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Neue Maklerregulierung auf Mallorca

Die Immobilienbranche auf Mallorca steht vor bedeutenden Veränderungen: Nach jahrelangen Verhandlungen und Unsicherheiten wurden nun umfassende Vorschriften zur Regulierung der Maklerbranche verabschiedet. Diese Neuerungen sollen ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung, zur Steigerung der Qualität der Dienstleistungen sowie zum Verbraucherschutz dienen.

Das neue Gesetz zur Regulierung der Maklerbranche auf den Balearen wurde bereits am 9. Mai 2024 im balearischen Gesetzesblatt (BOIB) veröffentlicht und trat sofort in Kraft. Dies markiert den offiziellen Beginn der neuen Regelungen, die für alle Immobilienmakler auf Mallorca und den anderen Baleareninseln gelten.

Strengere Anforderungen und Registrierungspflicht

Künftig dürfen nur noch diejenigen Makler auf den Balearen tätig sein, die im öffentlichen Register eingetragen sind und eine Registrierungsnummer erhalten haben. Diese Nummer muss in allen Geschäfts- und Werbematerialien, einschließlich Online- und Printmedien, deutlich sichtbar angegeben werden. Makler, die ohne Registrierung tätig sind, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.

Um sich registrieren zu lassen, müssen Makler strenge Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Akademische Qualifikation: Ein Hochschulabschluss in Bereichen wie Recht, Ingenieurwesen oder Architektur.
  • Berufserfahrung: Alternativ können Makler ihre Qualifikation durch mindestens vier Jahre nachweisbare Berufserfahrung oder durch den Abschluss von mindestens 200 Stunden anerkannten Weiterbildungskursen nachweisen.
  • Finanzielle Integrität: Makler müssen nachweisen, dass sie keine Schulden beim Finanzamt oder bei der Sozialversicherung haben.
  • Versicherungen: Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000 Euro sind obligatorisch.
 

Diese Voraussetzungen könnten insbesondere für ausländische Makler, die ohne Sprachkenntnisse nach Mallorca kommen, ein Hindernis darstellen. Ein Studium oder eine Weiterbildung müssen in Spanien anerkannt sein und entsprechende Nachweise erbracht werden.

Verpflichtung zur Büropräsenz und Beschwerdemanagement

Eine weitere bedeutende Regelung ist die Verpflichtung zur Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Büros auf den Balearen. Auch Makler, die bisher ausschließlich online tätig waren, müssen nun ein physisches Büro oder zumindest eine lokale Postadresse vorweisen, an die Kunden Beschwerden richten können. Dies soll die Erreichbarkeit und Transparenz der Makler erhöhen und den Verbrauchern eine Anlaufstelle für etwaige Probleme bieten.

Verbraucherschutz und Transparenz

Die neuen Vorschriften legen großen Wert auf den Schutz der Verbraucher. Die Makler müssen künftig mit äußerster Sorgfalt und Ehrlichkeit handeln. Die Verpflichtung zur Offenlegung aller relevanten Unterlagen zur Immobilie, einschließlich Informationen über mögliche Rechtsverstöße, soll die Transparenz erhöhen und Käufer vor betrügerischen Praktiken schützen. Ein Vertrag zwischen Makler und Verkäufer wird nun obligatorisch, was bisher oft nicht der Fall war.

Finanzielle Absicherung und Haftpflicht

Zu den Neuerungen des Dekrets gehört die Verpflichtung für Immobilienmakler, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden und Verluste, die bei der Ausübung der Tätigkeit entstehen können. Das zu versichernde Mindestkapital beträgt 100.000 € pro Schadensfall und 600.000 € pro Jahr. Darüber hinaus muss eine Kautionsversicherung mit einem Mindestbetrag von 60.000 € abgeschlossen werden. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Makler über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für mögliche Schäden und Verluste aufzukommen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen könnten.

