungen profitieren Familien vom bereits ausgelaufenen Baukindergeld: Wer bis zum 31.3.2021 einen Kaufvertrag unterschrieben hat oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann den staatlichen Zuschuss noch bis Ende 2023 bei der KfW beantragen.


Förderungen Hauskauf – Wie werden die Hilfen beantragt?

Die Beantragung der Hauskauf-Förderung ist abhängig von der Art der Unterstützung:

  • KfW-Darlehen und Tilgungszuschuss: Beantragung über Ihre Hausbank, am besten in Kombination mit Ihrer Baufinanzierung.
  • Direktzuschüsse: Online-Beantragung im KfW-Zuschussportal.
  • Förderungen der Bundesländer oder Gemeinden: Beantragung bei den entsprechenden Stellen.
 

Gut zu wissen:

Wenn Sie energieeffizient bauen oder kaufen, ist die Einbindung eines Experten verpflichtend. Der Sachverständige begleitet den Hausbau und bestätigt die Einhaltung der KfW-Vorgaben. Nur mit dieser Bestätigung ist es möglich, Zuschüsse zu beantragen.

Diese umfassende Übersicht zu den staatlichen Förderungen beim Hauskauf zeigt, wie vielfältig und umfangreich die Unterstützungsmöglichkeiten sind. Je nach individueller Lebenssituation und Bauvorhaben können verschiedene Programme kombiniert und so die finanzielle Belastung erheblich reduziert werden.


Weitere Fördermöglichkeiten

  • Baukindergeld (ausgelaufen, aber noch relevant)

    • Art: Zuschuss
    • Geeignet für: Familien mit Kindern
    • Details: Das Baukindergeld war ein staatlicher Zuschuss für Familien, die zwischen dem 18.09.2018 und dem 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Der Zuschuss betrug 1.200 Euro pro Kind und Jahr, ausgezahlt über einen Zeitraum von zehn Jahren. Anträge konnten bis Ende 2023 gestellt werden. Familien, die sich innerhalb dieser Frist qualifiziert haben, sollten die Möglichkeit nutzen, den Zuschuss rechtzeitig zu beantragen.
 
  • Landes- und kommunale Förderprogramme

    • Art: Zinsvergünstigte Kredite, Zuschüsse
    • Geeignet für: Neubau, Kauf, Sanierung
    • Details: Zusätzlich zu den bundesweiten Förderprogrammen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme an. Diese können zinsgünstige Darlehen, direkte Zuschüsse oder die Bereitstellung von günstigen Grundstücken umfassen. Zum Beispiel bieten einige Gemeinden Erbpachtmodelle an, bei denen Familien ein Grundstück pachten statt kaufen können, wodurch die anfänglichen Kosten gesenkt werden. Interessierte sollten sich bei den jeweiligen Landesbanken oder kommunalen Behörden informieren, um spezifische Angebote zu finden.
 
  • Fördermittel der Kirchen

    • Art: Erbpacht, zinsgünstige Darlehen
    • Geeignet für: Junge Familien, gemeinnützige Projekte
    • Details: Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche unterstützen den Erwerb von Wohneigentum durch Erbpachtmodelle. Diese ermöglichen es, auf kircheneigenen Grundstücken zu bauen, ohne das Grundstück selbst kaufen zu müssen. Dies reduziert die anfänglichen Investitionskosten erheblich. Diese Unterstützung richtet sich vor allem an junge Familien und kann durch zusätzliche zinsgünstige Darlehen ergänzt werden.
 
 

Welche Förderungen gibt es beim Hauskauf in meinem Bundesland?

In Deutschland bieten die Bundesländer spezifische Förderprogramme, die sich an den jeweiligen regionalen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten orientieren. Diese Förderprogramme können zinsgünstige Kredite, direkte Zuschüsse oder andere finanzielle Hilfen umfassen. Die Fördermöglichkeiten sind dabei oft an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, die sich je nach Bundesland unterscheiden können.

Zinsgünstige Kredite

Viele Bundesländer bieten zinsgünstige Darlehen für den Kauf oder Bau von Eigenheimen an. Diese Kredite sind in der Regel mit besonders niedrigen Zinssätzen und langen Laufzeiten ausgestattet, um die finanzielle Belastung für die Kreditnehmer zu reduzieren. Die Höhe des Darlehens und die genauen Konditionen hängen oft von der Einkommenssituation der Antragsteller und dem geplanten Bauvorhaben ab.

