IMMER GUT BERATEN:
Die Gemarkung wird im Liegenschaftskataster als auch im Grundbuch verwendet und bezeichnet eine Flächeneinheit, die einen Grundstücksverband mehrerer Flure oder Flurstücke bei Immobilien umfasst.
Auch bei Immobilien in Hamburg wurden die Gemarkungen ursprünglich als Grenzen für “alte Gebiete” verwendet, die als zusammengehörig betrachtet wurden. Hamburgs rasantes Wachstum und städtische Entwicklung haben zu erheblichen Veränderungen in den Gemarkungen geführt. Während sich die Stadt ausdehnte und neue Gebiete erschlossen wurden, mussten neue Gemarkungen geschaffen werden, um diese Veränderungen zu berücksichtigen. Gleichzeitig haben Fusionen von Gemeinden oder Stadtteilen auch dazu geführt, dass einige Gemarkungen zusammengelegt wurden.
In späteren Jahren wurden die Gemarkungen dann ins Liegenschaftskataster aufgenommen und innerhalb einer Gemarkung in “Flure” und “Flurstücke” unterteilt. Die Flure tragen als Bezeichnung Nummern und jede Flurnummer gibt es in einer Gemarkung immer nur einmal.
Gemarkungen sind keine Verwaltungseinheiten, keine Gemeindegrenzen, keine Grenzen von Bauleitplanungen für das Bauen. Sie begrenzen keine hoheitlichen Gemeindegebiete, auch wenn die Grenzen von Gemeinden und Städten oder Ortsteilen mitunter mit denen einer Gemarkung übereinstimmen. Der Grund dafür liegt in der historischen Entstehung der Gemarkungen. Während die Gemarkungen über die Jahrhunderte weitestgehend unverändert geblieben sind, haben sich die Verwaltungsgrenzen mit den Jahrzehnten den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Doch warum sind Gemarkungen so wichtig? Ein entscheidender Aspekt ist, dass zwei Flurstücke nur als Grundstück geführt werden können, wenn diese in der gleichen Gemarkung liegen, auch wenn sie nebeneinander liegen. Daher ist es von großer Bedeutung, über die Gemarkung Bescheid zu wissen.
GUT ZU WISSEN: Die Gemarkung eines Grundstücks oder Flurstücks lässt sich über das Geoportal des jeweiligen Bundeslandes oder das Grundbuch herausfinden. Ein guter Immobilienmakler Ihres Vertrauens wird Ihnen bei Fragen hier unterstützend zur Seite stehen.
Die Gemarkungsgrenze für sich spielt in der heutigen Zeit örtlich keine wesentliche Rolle mehr, obwohl es hin und wieder noch historische Gewohnheiten gibt, wie die jährliche Begehung der Gemarkungsgrenzen. Für sich genommen, sind Gemarkungsgrenzen heute ein normaler Bestandteil des Liegenschaftskatasters und setzen sich letztendlich aus Flurgrenzen und Flurstückgrenzen zusammen.
Kataster und Grundbuch bilden eine Einheit. Während es die vornehmliche Aufgabe des Grundbuchs ist, die Eigentumsverhältnisse und die Rechte an Grundstücken zu dokumentieren, ist es die Aufgabe des Katasters, diese Grundstücke rechtssicher in die Örtlichkeit, in das Gelände, übertragbar zu machen. Das Kataster unterteilt das gesamte Terrain Deutschlands in Flurstücke. Zur besseren Übersicht und Handhabbarkeit werden Flurstücke in Flure und Flure in Gemarkungen zusammengefasst.
FAZIT: Die Gemarkung ist im Immobilienbereich unverzichtbar und wird im Liegenschaftskataster als auch im Grundbuch verwendet. Für eine Immobilienbewertung reicht dagegen lediglich die einfache Adresse der Immobilie. Die Gemarkung bezeichnet eine exakte Flächeneinheit, die einen Grundstücksverband mehrerer Flure oder Flurstücke umfasst und stellt sicher, dass Grundstücke als auch Liegenschaften eindeutig behördlich rechtssicher identifiziert und verwaltet werden.