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Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der zur Förderung des Immobilienerwerbs, -baus, der Renovierung oder Modernisierung dient. Der Zuschuss ist an bestimmte Bedingungen gebunden, muss aber nicht zurückgezahlt werden, sofern er zweckgemäß verwendet wird.
Jeder in Deutschland steuerpflichtige Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann grundsätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen. Besondere Einkommensgrenzen gelten, um sicherzustellen, dass die Förderung denen zugutekommt, die sie am meisten benötigen.
Die Prämie muss jährlich bei der Bausparkasse beantragt werden, wobei ein Formular auszufüllen ist, das den Bausparvertrag, die Steueridentifikationsnummer und den Steuerbescheid beinhaltet. Die Frist für die Beantragung endet jeweils am 31. Dezember des Jahres.
Ab 2021 liegt die Einkommensgrenze bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare. Diese Grenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen.
Ja, Ausnahmen existieren für bestimmte Gruppen, z.B. für Bausparer unter 25 Jahren und in bestimmten Fällen für Empfänger von vermögenswirksamen Leistungen.
Die Prämie beträgt seit 2021 10% der eingezahlten Beiträge. Es gilt eine Obergrenze von 700 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 1.400 Euro für Paare, was einer maximalen Prämie von 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr entspricht.
Laut der Verbraucherzentrale NRW e.V. kann die WoP die Rendite bei Bausparverträgen signifikant verbessern, insbesondere wenn die Bausparsumme gering und die Abschlussgebühren niedrig sind.
Die Prämie muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, darunter fallen der Hausbau, Immobilienkauf, Sanierungen, Modernisierungen sowie bestimmte Umbauten wie der Einbau eines Kamins, Bades oder einer Küche.
Die Prämie wird ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren erreicht hat und nachweislich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
Ja, falls das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird, kann die Prämie innerhalb von vier Jahren zurückgefordert werden.
Die WoP trägt laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) dazu bei, die Wahrscheinlichkeit des Erwerbs von Wohneigentum zu erhöhen. Sie leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes.
Politische Entscheidungen, wie die Erhöhung der Einkommensgrenzen und der Prämienhöhe, zielen darauf ab, mehr Menschen den Zugang zu Wohneigentum zu ermöglichen und tragen somit zur Verwirklichung politischer Ziele im Bereich des Wohnungsbaus bei.