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Jahressteuergesetz (JStG)

 

 

Jahressteuergesetz (JStG) 2024

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 hat der Gesetzgeber umfassende Neuerungen beschlossen, die nahezu alle Steuerpflichtigen betreffen – von Immobilieneigentümern über Unternehmer bis hin zu Privatpersonen. Das Jahressteuergesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Es enthält rund 130 Einzelmaßnahmen, die verschiedene Bereiche des Steuerrechts betreffen. Ziel ist es, EU-Vorgaben umzusetzen, steuerliche Regelungen zu vereinfachen und Anpassungen an aktuelle Rechtsprechungen vorzunehmen. Neben technischen Korrekturen bringt das JStG auch spürbare Erleichterungen, etwa für Vermieter, Unternehmer und Familien.


Wie wird die Gebäudeabschreibung angepasst?

Die Gebäudeabschreibung (AfA) wird durch das JStG 2024 an die Neuerungen des Wachstumschancengesetzes angepasst. Konkret betrifft dies die Regelung des § 7 Abs. 5a EStG. Damit wird nach Ablauf von Sonderabschreibungszeiträumen, beispielsweise für den Mietwohnungsneubau, die Abschreibung auf Basis des Restwerts möglich. Voraussetzung ist, dass die Immobilie bereits zuvor degressiv abgeschrieben wurde.

Beispiel: Ein Vermieter, der 2023 eine Wohnung unter den Bedingungen des § 7b EStG errichtet hat, kann den Restwert auch nach Ablauf der Sonderabschreibung degressiv abschreiben.

  • Rückwirkung: Die Änderungen gelten rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2023.
  • Vorteil für Eigentümer: Dies bietet Investoren Planungssicherheit und steuerliche Vorteile bei Neubauprojekten.
 

Was ändert sich bei der Grundsteuer?

Eine wichtige Änderung betrifft die Nachweismöglichkeit eines niedrigeren Grundsteuerwerts. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Eigentümer im Einzelfall einen niedrigeren gemeinen Wert ansetzen können, etwa durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis. Das JStG 2024 regelt dies nun gesetzlich in § 220 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG).

  • Praxisbeispiel: Haben Sie 2024 eine Immobilie zu einem niedrigeren Kaufpreis erworben, können Sie diesen Wert geltend machen, wenn er innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt liegt.
 

Was bedeutet die Einführung der Wohngemeinnützigkeit?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke steuerlich begünstigt. Organisationen, die vergünstigten Wohnraum dauerhaft zur Verfügung stellen, erhalten Steuervorteile nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 Abgabenordnung (AO). Ziel ist es, den Bau und die Bereitstellung von sozialem Wohnraum zu fördern.

Wie werden Photovoltaikanlagen gefördert?

Mit dem JStG 2024 wird die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen deutlich erweitert. Die zulässige Bruttoleistung steigt auf 30 Kilowatt Peak (kW peak) pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit. Dies gilt auch für Gebäude mit mehreren Gewerbeeinheiten, jedoch ohne Wohnnutzung.

Vorteil: Diese Änderung schafft Anreize für mehr Nachhaltigkeit und reduziert steuerliche Hürden für Hausbesitzer und Unternehmer.

  • Neu ab 2025: Die Freigrenze gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 installiert oder erweitert werden.
  • Unterschied zur bisherigen Regelung: Zuvor lag die Grenze bei 15 kW peak pro Einheit.
 

Steuerabzug für Bauleistungen wird digitalisiert

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Anträge zur Erstattung des Bausteuerabzugsbetrags ausschließlich elektronisch gestellt werden. Diese Neuerung ergibt sich aus § 48c Einkommensteuergesetz (EStG) und zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu modernisieren und die Bearbeitung zu beschleunigen. Die bisherige Möglichkeit, solche Anträge in Papierform einzureichen, entfällt weitgehend.

  • Ausnahme in Härtefällen: Sollte die elektronische Antragstellung für den Steuerpflichtigen eine unzumutbare Härte darstellen, bleibt in Einzelfällen ein Verzicht auf diese Verpflichtung möglich. Solche Härtefälle können beispielsweise bei fehlender technischer Ausstattung oder außergewöhnlichen persönlichen Umständen geltend gemacht werden.
 
  • Schnellere Bearbeitung: Elektronische Anträge reduzieren den Verwaltungsaufwand und ermöglichen eine effizientere Prüfung durch die Finanzbehörden.
  • Mehr Transparenz: Steuerpflichtige können den Bearbeitungsstatus ihrer Anträge besser nachvollziehen.
  • Bessere Nachvollziehbarkeit: Einheitliche Formate erleichtern die Dokumentation und minimieren Fehler.
 

Was bedeutet die neue Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird erweitert. Ab dem 1. Januar 2025 können auch Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten diese Regelung in Deutschland nutzen. Zudem werden Umsätze bis zu 25.000 Euro im Vorjahr und bis zu 100.000 Euro im laufenden Jahr steuerfrei gestellt.

  • Vorteil: Diese Regelung entlastet kleine Unternehmen erheblich.
  • Wichtig: Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber in der Lage sein, diese zu empfangen.
 

Familien und Privatpersonen: Steuerliche Entlastungen

Welche Vorteile bringt das JStG 2024 für Familien?

Ab 2025 können Eltern höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag steigt von bisher 4.000 Euro auf 4.800 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Anteil der absetzbaren Kosten auf 80 Prozent.

Gibt es weitere steuerliche Erleichterungen?

Ja, Bonuszahlungen von Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten bleiben nun dauerhaft bis zu 150 Euro steuerfrei.