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Was ist ein Wegerecht?

Wegerecht ist eine grundbuchlich verankerte Berechtigung, einen definierten Zugang über ein fremdes Grundstück zu nutzen, vorrangig um ein dahinterliegendes, eigenes Grundstück zu erreichen. Dieses Recht, auch als Grunddienstbarkeit bekannt, ermöglicht den Zugang zu Grundstücken, die nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegen.

Welche Arten von Wegerechten gibt es?

Es wird zwischen Geh- und Fahrrecht unterschieden, abhängig davon, ob der Weg zu Fuß oder mit einem Fahrzeug genutzt wird. Wegerechte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und können privatrechtlich (z.B. in einem privaten Vertrag) oder öffentlich-rechtlich (in Form einer Baulast) begründet werden.

Wie und wo wird ein Wegerecht eingetragen?

Wegerechte werden im Grundbuch in Abteilung II unter Lasten und Beschränkungen des Grundstücks eingetragen. Notwegerechte, die bei einer Notsituation erteilt werden, sind von dieser Regelung ausgenommen und werden nicht im Grundbuch eingetragen.

Wie berechnet man den Wert eines Wegerechts?

Der Wert eines Wegerechts wird häufig durch einen Sachverständigen festgelegt und kann die Form einer einmaligen Zahlung oder einer wiederkehrenden Geldrente annehmen. Die Wertminderung durch ein Wegerecht beträgt beispielsweise 15 % des unbelasteten Bodenwerts. Die Kosten für die Instandhaltung des Weges werden üblicherweise vom Nutzer des Wegerechts getragen.

Wer zahlt die Grundsteuer bei einem Wegerecht?

Die Grundsteuer wird vom Eigentümer des dienenden Grundstücks gezahlt. Das Wegerecht kann jedoch den Marktwert des Grundstücks beeinflussen und somit auch die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.

Was geschieht bei einem Eigentümerwechsel?

Bei einem Eigentümerwechsel bleibt ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht bestehen, da es an das Grundstück gebunden ist. Bei privatrechtlichen Vereinbarungen kann ein Wegerecht erlöschen und muss möglicherweise neu verhandelt werden.

Wie wirkt sich das Wegerecht auf den Grundstückswert aus?

Ein Wegerecht kann den Wert des dienenden Grundstücks mindern und den Wert des herrschenden Grundstücks steigern. Bei der Immobilienbewertung müssen sowohl die Nutzungsrechte als auch eventuelle Entschädigungen berücksichtigt werden.

Welche Pflichten sind mit dem Wegerecht verbunden?

Mit dem Wegerecht sind Pflichten wie die Instandhaltung des Weges verbunden. Normalerweise trägt der Nutzer des Wegerechts diese Kosten. Außerdem muss der Wegerechtsinhaber den Weg schonend nutzen und darf das fremde Eigentum nicht beeinträchtigen.

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