Direkte Zuschüsse

Zusätzlich zu zinsgünstigen Krediten bieten einige Bundesländer direkte Zuschüsse für den Hauskauf oder den Bau eines Hauses an. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und können einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung leisten. Häufig sind diese Zuschüsse an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie zum Beispiel die Einkommensgrenze der Antragsteller oder die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.

Förderprogramme für Familien

Besonders Familien mit Kindern können von speziellen Förderprogrammen profitieren. Diese Programme bieten oft höhere Zuschüsse oder zinsgünstigere Kredite, um den Erwerb von Wohneigentum für Familien erschwinglicher zu machen. In einigen Bundesländern gibt es auch spezielle Programme zur Förderung von Alleinerziehenden oder Mehrkindfamilien.

Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Viele Bundesländer unterstützen den Bau und die Sanierung von energieeffizienten Häusern durch spezielle Förderprogramme. Diese Programme bieten Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel die Dämmung von Gebäuden, den Einbau von energieeffizienten Heizsystemen oder die Installation von Solaranlagen.

Interessierte sollten die Websites der jeweiligen Landesbanken besuchen oder sich bei den örtlichen Verbraucherzentralen informieren, um detaillierte Informationen zu den verfügbaren Förderprogrammen und den Antragsverfahren zu erhalten.


Wie beantrage ich eine Energieberatung für mein Wohngebäude?

Eine Energieberatung für Wohngebäude kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst werden. Diese Beratung ist ein wichtiger Schritt, um die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten und Maßnahmen zur Energieeinsparung zu planen. Hier ist ein detaillierter Überblick über den Prozess der Beantragung:

Auswahl eines Energieberaters

Zunächst müssen Eigentümer einen qualifizierten Energieberater auswählen. Dieser Berater muss von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) anerkannt sein. Eine Liste anerkannter Energieberater findet sich auf der Website der BAFA. Der Berater wird eine umfassende Analyse des Gebäudes durchführen, energetische Schwachstellen identifizieren und einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der Energieeffizienz erstellen.

Umfang der Beratung

Die Energieberatung umfasst eine detaillierte Bestandsaufnahme des Gebäudes, einschließlich der Überprüfung der Heizungssysteme, der Dämmung und der Fenster. Der Energieberater wird Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen aussprechen und mögliche Einsparpotenziale aufzeigen. Dies kann Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dächern, den Austausch alter Heizsysteme oder die Installation von Solaranlagen umfassen.

Beantragung des Zuschusses

Der Zuschuss für die Energieberatung kann bis zu 80 % der Beratungskosten betragen, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Um den Zuschuss zu beantragen, müssen Eigentümer den Antrag vor Beginn der Beratung stellen. Der Antrag erfolgt online über das BAFA-Portal. Nach der Bewilligung des Antrags kann die Beratung durchgeführt werden.

Durchführung der Beratung

Der Energieberater wird die Beratung durchführen und einen detaillierten Bericht erstellen, der die empfohlenen Maßnahmen und die zu erwartenden Einsparungen beschreibt. Dieser Bericht dient auch als Grundlage für die Beantragung weiterer Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Nachweis der Umsetzung

Sollten die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden, muss der Energieberater die Durchführung bestätigen. Diese Bestätigung ist oft Voraussetzung für die Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme, wie z.B. KfW-Förderkredite für energetische Sanierungsmaßnahmen.


Gibt es Förderungen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen?

Ja, es gibt spezifische Förderprogramme, die den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen unterstützen. Eines der bekanntesten Programme ist das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite für den Kauf, die Errichtung und die Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaikanlagen. Hier sind die wichtigsten Details:

Zinsgünstige Kredite

Das KfW-Programm 270 bietet zinsgünstige Kredite mit besonders niedrigen Zinssätzen und flexiblen Laufzeiten. Die Kreditsumme kann bis zu 50.000 Euro betragen und umfasst neben der Photovoltaikanlage auch die dazugehörigen Batteriespeicher, die die Eigenverbrauchsquote optimieren.

Förderung von Batteriespeichern

Neben der Photovoltaikanlage selbst wird auch die Installation von Batteriespeichern gefördert. Diese Speicher ermöglichen es, den erzeugten Strom zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen, was die Unabhängigkeit vom Stromnetz erhöht und die Energiekosten senkt.

