IMMER GUT BERATEN:
Unsere maßgeschneiderten Angebote für Sie:
Dauer des Mietverhältnisses | Kündigungsfrist |
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Kürzer als 5 Jahre | 3 Monate |
5 bis 8 Jahre | 6 Monate |
Mehr als 8 Jahre | 9 Monate |
Vermietende können Eigenbedarf für sich selbst, Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten, Neffen, Partner und Ehegatten sowie Schwiegereltern anmelden. Nicht anerkannt wird Eigenbedarf für entferntere Angehörige wie Onkel, Cousins/Cousinen oder geschiedene Ehegatten. Haushaltsangehörige wie Pflegekinder oder Kinder des Lebenspartners sind jedoch berücksichtigt.
Eigenbedarfskündigungen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sie sind erlaubt, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt. Juristische Personen wie AGs oder GmbHs sind hiervon ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht bei GbRs, beispielsweise bei Erbengemeinschaften. Vermieter können Mietverträge auch befristet wegen Eigenbedarf schließen.
Strittig können Fälle sein, in denen die Wohnung beispielsweise gewerblich genutzt werden soll. Hier gelten strengere Maßstäbe. Auch vorbeugende Kündigungen oder Situationen, in denen andere leerstehende Wohnungen vorhanden sind, können unzulässig sein. Im Kündigungsschreiben sollten alle relevanten Punkte klar und nachvollziehbar dargelegt werden. Auch sollte der Mieter über sein Widerspruchsrecht informiert werden.
Mieter können sich gegen die Kündigung wehren, wenn diese unwirksam ist oder eine soziale Härte darstellt. In letzterem Fall muss geprüft werden, ob die Härte so gravierend ist, dass ein Umzug unzumutbar wäre. Mieter sollten aktiv nach Ersatzwohnungen suchen und ihre Bemühungen dokumentieren.
Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst beispielsweise die Differenz der Mietkosten, Umzugskosten und gegebenenfalls Detektivkosten.