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Hypothek / Grundschuld

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Alles über Grundschulden und Hypotheken

Eine Grundschuld oder Hypothek sind ein Grundpfandrecht, die in der Regel zur Immobilienfinanzierung als erstrangige Forderung der finanzierenden Bank in das Grundbuch eingetragen werden. Eine Hypothek steht im Zusammenhang mit einem bestimmten Darlehen und orientiert sich an dessen Höhe und erlischt nach erfolgter Tilgung der Forderung automatisch. Eine eingetragenen Grundschuld ist nicht zwingend an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Wurden die Forderungen seitens des Kreditnehmers erfüllt, so bleibt die Grundschuld zunächst noch als Eigentümergrundschuld im Grundbuch bestehen. Der Eigentümer kann dann aber auf Verlangen die eingetragene Grundschuld von der Bank löschen lassen. Es muss aber nicht von Nachteil sein, wenn der Eigentümer eine Eigentümergrundschuld im Grundbuch stehen lässt, bei einer etwaigen neuen Finanzierung entfallen nämlich neben einem Zeitverlust, auch eine erneute und kostenintensive Bestellung einer neuen Grundschuld durch einen Notar und das Grundbuchamt.

Damit eine Grundschuld für eine Immobilie bestellt werden kann, müssen sich Käufer und die finanzierende Bank zuvor über die Höhe der Schuld einig geworden sein. Der Notar erhält danach von der finanzierenden Bank eine Finanzierungszusage. Erst dann wird der Notar einer Buchgrundschuld in Abteilung III des Grundbuchs bestellen.

Wurden die Forderungen der Bank beglichen, so sollte der Eigentümer am besten eine Löschungsbewilligung bei seiner Bank aushändigen lassen. Es liegt ihm dann immer noch frei die im Grundbuch eingetragenen Grundschuld löschen zu lassen. Auch ist es möglich einem etwaigen neuen Käufer die alte Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises zu übertragen. Ein weiterer Vorteil ist auch, dass ältere Grundschulden vorrangig behandelt werden. Später eingetragene Forderungen werden dann nachrangig behandelt. ACHTUNG!! Sollten Sie von Ihrer Bank eine Löschungsbewilligung erhalten haben, so bewahren Sie dieses wichtige Dokument stets gut auf. Falls Sie später einmal Ihre Immobilie verkaufen möchten und die Löschungsbewilligung verloren geht, entstehen Ihnen Kosten und erhebliche Zeitverzögerungen.

 

 

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