Übergangsregelungen

Um den betroffenen Maklern ausreichend Zeit zur Anpassung an die neuen Vorschriften zu geben, wurde eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeführt. Innerhalb dieser Frist müssen alle bestehenden Makler die notwendigen Schritte unternehmen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die neuen Regelungen sehen strenge Strafen für Makler vor, die den Anforderungen nicht nachkommen. Diese Strafen umfassen:

  • Bußgelder: Abhängig von der Schwere des Verstoßes können Bußgelder zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro verhängt werden. Diese Strafen sollen eine abschreckende Wirkung haben und die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherstellen.
  • Strafverfahren: Bei besonders schweren Verstößen, wie dem Ausüben der Maklertätigkeit ohne Registrierung, können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dies umfasst möglicherweise auch strafrechtliche Anklagen, die zu weiteren rechtlichen Sanktionen führen können.
  • Entzug der Geschäftstätigkeit: Wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße können zum Entzug der Lizenz führen, was bedeutet, dass der Makler seine Tätigkeit nicht mehr ausüben darf. Dies soll sicherstellen, dass nur seriöse und qualifizierte Makler auf den Balearen tätig sind.
 

Reaktionen aus der Branche

Der balearische Verband der nationalen und internationalen Immobilienmakler (Abini) begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich. In einer Pressemitteilung bezeichnete der Verband das Regelwerk als „wichtigen Schritt zur Ausmerzung des Immobilienbetrugs“ und betonte, dass es den Käufern „mehr Sicherheit und Schutz“ biete. Die Zusammenarbeit mit offiziell registrierten Maklern sei nicht nur eine Garantie für die Sicherheit der Käufer, sondern hebe auch die Standards des Sektors.

„Diese neue Gesetzgebung ist eine entscheidende Entwicklung für unsere Branche“, sagt Hans Lenz, Präsident von Abini. „Sie stellt sicher, dass Käufer vor betrügerischen Praktiken geschützt sind und dass sie den Fachleuten, mit denen sie zusammenarbeiten, vertrauen können. Transparenz und Verbrauchersicherheit stehen im Mittelpunkt, und wir sind stolz darauf, diese Maßnahmen zu unterstützen.“

Herausforderungen und Ausblick

Obwohl die etablierten Immobilienunternehmen die neuen Vorschriften begrüßen, steht die Branche gleichzeitig vor einigen Herausforderungen. Insbesondere kleinere und weniger professionelle Anbieter könnten Schwierigkeiten haben, die strengen Anforderungen zu erfüllen. Dies könnte zu einer Bereinigung des Marktes führen, indem unseriöse Makler verdrängt werden.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Branche an die neuen Regeln anpasst und welche Auswirkungen sie auf den Immobilienmarkt auf Mallorca haben werden. Es wird erwartet, dass die neuen Vorschriften zu mehr Vertrauen und Transparenz führen und somit die Professionalität der Makler auf den Balearen deutlich erhöhen.

Internationale Investoren und Marktanpassungen

Die neuen Vorschriften könnten auch Auswirkungen auf internationale Investoren haben, die traditionell einen bedeutenden Teil des Immobilienmarktes auf den Balearen ausmachen. Laut einer Studie des Verbandes der nationalen und internationalen Immobilienmakler (Abini) sind rund 40 % der Immobilientransaktionen auf den Balearen auf ausländische Käufer zurückzuführen. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass diese Investoren vor Betrug geschützt sind und mit qualifizierten Fachleuten zusammenarbeiten können.

Öffentliche Kontrolle und Sanktionen

Das neue Gesetz sieht auch verstärkte Kontrollen und Sanktionen vor, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Wer ohne Registrierung oder die erforderliche Qualifikation als Immobilienmakler tätig ist, muss mit empfindlichen Geldstrafen und Bußgeldern rechnen. Diese Sanktionen sollen abschreckend wirken und sicherstellen, dass nur qualifizierte und registrierte Makler auf den Balearen tätig sind.

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