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Ein Forward-Darlehen ist eine Form der Anschlussfinanzierung, bei der Kreditnehmer einen festgelegten Zinssatz für ein zukünftiges Darlehen bereits im Voraus vereinbaren. Diese Art von Darlehen bietet sich an, wenn die Zinsbindung eines bestehenden Darlehens ausläuft, aber die aktuellen niedrigen Zinssätze für eine zukünftige Periode gesichert werden sollen. Die Vorlaufzeit, also der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung des Darlehens, kann bis zu fünf Jahre betragen.
Ein Forward-Darlehen ist besonders dann sinnvoll, wenn man mit steigenden Zinsen rechnet und sich niedrige Zinssätze für die Zukunft sichern möchte. Es bietet eine vorzeitige Zinssicherheit, vor allem bei Immobilienfinanzierungen, deren Sollzinsbindung in naher Zukunft ausläuft.
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Der größte Vorteil eines Forward-Darlehens besteht darin, dass sich Kreditnehmer günstige Zinsen für die Zukunft sichern können, auch wenn die Zinsen später steigen sollten. Dies bietet eine erhebliche Planungssicherheit und Schutz vor steigenden Zinsbelastungen.
Die Kosten für ein Forward-Darlehen variieren und hängen vor allem von der Länge der Vorlaufzeit und den Marktbedingungen ab. Banken berechnen in der Regel einen Zinsaufschlag, der sich zwischen 0,01 und 0,05 Prozent pro Monat der Vorlaufzeit bewegen kann. Einige Institute bieten jedoch auch eine Phase ohne Aufschläge an. Diese Forward-Periode kann von einigen Monaten bis zu mehr als fünf Jahren reichen.
Wenn die Zinssätze fallen, kann ein Forward-Darlehen rückwirkend teurer als eine gewöhnliche Anschlussfinanzierung sein. Sollten die Marktzinsen zum Zeitpunkt der Auszahlung des Forward-Darlehens niedriger sein als der vereinbarte Zinssatz, sind Kreditnehmer an den höheren Zinssatz gebunden.
Wichtig ist, die Entwicklung der Zinsmärkte genau im Auge zu behalten. Ein umfassender Vergleich verschiedener Anbieter und Konditionen ist unerlässlich. Da Forward-Darlehen verbindliche Verträge sind, sollten potenzielle Darlehensnehmer alle Bedingungen sorgfältig abwägen und sich im Zweifel professionell beraten lassen.
Ein Rücktritt von einem Forward-Darlehen nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist kann teuer werden. Die Bank kann in solchen Fällen eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa beim Verkauf der Immobilie, ist die Bank verpflichtet, eine Kündigung des Forward-Darlehens zu akzeptieren.
Neben dem Forward-Darlehen stehen Immobilieneigentümern auch andere Optionen für die Anschlussfinanzierung offen. Dazu gehören die Prolongation, bei der die aktuelle Finanzierung zu den neuen Konditionen verlängert wird, und die Umschuldung, bei der ein neuer Kredit bei einer anderen Bank aufgenommen wird.