Beantragung des Kredits

Um den KfW-Kredit zu beantragen, müssen Eigentümer den Antrag vor Beginn der Bau- oder Installationsmaßnahmen über ihre Hausbank stellen. Die Hausbank prüft den Antrag und leitet ihn an die KfW weiter. Nach der Bewilligung des Antrags können die Maßnahmen durchgeführt werden.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die KfW-Förderung kann oft mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, wie zum Beispiel mit Zuschüssen der BAFA für energetische Maßnahmen. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Kombinationen der Programme zu prüfen, um die maximale Förderung zu erhalten.

Technische Voraussetzungen

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Photovoltaikanlagen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört eine Mindestleistung der Anlage sowie die Einhaltung bestimmter Effizienzstandards. Ein anerkannter Energieberater kann bei der Auswahl der geeigneten Anlage und der Beantragung der Fördermittel unterstützen.


Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?

Ja, es ist in vielen Fällen möglich, mehrere Förderprogramme zu kombinieren, um die finanzielle Belastung weiter zu reduzieren. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Kombination von KfW-Darlehen und BAFA-Zuschüssen

Ein häufiges Beispiel ist die Kombination von KfW-Darlehen und BAFA-Zuschüssen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Während die KfW zinsgünstige Kredite für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen anbietet, stellt die BAFA Zuschüsse für spezifische Einzelmaßnahmen wie den Austausch alter Heizungen oder die Installation von Solaranlagen zur Verfügung. Diese Kombination kann erhebliche finanzielle Vorteile bieten.

Förderprogramme der Länder und Kommunen

Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an. Diese können ebenfalls kombiniert werden, um zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten. Interessierte sollten die spezifischen Richtlinien und Kombinationsmöglichkeiten der jeweiligen Programme prüfen.

Technische Beratung und Bestätigung

Ein wichtiger Aspekt bei der Kombination von Förderprogrammen ist die technische Beratung und Bestätigung. Viele Förderprogramme erfordern eine Energieberatung durch einen anerkannten Experten, der die geplanten Maßnahmen bewertet und die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigt. Diese Beratung ist oft Voraussetzung für die Beantragung und Kombination der Fördermittel.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

Es ist wichtig, die spezifischen Voraussetzungen und Ausschlüsse der jeweiligen Programme zu prüfen. Einige Programme schließen die Kombination mit anderen Fördermitteln aus oder setzen bestimmte Bedingungen voraus. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Experten können helfen, die optimalen Förderkombinationen zu finden und die maximale finanzielle Unterstützung zu erhalten.


Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung von Fördermitteln?

Die benötigten Unterlagen variieren je nach Förderprogramm, jedoch gibt es einige allgemeine Dokumente und Nachweise, die in der Regel erforderlich sind. Hier ist ein umfassender Überblick über die wichtigsten Unterlagen:

Einkommensnachweise

Für viele Förderprogramme ist der Nachweis des Einkommens erforderlich. Dazu gehören Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Einkommensnachweise bei Selbstständigen. Diese Unterlagen dienen der Prüfung der Fördervoraussetzungen und der Bestimmung der Förderhöhe.

Planungs- und Bauunterlagen

Für die Beantragung von Fördermitteln für Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sind detaillierte Planungs- und Bauunterlagen erforderlich. Dazu gehören Baupläne, Kostenaufstellungen und Angebote der ausführenden Unternehmen. Diese Unterlagen müssen die geplanten Maßnahmen und deren Kosten detailliert beschreiben.

Bestätigung durch Energieberater

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen ist oft die Bestätigung durch einen anerkannten Energieberater erforderlich. Der Berater muss die geplanten Maßnahmen bewerten und die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigen. Der Bericht des Energieberaters ist ein wichtiger Bestandteil der Antragsunterlagen.

Angebote und Rechnungen

Für die Beantragung von Zuschüssen oder Krediten müssen häufig Angebote und Rechnungen der ausführenden Unternehmen vorgelegt werden. Diese Unterlagen dienen als Nachweis für die geplanten oder bereits durchgeführten Maßnahmen und deren Kosten.

Eigentumsnachweise

Bei Förderprogrammen, die den Erwerb von Wohneigentum unterstützen, sind Nachweise über den Besitz oder den Kauf der Immobilie erforderlich. Dazu gehören Kaufverträge, Grundbuchauszüge oder andere Eigentumsdokumente.

Antragsformulare

Die spezifischen Antragsformulare der jeweiligen Förderprogramme müssen vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Diese Formulare sind in der Regel online verfügbar und enthalten detaillierte Angaben zu den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen.

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