Die Courtage ist das Honorar eines Immobilienmaklers für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Diese Vergütung wird fällig, sobald durch die Vermittlung des Maklers ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Der Makler ist dabei nicht nur für die Herstellung des Kontakts zu potenziellen Interessenten verantwortlich, sondern koordiniert auch die verschiedenen Schritte des Verkaufs- oder Vermietungsprozesses, was die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss erhöht. Im Gegensatz zur spezifischeren Courtage wird der Begriff „Provision“ breiter verwendet und findet in verschiedenen Branchen Anwendung, obwohl er umgangssprachlich ebenfalls häufig zur Bezeichnung der Zahlung an einen Immobilienmakler herangezogen wird.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Courtage des Maklers und und ist in der Regel vom Kaufpreis der Immobilie abhängig. Gängig ist ein Provisionssatz von 3,57 % für Käufer und Verkäufer. In Einzelfällen kann die Provision auch höher ausfallen.
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip, wonach der Auftraggeber des Maklers die Courtage zahlt. Dieses Prinzip wurde 2015 eingeführt, um Mietinteressenten finanziell zu entlasten. Beim Immobilienverkauf wurde durch das Gesetz vom 23. Dezember 2020 festgelegt, dass Käufer und Verkäufer sich die Maklerprovision teilen müssen. Jede Partei trägt dabei maximal die Hälfte der Gesamtprovision.
Ja, die Höhe der Maklercourtage ist zwischen den Parteien verhandelbar, da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Die Verhandlungsmöglichkeiten hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Marktlage oder der Attraktivität der Immobilie.
Die Maklercourtage basiert auf dem gesamten Kaufpreis der Immobilie und wird nicht davon abgezogen. Sie stellt zusätzliche Kosten für den Käufer dar.
Die Möglichkeit, Maklerkosten steuerlich abzusetzen, hängt vom Einzelfall ab. Während Verkäufer die Maklerkosten in der Regel nicht absetzen können, ist es für Vermieter möglich, diese bei der Neuvermietung als Werbungskosten geltend zu machen. In bestimmten Fällen können auch Mieter die Maklerprovision steuerlich absetzen. Wird die Immobilie jedoch als Kapitalanlage gehandelt, besteht für den Käufer die Option, die Kosten steuerlich geltend zu machen.
Seit dem 23. Dezember 2020 müssen Maklerverträge in Textform geschlossen werden. Das bedeutet, dass eine Bestätigung des Auftrags per E-Mail oder SMS erforderlich ist. Mündliche Vereinbarungen sind nicht mehr ausreichend.
Die Außencortage ist die Provision, die der Käufer einer Immobilie an den Makler zahlt und im Exposé der Immobilie ausgewiesen wird. Die Innencourtage hingegen ist die Provision, die vom Verkäufer an den Makler gezahlt wird und im Maklervertrag festgehalten wird.
Im Mietmarkt beträgt die Maklercourtage in der Regel 2,38 Kaltmieten, was zwei Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % entspricht.
Nein, seit der Einführung des Bestellerprinzips im Mietmarkt im Jahr 2015 zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten.
Es gibt einige Fälle, in denen Käufer oder Mieter die Provision umgehen können. Zum Beispiel, wenn der Verkäufer bereit ist, die volle Provision zu übernehmen, oder wenn Mieter auf Maklerinserate antworten, ohne den Makler selbst beauftragt zu haben. Auch beim Kauf oder der Vermietung „von privat“ entfallen die Maklergebühren.
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die Maklerprovision in Deutschland oft höher ist als in anderen europäischen Ländern. In Österreich, Belgien oder Schweden liegt die Provision beispielsweise zwischen 3 und 5 Prozent des Verkaufspreises.